Ab 2027 werden kleinere Photovoltaikanlagen in Deutschland nicht mehr gefördert. Wer ein System mit weniger als 25 Kilowatt Leistung installiert, darf weiterhin Solarstrom ins öffentliche Netz speisen. Übergangsweise nimmt ihn der Netzbetreiber noch ab. Danach müssen Anlagenbetreiber den Strom selbst an den Markt bringen – mit Hilfe von Dienstleistern. Diese haben Einspeiseverträge für Solarstrom entwickelt.

2027 markiert einen Wendepunkt für die Photovoltaik in Deutschland: 26 Jahre lang garantierte das Gesetz zum Ausbau der erneuerbaren Energien (EEG) Betreibern von kleineren Hausdachanlagen eine feste Vergütung für ins Netz gespeisten Solarstrom. Die Zeit der Einspeisevergütung endet nun mit dem Jahr 2026. Das EEG 2027 kennt keine Einspeisevergütung mehr. Maximal drei Jahre können Anlagenbetreiber noch eine Übergangszahlung von erhalten. Gefördert werden nur noch PV-Anlagen ab 25 Kilowatt – über die sogenannte Marktprämie.
Kleinere Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung benötigten keine Förderung mehr, begründet Wirtschaftsministerin Katherina Reiche den Schritt. Noch befindet sich ihr Gesetzentwurf in der Diskussion im Bundestag, aber Beobachter gehen davon aus, dass die Regelungen für kleinere Photovoltaikanlagen beschlossen werden. Sie werden für netzgekoppelte Anlagen größer 2 Kilowatt Leistung gelten, nicht aber für steckerfertige Systeme, die sogenannten Balkonsolaranlagen.
Wie kann künftig Solarstrom aus kleineren Dachanlagen ins Netz gespeist werden?
Wer ab 2027 eine kleinere PV-Anlage mit weniger als 25 Kilowatt Leistung in Betrieb nimmt, für den soll dies gelten:
- Die Anlage darf ans öffentliche Stromnetz geschlossen werden.
- Ein intelligentes Messsystem ist zu installieren, das die Einspeisemengen erfasst und die Messwerte an berechtigte Personen übermitteln kann.
- Es ist ein Steuerungsgerät einzubauen, über das der Netzbetreiber bei Bedarf die Einspeiseleistung reduzieren kann.
- Für maximal 36 Monate kann eine Übergangszahlung vom Netzbetreiber beansprucht werden, die um einen Cent pro Kilowattstunde geringer ist als die Einspeisevergütung im Herbst 2026 und zunächst 5,2 Cent pro Kilowattstunde betragen wird. Zum 1. Februar und zum 1. August eines Jahres verringert sich die Übergangszahlung für neue Anlagen.
- Nach Ablauf der Zeit – spätestens aber ab 2031 – muss ein Betreiber für den ins Netz gespeisten Strom einen Abnehmer finden.
Den Solarstrom kann der Betreiber etwa an Mieter oder Nachbarn verkaufen. Bleiben Überschüsse oder gibt es keine Käufer in direkter Nähe, kümmern sich Direktvermarkter um den eingespeisten Strom: Sie bringen ihn an den Markt, verkaufen ihn und zahlen den Erlös abzüglich entstandener Kosten aus. Der Gewinn kann höher sein die Einnahmen über die befristete Übergangszahlung. Zudem besteht in der Übergangszeit Anspruch auf einen Bonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde, wenn der Strom direkt vermarktet wird und nicht der Netzbetreiber den Strom abnimmt. Der Bonus dient dazu, die Kosten der Direktvermarktung zu senken.
Der Direktvermarkter gehört zu den Personen, denen der intelligenten Stromzähler Messwerte übermittelt. Zugriff auf das Messgerät hat auch der Messstellenbetreiber, dem das Gerät gehört. Welches Unternehmen den Zähler einbaut und betreibt, bestimmt der Anlagenbetreiber.
Unternehmen entwickeln Einspeisetarife für PV-Anlagenbetreiber
Etablierte Direktvermarkter handeln den Ökostrom aus Windkraftanlagen und großen PV-Anlagen, für die die Direktvermarktung schon lange Pflicht ist. Um kleinere PV-Anlagen kümmern sie sich aber nicht. In die Lücke springen nun Stromlieferanten, wettbewerbliche Messstellenbetreiber und Anbieter von Heimenergiemanagementsystemen (HEMS), die Einspeisetarife entwickeln.
Idealiter sollte ein solcher Stromtarif vom installierenden Handwerksbetrieb gleich mit angeboten werden – das entlastet angehende Anlagenbetreiber und erleichtert vermutlich auch den Verkauf kleinerer Systeme, wenn die Einspeisevergütung Geschichte ist. Für Anlagenbetreiber ändert sich damit nicht viel am Prozedere: Statt dem Netzbetreiber mitzuteilen, dass ab dem Tag der Inbetriebnahme die Einspeisevergütung beansprucht wird, unterzeichnen sie einen Einspeisevertrag mit einem Dienstleister, der den Gewinn aus dem Stromverkauf auszahlt. Der Direktvermarkter benachrichtigt in der Regel auch den Netzbetreiber, dass der eingespeiste Strom direkt verkauft wird.
Energiemanagement ist Basis für lohnende Direktvermarktung
Damit sich die Direktvermarktung kleinerer Solarstrommengen lohnt, braucht es ein HEMS und steuerbare Verbrauchsgeräte wie Batteriespeicher, Wallbox und Wärmepumpe. Je nach Marktpreis an der Strombörse wird Solarstrom dann eingespeichert, in thermische Energie gewandelt oder ins Netz abgegeben. Durch eine Steuerung der Einspeisung lassen sich die Zeiten mit negativen Strompreisen umgehen, in denen die Übergangszahlung ausgesetzt ist und Solarstrom zum Nulltarif ins Netz fließt. Auch die Flexibilität von Batteriespeichern kann vermarktet werden, sobald Netzbetreiber die Festlegungen der Bundesnetzagentur für diesen bidirektionalen Betrieb (genannt Mispel-Festlegung) umgesetzt haben. Der Gewinn kann nach Angaben von Direktvermarktern für eine 10-Kilowatt-Anlage mit 10-Kilowattstunden-Speicher bei 400 bis 500 Euro im Jahr liegen und damit weit höher, als sich über die Übergangszahlung erzielen lässt.
Bei der Wahl eines HEMS ist vorteilhaft, wenn dieses herstellerunabhängig Speicher, Wallboxen, Wärmepumpen und Wechselrichter einbinden kann. Dann handelt es sich um ein offenes System. Bei geschlossenen Systemen lassen sich nicht beliebige Verbrauchsgeräte zu einem späteren Zeitpunkt in dieses integrieren – Nutzer bleiben damit an den HEMS-Anbieter und seine geschlossene Architektur gebunden.
Einspeisetarife von Unternehmen ab 2027: fix oder dynamisch
Zu den Unternehmen, die im Herbst 2026 Einspeisetarife vorgestellt haben, gehören Spot my Energy und Tibber. Spot my energy ist Anbieter eines dynamischen Stromtarifs, wettgewerblicher Messstellenbetreiber und Anbieter eines HEMS. Der Tarif heißt Smartflux. Eingespeisten Solarstrom vermarktet die Firma und zahlt die an der Strombörse erzielten Erlöse aus. Der Grundpreis des Tarifs, über den die Kosten für die Direktvermarktung beglichen werden, beträgt rund 6 Euro pro Monat. Zusätzlich können Kunden einen Tarif für Bezugsstrom schließen, sich den Smart Meter oder das HEMS von Spot my Energy einbauen lassen.
Tibber, ein Anbieter dynamischer Stromtarife, hat zwei Prosumer-Tarife entwickelt, die ab 2027 von PV-Anlagenbetreibern abgeschlossen werden können: „Solar fix“ und „Solar dynamic“ heißen sie. Im fixen Tarif gibt es eine vereinbarte Vergütung pro Kilowattstunde; beim dynamischen Tarif bestimmt sich der Erlös ebenfalls am Markt und kann höher ausfallen als bei der Variante mit Festpreis. Zum Einspeisetarif bei Tibber ist auch ein dynamischer Tarif für den Strombezug beim Unternehmen zu schließen.
Keine Direktvermarktung notwendig bei Nulleinspeisung
Es gibt keine Pflicht, dass eine netzgekoppelte PV-Anlage überschüssigen Solarstrom ins Netz speisen muss. Fließt nichts ins Netz, braucht es auch keinen Direktvermarkter. Eine Anlage, die nicht einspeist, nennt sich Nulleinspeiseanlage. Die Einspeisung kann über den Wechselrichter verhindert werden. Zu einer solchen Anlage ist trotzdem ein Smart Meter zu installieren, über den aus der Ferne festzustellen ist, ob die Anlage wirklich nicht einspeist. Ein Steuerungsgerät ist dann nicht notwendig. Sinnvoll ist der Betrieb als Nulleinspeiseanlage, wenn die eingespeisten Strommengen so klein sind, dass die Kosten für Steuerbox und Direktvermarktung die möglichen Erlöse ganz oder zu weiten Teilen verschlingen.
Fazit
Ab 2027 zahlen Netzbetreiber keine Einspeisevergütung mehr, sondern leisten maximal 36 Monate eine Übergangszahlung. Nach dieser Zeit sollen Betreiber kleiner PV-Anlagen eingespeisten Solarstrom selbst verkaufen. Direktvermarkter erledigen das und bieten dazu ab 2027 Einspeiseverträge an.





