Solarförderung: Aktuelle Förderprogramme für Photovoltaik

Bundesweit und auf regionaler Ebene gibt es verschiedene Förderprogramme für Solaranlagen und ihre Komponenten. Ihre PV-Anlage wird durch diese Zuschussanträgen subventioniert und so können Sie Kosten sparen

Mit der Energiekrise und den stark gestiegenen Energiepreisen ist das Interesse an Photovoltaikanlagen deutlich gewachsen. Viele Menschen planen die Anschaffung einer Photovoltaikanlage für ihr Eigenheim. Sie wollen unabhängiger vom Energieversorger sein und einen Beitrag zur Senkung der CO₂-Emissionen leisten.

Doch der Kauf einer Solaranlage ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Eine passende Förderung hilft Eigenheimbesitzern, ihren Wunsch nach mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz leichter zu verwirklichen. 

In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Förderprogramme für Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern.

Verschiedene Ebenen der Solarförderung

Der Ausbau der Solarenergie in Deutschland ist wichtig für Klimaschutz und Energiewende. Er trägt dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Energien zu verringern. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 mindestens 80 Prozent des Strombedarfs in Deutschland aus erneuerbaren Energien zu decken. 

Förderung bleibt daher ein wichtiges Instrument, um den Zubau an Photovoltaikanlagen zu erhöhen. Die Förderlandschaft für Solarenergie ist in Deutschland aber sehr vielschichtig und auf viele Ebenen und Quellen verteilt. 

Zentrale Punkte sind die bundesweite Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die KfW. Weitere Förderungen gibt es auf Landes- und kommunalen Ebenen, bis hin zu den lokalen Energieversorgern, die eigene Programme aufgelegt haben. 

Die Förderung der Photovoltaikanlagen ist in stetigem Wandel und abhängig von politischen Mehrheitsverhältnissen, finanziellen Budgets und dem Erreichen der Ausbauziele. Mit weiteren Änderungen sollte man immer rechnen und sich daher über den jeweils aktuellen Stand informieren.

Die stark gestiegenen Strom- und Gaspreise stellen aktuell die beste Art der Förderung dar. Grund: Der auf dem eigenen Dach erzeugte und in großen Teilen im eigenen Haushalt verbrauchte Strom ist deutlich günstiger als der Strom, den lokale Versorgungsunternehmen anbieten. Hinzu kommt, dass die eigene Solaranlage jeden Hausbesitzer unabhängiger von Markt- und Preisentwicklungen macht. 

Zinsgünstiger Solarkredit der KfW und weiterer Banken

Bei der KfW erhalten Sie im Programm 270 “Erneuerbare Energien – Standard” einen zinsgünstigen Kredit für die Investition in Ihre neue Photovoltaikanlage, inklusive eines Batteriespeichers, falls dieser gewünscht wird. 

Mit diesem Kredit können Sie Ihre Investition vollständig finanzieren. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Finanzierungspartner, der den Kredit mit der KfW abwickelt. Zur Vorbereitung können Sie den Förderassistenten der KfW nutzen. Der Kreditbetrag kann bis zu 150 Millionen Euro betragen. Die Laufzeit beträgt zwischen zwei und 30 Jahren. Der effektive Zinssatz ist bonitätsabhängig und liegt bei guter Bonität im Jahr 2024 unter 6 %.

Auch die Einspeisevergütung, wie sie das EEG vorsieht, ist mit diesem Kredit kombinierbar.

Neben der KfW bieten auch andere Banken und Kreditinstitute einen Solarkredit zur Finanzierung Ihrer Solaranlage. Dazu gehören insbesondere Finanzinstitute, die sich auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz fokussiert haben. Diese Kredite für Photovoltaikanlagen können eine Alternative zum KfW-Kredit sein. Ein Vergleich der Angebote kann sich lohnen.

Wichtig: Stellen Sie den Kreditantrag, bevor Sie den Kaufvertrag der PV-Anlage unterschreiben. Ihre Bank reicht den Förderantrag dann auch direkt bei der KfW-Bank ein. Nach der Bewilligung haben Sie die Möglichkeit zum Abschluss eines Kreditvertrages mit Ihrer Hausbank zu den Konditionen der KfW.

Aktueller Stand des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2024

Als Betreiber einer PV-Anlage erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber für 20 Jahre eine feste Vergütung, wenn Sie den auf dem Dach erzeugten Strom ins Netz des lokalen Netzbetreibers einspeisen. Auch diese Vergütung ist eine Art der Förderung. Neben der Netzeinspeisung gibt es auch die Möglichkeit den erzeugten Strom gegen eine Prämie am Markt zu verkaufen.

Die Marktprämie liegt um 0,4 Cent pro Kilowattstunde über der Einspeisevergütung. Die Vergütungssätze sinken halbjährlich jeweils zum 1. August und zum 1. Februar um ein Prozent. Die jeweils gültigen Vergütungssätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite. Sind die Markterlöse höher als die Prämie, erzielen Sie einen Mehrerlös. An Tagen mit schwachen Marktergebnissen liegt Ihr Erlös nicht unter der Marktprämie. Obwohl die Direktvermarktung laufende Kosten verursacht, ist sie im Vergleich zur Einspeisevergütung vorteilhaft, wenn die Marktpreise regelmäßig über den garantierten Beträgen liegen. Der Anspruch auf Einspeisevergütung und Marktprämie besteht für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres, was eine langfristige Planung der Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom ermöglicht. Ein Wechsel zwischen den Vergütungsarten ist monatlich möglich. Für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt gilt nur die Marktprämie, nicht aber die Einspeisevergütung.

Haben Sie eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch und Einspeisung des Überschusses (Teileinspeisung), erhalten Sie vom Netzbetreiber eine Einspeisevergütung von:

 EinspeisevergütungMarktprämie
Bis 1kw08,11 ct/kWh8,51 ct/kWh
>10 ≤ 40 kW7,03 ct/kWh7,43 ct/kWh
> 40 ≤ 100 kW5,74 ct/kWh6,14 ct/kWh
> 100 ≤ 1.000 kWnicht möglich6,14 ct/kWh
Dies trifft für Anlagen zu, die bis 31. Juli 2024 ans Netz gehen. (Stand: 1. Februar 2024).

Soll der erzeugte Strom komplett ins Netz eingespeist werden (Volleinspeisung), erhalten Sie vom Netzbetreiber eine Einspeisevergütung von:

 EinspeisevergütungMarktprämie
Bis 10 kW12,87 ct/kWh13,27 ct/kWh
> 10 ≤ 40 kW10,79 ct/kWh11,19 ct/kWh
> 40 ≤ 100 kW10,79 ct/kWh11,19 ct/kWh
> 100 ≤ 1.000 kWnicht möglich9,31 ct/kWh
> 400 ≤ 1.000 kWnicht möglich8,02 ct/kWh
Dies trifft für Anlagen zu, die bis 31. Juli 2024 ans Netz gehen. (Stand: 1. Februar 2024).

Steuererleichterungen für Investitionen in PV-Anlagen und Batteriespeicher

Eine neue Form der Förderung des Bundes für die Anschaffung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern stellt seit dem 01. Januar 2023 der Wegfall der Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen, Komponenten und Batteriespeicher dar. 

Dies gilt nur für PV-Anlagen, die auf oder in der Nähe von

  • Wohngebäuden,
  • öffentlichen Gebäuden oder
  • Gebäuden, die dem Gemeinwohl dienen,

installiert werden. 

Dies gilt als erfüllt, wenn die im Marktstammdatenregister eingetragene und vor Ort installierte Leistung nicht mehr als 30 kWp beträgt.

Darüber hinaus werden Erträge, die z. B. durch die Einspeisevergütung entstehen, aus der privaten PV-Anlage bis 30 kWp nicht mehr bei der Einkommenssteuer berücksichtigt. Damit entfällt ein bürokratisches Hindernis für viele private Anlagenbetreiber, denn sie müssen die PV-Anlage nicht mehr in ihrer Steuererklärung angeben.

Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesregierung passt die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) kontinuierlich an. Alle Maßnahmen – sowohl die Anlagentechnik als auch die Dämmung des Hauses – werden mit einem einheitlichen Fördersatz bezuschusst. (Photovoltaikanlagen werden seit Jahresbeginn 2023 nicht mehr gefördert, helfen aber weiterhin geforderte Standards zu erreichen.)

Die Förderung richtet sich nach dem erreichten Effizienzhausniveau und steigt, wenn das Gebäude vor der Sanierung zu den am schlechtesten gedämmten gehörte. Der maximale Fördersatz kann bis zu 45 Prozent betragen, insbesondere wenn ein schlecht gedämmtes und bisher mit fossilen Brennstoffen beheiztes Gebäude zu einem Effizienzhaus 40 saniert wird. Im Rahmen der BEG WG wird die Förderung als Tilgungszuschuss zu einem KfW-Darlehen gewährt, mit dem alle Maßnahmen finanziert werden können. Bei der Umwandlung in ein Effizienzhaus muss ein Energieeffizienz-Experte oder eine Energieeffizienz-Expertin in die Planung und Durchführung der Baumaßnahmen, einschließlich des Einbaus einer Wärmepumpe, eingebunden werden. Die KfW-Bank fördert 50 Prozent der Kosten für diesen Experten. Das Programm läuft bei der KfW unter dem Namen „Wohngebäude – Kredit“ und der Nummer 261.

Die Zuschüsse nach dem BEG können mit anderen Fördermitteln kombiniert werden, sofern andere Förderprogramme, z.B. von Kommunen oder Ländern, dies zulassen. Die maximale Förderhöhe nach den BEG-Richtlinien ist auf 60 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt.

BEG-Zuschüsse und Kredite für Wärmepumpen

Der Staat unterstützt den Kauf einer Wärmepumpe mit einem Fördersatz von bis zu 70 Prozent über das Förderprogramm Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Voraussetzung für die Förderung ist, dass die neue Wärmepumpe mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs des Haushalts deckt und eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3 erreicht.

Die förderfähigen Kosten sind auf einen bestimmten Betrag begrenzt, der sich nach der Anzahl der Wohnungen richtet, die mit der neuen Heizungsanlage versorgt werden sollen; für ein Einfamilienhaus beträgt dieser Betrag 30.000 Euro. Diese Kosten umfassen alle notwendigen Investitionen für die Heizungsanlage, einschließlich der Kosten für das Gerät selbst, seine Einbindung in das Wärmeverteilsystem, die Verrohrung, die Installation von Pufferspeichern, Wärme- und Stromzählern sowie die Erdbohrungen bei Nutzung von Erdwärme. Die Kosten für eine kombinierte Solaranlage oder Biomasseheizung gehören ebenfalls dazu, erhöhen aber nicht die förderfähigen Gesamtkosten.

Die Bezuschussung dieser Kosten beginnt bei einem Basisfördersatz von 30 Prozent und kann durch verschiedene Boni auf bis zu 70 Prozent erhöht werden. Die Boni umfassen:

  • Klimabonus: Wird gewährt, wenn in einem Einfamilienhaus eine veraltete Öl-, Gasetagen-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte funktionstüchtige Biomasse- oder Gaszentralheizung durch die Wärmepumpe ersetzt wird. Bei Mehrfamilienhäusern wird der Bonus anteilig für die selbst genutzte Wohnung gewährt.
  • Einkommensbonus von 30 Prozent: Voraussetzung ist die Selbstnutzung des Hauses als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von nicht mehr als 40.000 Euro pro Jahr. Berechnet wird dies auf Basis des Durchschnittseinkommens der Jahre vor Antragstellung, für Anträge im Jahr 2024 also der Jahre 2021 und 2022. Bei Mehrfamilienhäusern gilt der Bonus anteilig.
  • Effizienzbonus von 5 Prozent: Dieser wird gewährt, wenn die Wärmepumpe Erdwärme, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzt oder eine Luftwärmepumpe ein natürliches Kältemittel verwendet. Ab 2028 ist bei Luftwärmepumpen ein natürliches Kältemittel Grundvoraussetzung für die Förderung.

Mögliche Zusammensetzung eines Zuschusses für eine Wärmepumpe:

GrundförderungEffizienzbonusEinkommensbonusKlimabonusZuschuss gesamt
30%   30%
30%5%  35%
30%  Max. 20%Max. 50%
30%5% Max. 20%Max 55%
30% 30% 60%
30%5%30% 65%
30% 30%Max. 20%Max. 70%
30%5%30%Max. 20%Max 70%
Stand: Dezember 2023

So funktioniert die BEG-Antragsstellung:

Die Förderung von Heizungsanlagen nach dem BEG EM wird von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), einer Anstalt des öffentlichen Rechts, durchgeführt. Die KfW hat für diese Fördermaßnahme spezifische Bezeichnungen vergeben: Für Wohngebäude gibt es die Programme „Heizungsförderung für Privatpersonen (Zuschuss 458)“ und „Heizungsförderung für Unternehmen (Zuschuss 459)“.

Wo muss der Antrag gestellt werden?
Sie können den Förderantrag persönlich über das Online-Portal der KfW stellen oder einen Dritten damit beauftragen – zum Beispiel einen Energieberater, den Heizungsbauer oder Ihren Hausverwalter. Für die Antragstellung ist ein unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Heizungsbauer erforderlich, aus dem der geplante Baubeginn hervorgeht. Außerdem sollte der Vertrag eine Rücktrittsklausel für den Fall enthalten, dass der Förderantrag von der KfW abgelehnt wird.

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Einfamilienhäusern sowie Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, in denen eine zentrale Heizungsanlage erneuert wird.

Was passiert nach der Antragstellung?
Nach der Antragstellung kann mit den Bauarbeiten begonnen werden. Es ist jedoch ratsam, den Bewilligungsbescheid abzuwarten. Die Wärmepumpe muss innerhalb von 36 Monaten nach Erhalt der Förderung installiert werden. Nach der Inbetriebnahme stellt die Heizungsfirma ein Dokument namens „Bestätigung nach Ausführung“ (BnD) aus. Dieses Dokument muss zusammen mit einem Nachweis über die bezahlte Rechnung im KfW-Portal hochgeladen werden. Nach Prüfung der Unterlagen wird der Zuschuss ausgezahlt.

Landesweite und regionale Förderung für Solarenergie

Viele Bundesländer haben eigene Förderprogramme aufgelegt, um den Ausbau der Solarenergie und Batteriespeicher zu beschleunigen. Durch die hohe Nachfrage sind viele der Fördertöpfe heute erschöpft. Inzwischen bieten nur noch wenige Bundesländer eigene Förderprogramme an. 

Zahlreiche Städte in Deutschland haben eigene Angebote zur Unterstützung des lokalen Ausbaus der Solarenergie. Informieren Sie sich auf den Webseiten Ihrer Stadt.

Folgenden Bundesländer bieten im Moment eigene Förderprogramme an:

Baden-Württemberg: Wohnen mit Zukunft
Photovoltaik Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von neuen oder zu erweiternden PV-Anlagen sowie zur Installation von Batteriespeichern und Wallboxen für das eigene Wohnhaus. Der Kredit beträgt mindestens 5.000 Euro.
Zur Website
Berlin: SolarPLUS
Zuschüsse für Steckersolaranlagen, PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, an Fassaden und auf Gründ.chern sowie für Batteriespeicher.
Zur Website
Hessen: PV-Anlagen-Darlehen
Eine PV-Anlage mit maximal 20 Kilowatt Leistung sowie ein Batteriespeicher zur neuen PV-Anlage finanziert die hessische WI-Bank mit einem Darlehen. Das Land Hessen verbilligt die Zinsen um einen Prozentpunkt.
Zur Website
Nordrhein-Westfalen: Progres.nrw
Im Frühjahr 2024 wird die Förderung über dieses Programm eingestellt. Grundsätzlich fördert Nordrhein-Westfalen unter anderem PV-Freiflächenanlagen ohne EEG-Förderung, fassadenintegrierte PV-Anlagen, mit PV-Modulen überdachte Parkplätze und die Erneuerung der Hauselektrik in Mehrfamilienhäusern im Zuge der Errichtung einer PV-Anlage.
Zur Website
Sachsen: Sachsenkredit Erneuerbare Energien und Speicher
Über die Sächsische Aufbaubank werden Darlehen mit Tilgungszuschuss für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt und höchstens einem Megawatt sowie für Batteriespeicher zur Speicherung von Solarstrom aus Anlagen mit einer Leistung von mindestens 30 Kilowatt vergeben. Die Solarstromanlagen müssen sich auf Gebäuden befinden oder Parkplätze überdachen und dürfen keine EEG-Förderung erhalten.
Zur Website
Stand: April 2024

Um sicherzustellen, dass Sie keine neuen Förderprogramme auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene verpassen, empfiehlt es sich, vor Abschluss eines Kaufvertrages die staatliche Förderdatenbank zu konsultieren. Bei den meisten Programmen muss der Förderantrag vor dem Kauf oder der Installation der Anlage gestellt werden. Es ist auch ratsam zu prüfen, ob Ihre Stadt oder Ihr Landkreis Fördermittel anbietet. Viele Kommunen, insbesondere Großstädte, fördern Investitionen in PV-Anlagen, Speicher und Wallboxen.

Der FördermittelCheck von co2online bietet einen Überblick über Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie über kommunale Fördermaßnahmen und Initiativen privater Unternehmen und Stiftungen zur Unterstützung von Erneuerbare-Energien-Technologien. Darüber hinaus werden Möglichkeiten zur Kumulierung von Fördermitteln aufgezeigt.

Fazit

Eine Solaranlage gehört immer häufiger zum Gebäude-Standard, egal ob bei Sanierung oder Neubau. Sie ist aber noch nicht selbstverständlich. Daher sind die verbesserten Bedingungen des EEG und bei den Steuern wichtig und unterstützen eine positive Entwicklung.

Nach oben scrollen