Artikel aktualisiert am 31.08.2022
von Lore W. Enders | ca: 2 Min. zu lesen

Förderung von Solaranlagen in Hamburg

Eine Solaranlage ist eine große Investition, bei der Bund, Länder und Kommunen Sie unterstützen: Hier haben wir die Fördermittel des Bundes zusammengetragen. Beachten Sie, dass die Förderprogramme mit den Zuschüssen der Bundesländer und Kommunen kombinierbar sind. Im folgenden Artikel fassen wir zusammen, welche Förderungen es in Hamburg gibt. 

Hamburg hält finanzielle Fördermöglichkeiten für Solaranlagen bereit.
© Andrea Izzotti – stock.adobe.com

Aktuelle Informationen beim Solarzentrum Hamburg

Das Solarzentrum Hamburg hält stets aktuelle Informationen zum Bau und zur Förderung einer Solaranlage bereit. Dort finden Sie stets eine Übersicht der aktuellen Fördermaßnahmen.

Förderung der Kombination aus Gründach und Solaranlage

Mit dem Programm Hamburger Gründachförderung werden aktuell Dach- und Fassadenbegrünungen auf und an Gebäuden und Bauwerken in Hamburg bezuschusst.

Förderberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Hamburger Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich der Nebengebäude und Infrastrukturbauwerke mit einem einmaligen Zuschuss von maximal 100.000 € pro Gebäude.

Wer seine extensive Dachbegrünung mit einer Solaranlage kombiniert, kann von einer Bezuschussung von bis zu 100% der Mehrkosten für die Befestigung der Anlage bis max. 10,00 €/m² Bruttokollektorfläche/-modulfläche profitieren. Eine Extensivbegrünung ist eine leichte und kostengünstige Begrünung mit Moos, Sedum, Gräser und Kräutern.

Förderung von Solarthermie-Anlagen mit dem Programm „Erneuerbare Wärme“

Zusätzlich zum Bund unterstützt die Stadt Hamburg die Anschaffung solarthermischer Anlagen mit dem eigenen Förderprogramm Erneuerbare Wärme.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Solarthermieanlagen ab einer Mindest-Bruttokollektorfläche von 20 m² für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Es werden sowohl heizungsunterstützende als auch Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung sowie Anlagen, die in Wärmenetze einspeisen, gefördert.
Das Solarertrags-Monitoring ist verpflichtend und wird zusätzlich gefördert.
Der Austausch der Heizung bei gleichzeitiger Installation einer förderfähigen Solarthermieanlage wird ebenfalls gefördert.

Höhe der Zuschüsse

100 €/m2 Bruttokollektorfläche (im Neubau 75 €/m2) für Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung
200 €/m2 Bruttokollektorfläche (im Neubau 150 €/m2) für Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
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