Artikel erstellt am 29.06.2025
von Inga Ervig | ca: 8 Min. zu lesen

Förderung für Wärmepumpen 2025 – So machen Sie die Investition erschwinglich

Eine Wärmepumpe ist effizient und klimafreundlich – aber oft auch eine große finanzielle Hürde. Viele Hausbesitzer würden gerne auf die nachhaltige Heiztechnologie umsteigen, scheuen sich aber vor den Kosten. Die gute Nachricht: Mit der Förderung von Wärmepumpen übernimmt der Staat einen Großteil der Investition – bis zu 70 % der Anschaffungskosten können sich Heizungsmodernisierer erstatten lassen. Die passenden Zuschüsse und Kredite machen den Heizungstausch günstiger, als viele denken. Doch wie genau funktioniert das? Welche Fördermittel gibt es? Und worauf müssen Sie bei der Antragstellung achten? Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen klaren Überblick, erklärt alle wichtigen Voraussetzungen – und zeigt, wie Sie die öffentliche Förderung für Ihre Wärmepumpe beantragen.

Bis zu 70 % der Anschaffungskosten können sich Heizungsmodernisierer für ihre Wärmepumpe erstatten lassen (Bildquelle: Marco2811 - stock.adobe.com)
Bis zu 70 % der Anschaffungskosten können sich Heizungsmodernisierer für ihre Wärmepumpe erstatten lassen (Bildquelle: Marco2811 – stock.adobe.com)

Wärmepumpen-Förderung 2025 im Überblick

Die Bundesregierung unterstützt den Einbau klimafreundlicher Heizsysteme mit umfangreichen Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Besonders attraktiv fällt dabei die Förderung für Wärmepumpen aus: Bis zu 70 % der Investitionskosten übernimmt der Staat – je nach Ausgangslage und Technik. Das macht die innovative Heizungstechnik auch für private Eigentümer deutlich erschwinglicher.

Die Fördermittel gelten ausschließlich für Bestandsgebäude, die mindestens fünf Jahre alt sind. Für Neubauten sind andere Regelungen gültig. Wichtig: Sie müssen den Förderantrag für Ihre Wärmepumpe unbedingt vor Beauftragung eines Handwerkers stellen. Wer zu früh loslegt, verliert den Anspruch auf Zuschüsse – rückwirkend gibt es keine Zahlungen.

Welche Wärmepumpenarten werden gefördert?

Grundsätzlich sind alle gängigen Wärmepumpen-Typen förderfähig: Luft-Wasser-Wärmepumpen, Luft-Luft-Wärmepumpen, Erdwärmepumpen (Sole/Wasser) sowie Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Gasbetriebene Wärmepumpen (mit Gas-Verbrennungsmotor) werden dagegen nicht gefördert. Entscheidend ist, dass das Gerät bestimmte technische Anforderungen erfüllt: Zum einen muss die Wärmepumpe effizient arbeiten (JAZ mindestens 3) und darf nicht zu laut sein. Zum anderen müssen die Modelle in der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgeführt sein, welche alle zugelassenen und effizienten Geräte enthält.

Was wird gefördert?

Die staatliche Unterstützung deckt nicht nur die Wärmepumpe selbst ab, sondern auch Zubehör und alle Maßnahmen, die für den Einbau erforderlich sind. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Erdarbeiten und Bohrungen bei Erdwärmepumpen
  • Aufstellung und Anschluss von Außengeräten
  • Einbindung in das bestehende Heizsystem
  • neue Heizkörper oder Flächenheizungen (falls notwendig)
  • der hydraulische Abgleich
  • Demontage und Entsorgung der alten Heizung

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit. Daraus ergibt sich ein maximal möglicher Zuschuss von 21.000 Euro, wenn alle Bonusbedingungen erfüllt sind. Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern gelten gesonderte Regelungen mit gestaffelten Fördersätzen pro Einheit.

Einige Kommunen und Bundesländer bieten zusätzliche Finanzierungshilfen an – zum Beispiel eigene Zuschüsse oder Steuerboni. Diese lassen sich in vielen Fällen mit der Bundesförderung kombinieren. Es lohnt sich daher, auch bei der eigenen Stadt oder im Landesportal Ihres Bundeslandes gezielt nach ergänzenden Programmen zu suchen.

Staatliche Förderprogramme: KfW-Zuschuss, BAFA & Steuerbonus

Wenn es um Wärmepumpen-Förderung geht, sind vor allem zwei Stellen relevant: die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Seit 2024 bündelt die KfW die Zuschussförderung für neue Heizungen, während das BAFA weiterhin andere Sanierungsmaßnahmen bezuschusst. Für Ihr Vorhaben heißt das: Den direkten Zuschuss für die Wärmepumpe beantragen Sie heute in der Regel bei der KfW – über das Programm „Heizungsförderung“ (Programm-Nummer 458).

Zuschüsse und Boni der KfW im Überblick

FörderbestandteilBedingungFörderhöhe
BasisförderungFür alle förderfähigen Wärmepumpen30 %
KlimabonusAustausch einer alten Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung vor 2029+20 %
EinkommensbonusSelbstnutzung, Einkommen < 40.000 € (zu versteuernd)+30 %
EffizienzbonusErdwärmepumpe oder Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel+5 %
Max. GesamtförderungAlle Boni kombiniert, förderfähige Kosten max. 30.000 € pro Wohneinheitbis zu 70 % bzw. 21.000 €
ZuschussgeberKfW, Antrag über „Meine KfW“Programm 458

BAFA-Förderung – sinnvoll bei ergänzenden Sanierungsmaßnahmen

Auch wenn die Wärmepumpen-Zuschüsse mittlerweile über die KfW laufen, bleibt das BAFA weiter relevant – vor allem, wenn Sie Ihr Haus zusätzlich energetisch sanieren möchten. Für bestimmte Einzelmaßnahmen gibt es auch 2025 noch direkte Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

MaßnahmeFörderhöheHinweise
Wärmedämmung (Fassade, Dach, Keller, Geschossdecke)15 %Gebäudebestand erforderlich, Nachweis durch Fachunternehmen
Austausch Fenster / Außentüren15 %U-Werte nach BEG-Anforderung, nur für Bestandsgebäude
Heizungsoptimierung15 %z. B. hydraulischer Abgleich, neue Thermostatventile, Hocheffizienzpumpen
Einbau digitaler Heiztechnik15 %Steuerung / Regelung zur Effizienzsteigerung
Erneuerbare-Energien-Heizungen (nicht Wärmepumpe)Nur in Ausnahmefällen – heute über KfW (Programm 458) förderfähig

Wichtig: BAFA-Zuschüsse sind nicht kombinierbar mit den KfW-Zuschüssen für dieselbe Maßnahme. Wenn Sie allerdings zusätzliche Maßnahmen planen – etwa Wärmedämmung neben dem Heizungstausch –, können beide Förderungen parallel laufen, sofern jede Maßnahme getrennt beantragt und abgerechnet wird.

iSFP-Bonus

Ist Ihre Sanierung Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), erhalten Sie auf bestimmte BAFA-Maßnahmen 5 % zusätzlichen Zuschuss. Der Fahrplan muss vor Umsetzung durch einen zertifizierten Energieberater erstellt worden sein. Eine Kombination mit KfW-Zuschüssen ist nicht möglich – entscheiden Sie sich daher bewusst für einen Förderweg.

Steuerliche Förderung nach § 35c EStG – Alternative zur KfW-Förderung

Wenn Sie keine KfW- oder BAFA-Zuschüsse nutzen möchten, können Sie alternativ bestimmte energetische Maßnahmen steuerlich geltend machen. Das ist vor allem bei kleineren Projekten oder zur Vereinfachung eine Option.

KriteriumDetails
Förderhöhe20 % der Sanierungskosten, verteilt auf 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %)
Max. Förderbetrag40.000 € (bei 200.000 € Investitionssumme)
VoraussetzungenSelbstnutzung, Gebäude mind. 10 Jahre alt, Fachbetrieb, keine andere Förderung
Förderbare MaßnahmenHeizungstausch, Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung u. a.
Nicht kombinierbar mitKfW- oder BAFA-Zuschüssen für dieselbe Maßnahme

KfW-Förderung: Voraussetzungen und mögliche Fallstricke

Damit Sie die staatliche Förderung für Ihre Wärmepumpe erhalten, gilt es, bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Diese sollten Sie unbedingt im Blick behalten:

  1. Gebäudealter: Ihre Immobilie muss mindestens fünf Jahre alt sein – Neubauten sind vom Zuschuss ausgeschlossen.
  2. Antragstellung vor Umsetzung: Der Förderantrag muss vor Vertragsabschluss mit dem Handwerker eingereicht werden. Beginnen Sie zu früh, verfällt der Anspruch.
  3. Fachbetrieb erforderlich: Der Einbau muss durch ein zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Eigenleistungen werden nicht anerkannt.
  4. Technische Anforderungen: Die Wärmepumpe muss in der BAFA-Liste der förderfähigen Geräte stehen und bestimmte Effizienzwerte (z. B. JAZ ≥ 3) erfüllen.
  5. Förderung nur für bestimmte Maßnahmen: Förderfähig sind ausschließlich Anschaffung und Installation. Betriebskosten und Wartung zählen nicht dazu.
  6. Keine Doppelförderung: Eine Kombination mit anderen Bundesprogrammen oder steuerlicher Förderung ist ausgeschlossen. Regionale Förderungen können ergänzend genutzt werden.
  7. Auszahlung nach Umsetzung: Der Zuschuss wird erst nach Einreichung aller Nachweise ausgezahlt. Planen Sie daher eine gewisse Vorfinanzierung ein.

KfW-Kredit: Wärmepumpe finanzieren mit günstigen Zinsen

Neben dem Zuschuss bietet die KfW einen Ergänzungskredit (Programm 358/359) an. Damit können Sie die Investitionskosten bequem finanzieren – entweder als Zwischenlösung bis zur Zuschussauszahlung oder als langfristige Unterstützung, um den Eigenanteil zu stemmen. Der Kredit wird über Ihre Hausbank beantragt, ist aber an die Zuschussbewilligung der KfW gebunden.

Konditionen des KfW-Ergänzungskredits 2025 im Überblick

KriteriumDetails
Max. Kreditsumme120.000 € pro Wohneinheit
Zinsvorteil bis 90.000 € EinkommenEffektivzins zwischen 0,01 % und 1,76 %, abhängig von Bank & Laufzeit
Ab 90.001 € EinkommenMarktübliche Zinsen, derzeit etwa 3–4 % effektiv
ZinsbindungMaximal 10 Jahre fest; danach Neuverhandlung
GesamtlaufzeitWählbar (z. B. 10, 20 oder 30 Jahre); beeinflusst Monatsrate
SondertilgungInnerhalb der ersten 10 Jahre jederzeit kostenlos möglich
BeantragungNur mit vorherigem KfW-Zuschussantrag möglich
BonitätsprüfungErfolgt über die Hausbank

Hinweis: Einen Tilgungszuschuss wie bei anderen KfW-Programmen (z. B. Familienförderung im Neubau) gibt es bei der Heizungsförderung nicht. Durch die Zuschuss-Kombination reduziert sich Ihre Kreditlast dennoch erheblich.

Beispielrechnung: Förderung einer Wärmepumpe

Sie planen eine Wärmepumpen-Installation mit förderfähigen Gesamtkosten von 30.000 Euro. Sie erhalten 50 % Zuschuss über die KfW – also 15.000 Euro Förderung. Die restlichen 15.000 Euro finanzieren Sie über den KfW-Ergänzungskredit mit 1,5 % effektivem Jahreszins, Laufzeit 10 Jahre, Annuitätendarlehen:

  • Monatliche Rate: ca. 135 Euro
  • Gesamtkosten über Laufzeit: ca. 16.200 Euro
  • Zinsaufwand gesamt: ca. 1.200 Euro

Sie sehen: Trotz Finanzierung bleibt Ihr Eigenanteil dank Zuschuss und Niedrigzins überschaubar – und Sie profitieren sofort von sinkenden Heizkosten.

Fazit: Jetzt vom Wärmepumpen-Zuschuss profitieren

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe wird in Deutschland so attraktiv gefördert wie nie zuvor. Staatliche Zuschüsse von 30 % bis zu 70 % der Kosten reduzieren die finanziellen Hürden erheblich. Für Sie als Hausbesitzer bedeutet das: Die Investition amortisiert sich deutlich schneller, und Sie sichern sich eine zukunftsfähige, umweltfreundliche Heizung. Wichtig ist, die Förderbedingungen genau einzuhalten – dann steht einer erfolgreichen Antragstellung nichts im Wege. Unsere Empfehlung: Nutzen Sie den Wärmepumpenrechner von Selfmade Energy, um Ihr Wärmepumpen-Projekt in die Tat umzusetzen.

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