Solarförderung: Aktuelle Förderprogramme für Photovoltaik

Bundesweit und auf regionaler Ebene gibt es verschiedene Förderprogramme für Solaranlagen und ihre Komponenten. Ihre PV-Anlage wird durch diese Zuschussanträgen subventioniert und so können Sie Kosten sparen

Mit der Energiekrise und den stark gestiegenen Energiepreisen ist das Interesse an Photovoltaikanlagen deutlich gewachsen. Viele Menschen planen die Anschaffung einer Photovoltaikanlage für ihr Eigenheim. Sie wollen unabhängiger vom Energieversorger sein und einen Beitrag zur Senkung der CO₂-Emissionen leisten.

Doch der Kauf einer Solaranlage ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Eine passende Förderung hilft Eigenheimbesitzern, ihren Wunsch nach mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz leichter zu verwirklichen. 

In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Förderprogramme für Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern.

Verschiedene Ebenen der Solarförderung

Der Ausbau der Solarenergie in Deutschland ist wichtig für Klimaschutz und Energiewende. Er trägt dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Energien zu verringern. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 mindestens 80 Prozent des Strombedarfs in Deutschland aus erneuerbaren Energien zu decken. 

Förderung bleibt daher ein wichtiges Instrument, um den Zubau an Photovoltaikanlagen zu erhöhen. Die Förderlandschaft für Solarenergie ist in Deutschland aber sehr vielschichtig und auf viele Ebenen und Quellen verteilt.

Zentrale Punkte sind die bundesweite Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die KfW. Weitere Förderungen gibt es auf Landes- und kommunalen Ebenen, bis hin zu den lokalen Energieversorgern, die eigene Programme aufgelegt haben.

Die Förderung der Photovoltaikanlagen ist in stetigem Wandel und abhängig von politischen Mehrheitsverhältnissen, finanziellen Budgets und dem Erreichen der Ausbauziele. Mit weiteren Änderungen sollte man immer rechnen und sich daher über den jeweils aktuellen Stand informieren.

Die stark gestiegenen Strom- und Gaspreise stellen aktuell die beste Art der Förderung dar. Grund: Der auf dem eigenen Dach erzeugte und in großen Teilen im eigenen Haushalt verbrauchte Strom ist deutlich günstiger als der Strom, den lokale Versorgungsunternehmen anbieten. Hinzu kommt, dass die eigene Solaranlage jeden Hausbesitzer unabhängiger von Markt- und Preisentwicklungen macht.

Verschiedene Ebenen der Solarförderung

Der Ausbau der Solarenergie in Deutschland ist wichtig für Klimaschutz und Energiewende. Er trägt dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Energien zu verringern. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 mindestens 80 Prozent des Strombedarfs in Deutschland aus erneuerbaren Energien zu decken. 

Förderung bleibt daher ein wichtiges Instrument, um den Zubau an Photovoltaikanlagen zu erhöhen. Die Förderlandschaft für Solarenergie ist in Deutschland aber sehr vielschichtig und auf viele Ebenen und Quellen verteilt. 

Zentrale Punkte sind die bundesweite Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die KfW. Weitere Förderungen gibt es auf Landes- und kommunalen Ebenen, bis hin zu den lokalen Energieversorgern, die eigene Programme aufgelegt haben. 

Die Förderung der Photovoltaikanlagen ist in stetigem Wandel und abhängig von politischen Mehrheitsverhältnissen, finanziellen Budgets und dem Erreichen der Ausbauziele. Mit weiteren Änderungen sollte man immer rechnen und sich daher über den jeweils aktuellen Stand informieren.

Die stark gestiegenen Strom- und Gaspreise stellen aktuell die beste Art der Förderung dar. Grund: Der auf dem eigenen Dach erzeugte und in großen Teilen im eigenen Haushalt verbrauchte Strom ist deutlich günstiger als der Strom, den lokale Versorgungsunternehmen anbieten. Hinzu kommt, dass die eigene Solaranlage jeden Hausbesitzer unabhängiger von Markt- und Preisentwicklungen macht. 

Zinsgünstiger Solarkredit der KfW und weiterer Banken

Bei der KfW erhalten Sie im Programm 270 “Erneuerbare Energien – Standard” einen zinsgünstigen Kredit für die Investition in Ihre neue Photovoltaikanlage, inklusive eines Batteriespeichers, falls dieser gewünscht wird. 

Mit diesem Kredit können Sie Ihre Investition vollständig finanzieren. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Finanzierungspartner, der den Kredit mit der KfW abwickelt. Zur Vorbereitung können Sie den Förderassistenten der KfW nutzen.

Auch die Einspeisevergütung, wie sie das EEG vorsieht, ist mit diesem Kredit kombinierbar.

Neben der KfW bieten auch andere Banken und Kreditinstitute einen Solarkredit zur Finanzierung Ihrer Solaranlage. Dazu gehören insbesondere Finanzinstitute, die sich auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz fokussiert haben. Diese Kredite für Photovoltaikanlagen können eine Alternative zum KfW-Kredit sein. Ein Vergleich der Angebote kann sich lohnen.

Wichtig: Stellen Sie den Kreditantrag, bevor Sie den Kaufvertrag der PV-Anlage unterschreiben.

Aktueller Stand des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023

Als Betreiber einer PV-Anlage erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber für 20 Jahre eine feste Vergütung, wenn Sie den auf dem Dach erzeugten Strom ins Netz des lokalen Netzbetreibers einspeisen. Auch diese Vergütung ist eine Art der Förderung.

Haben Sie eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch und Einspeisung des Überschusses, erhalten Sie vom Netzbetreiber eine Einspeisevergütung von 

  • 8,2 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kWp Leistung
  • 7,1 Cent pro kWh für Anlagen bis 40 kWp Leistung
  • 5,8 Cent pro kWh für Anlagen bis 100 kWp Leistung

Soll der erzeugte Strom komplett ins Netz eingespeist werden (Volleinspeisung), erhalten Sie vom Netzbetreiber eine Einspeisevergütung von

  • 13,4 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kWp Leistung
  • 11,3 Cent pro kWh für Anlagen bis 40 kWp Leistung

Es ist auch möglich, zwei getrennte PV-Anlagen auf Ihrem Dach zu installieren und beim Netzbetreiber anzumelden. Eine Anlage versorgt Ihren Haushalt und speist lediglich den Überschuss ins Netz ein. Die zweite Anlage speist den gesamten erzeugten Strom ein, die sogenannte Volleinspeisung. 

Die oben genannten Beträge bleiben bis 31.01.2024 konstant und sind eine wichtige Neuerung des EEG 2023. Ab dem 01.02.2024 und danach im halbjährlichen Rhythmus reduziert sich die Vergütung um 1 Prozent. Dadurch können Interessenten besser planen,  sollten sich ihre Projekte verzögern.

Steuererleichterungen für Investitionen in PV-Anlagen und Batteriespeicher

Eine neue Form der Förderung des Bundes für die Anschaffung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern stellt seit dem 01. Januar 2023 der Wegfall der Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen, Komponenten und Batteriespeicher dar. 

Dies gilt nur für PV-Anlagen, die auf oder in der Nähe von

  • Wohngebäuden,
  • öffentlichen Gebäuden oder
  • Gebäuden, die dem Gemeinwohl dienen,

installiert werden. 

Dies gilt als erfüllt, wenn die im Marktstammdatenregister eingetragene und vor Ort installierte Leistung nicht mehr als 30 kWp beträgt.

Darüber hinaus werden Erträge, die z. B. durch die Einspeisevergütung entstehen, aus der privaten PV-Anlage bis 30 kWp nicht mehr bei der Einkommenssteuer berücksichtigt. Damit entfällt ein bürokratisches Hindernis für viele private Anlagenbetreiber, denn sie müssen die PV-Anlage nicht mehr in ihrer Steuererklärung angeben.

Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesregierung passt die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) kontinuierlich an. Photovoltaikanlagen werden seit Jahresbeginn 2023 nicht mehr gefördert, helfen aber weiterhin geforderte Standards zu erreichen.

In der Sanierung zum Effizienzhaus gibt es nach wie vor eine Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse (KfW Programm Wohngebäude 261). Hier muss der Energiebedarf des Gebäudes zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien, zum Beispiel einer PV-Anlage, gedeckt werden. Die Kosten für eine Photovoltaikanlage sind jedoch nicht förderfähig. 

Ab dem 01.03.2023 erhalten Bauherren und Ersterwerber eines klimafreundlichen Neubaus eine Förderung mit dem neu aufgelegten Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN), das die bisherige Neubauförderung im BEG ersetzt. Es soll die Treibhausgasemissionen im gesamten Lebenszyklus und den Primärenergiebedarf im Betrieb von Gebäuden reduzieren.

Bauherren und Käufer erhalten zinsgünstige Kredite für den Bau oder den Erwerb eines klimafreundlichen Neubaus. Die Antragstellung erfolgt über die Bank bei der KfW.

Als Voraussetzungen für die Gebäude gelten:

  • Einhaltung der Anforderungen des Effizienzhaus 40
  • Keine Verwendung von fossilen Energieträgern oder Biomasse für die Heizung
  • Lebenszyklusanalyse (LCA) mit Treibhausgaspotential GWP100 von max. 24 kg CO2Äqu. pro Quadratmeter und Jahr

Auch im Neubau erfüllt eine PV-Anlage die Voraussetzungen für die Förderung. Sie gehört allerdings nicht zu den förderfähigen Kosten.
Zusätzlich gibt es eine Variante mit höherer Fördersumme für Gebäude mit einer Zertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG).

Landesweite und regionale Förderung für Solarenergie

Viele Bundesländer haben eigene Förderprogramme aufgelegt, um den Ausbau der Solarenergie und Batteriespeicher zu beschleunigen. Durch die hohe Nachfrage sind viele der Fördertöpfe heute erschöpft. Inzwischen bieten nur noch wenige Bundesländer eigene Förderprogramme an. 

Zahlreiche Städte in Deutschland haben eigene Angebote zur Unterstützung des lokalen Ausbaus der Solarenergie. Informieren Sie sich auf den Webseiten Ihrer Stadt.

Indirekte Förderung durch Eigenverbrauch und hohe Energiepreise

Gestiegene Strom- und Energiepreise sind auch eine Art der Förderung der Solarenergie. Bei Eigenheimbesitzern ist seit dem Preisanstieg und der Energiekrise das Interesse gewachsen, sich unabhängiger von Strom- und Gaslieferungen zu machen. Mit dem Verbrauch des selbst erzeugten Stroms reduzieren sie ihre Energiekosten und sind weniger abhängig von der Preisentwicklung. 

Solarstrom vom eigenen Dach ist deutlich günstiger als der Strombezug vom Energieversorger. Je mehr Solarstrom Sie also für Haushaltsstrom, Warmwasser, Heizung und Mobilität nutzen, desto mehr senken Sie Ihre Energiekosten.  Auch von zukünftigen Preissteigerungen sind Sie so weniger betroffen.

Fazit

Eine Solaranlage gehört immer häufiger zum Gebäude-Standard, egal ob bei Sanierung oder Neubau. Sie ist aber noch nicht selbstverständlich. Daher sind die verbesserten Bedingungen des EEG und bei den Steuern wichtig und unterstützen eine positive Entwicklung.

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