Artikel aktualisiert am 19.03.2024
von Boris Stippe | ca: 10 Min. zu lesen

BAFA

Wie erhält man eine staatliche Förderung für Solaranlagen?

BAFA steht für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und ist eine deutsche Behörde, die unter anderem für die Förderung erneuerbarer Energien wie Solarstrom zuständig ist. Es unterstützt Unternehmen und Privatpersonen bei der Investition in Solaranlagen durch verschiedene Förderprogramme und Zuschüsse.

BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bildquelle: hkama – stock.adobe.com)

BAFA steht für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zu den Aufgaben des BAFA gehört unter anderem die Förderung erneuerbarer Energien, zu denen auch die Solarenergie gehört.

Im Zusammenhang mit der Erzeugung von Solarenergie bietet das BAFA verschiedene Förderprogramme und Zuschüsse an, um Unternehmen und Privatpersonen bei der Investition in solartechnische Anlagen zu unterstützen. Zu den Förderprogrammen gehören beispielsweise das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien, das Investitionszuschussprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie das Klimaschutzprogramm 2030.

Mit der Förderung der Solarenergie leistet das BAFA einen wichtigen Beitrag zur Energiewende in Deutschland. Durch den Ausbau der erneuerbaren Energien soll langfristig eine umweltschonende und nachhaltige Energieversorgung sichergestellt werden.

Welche Fördermöglichkeiten bietet das BAFA für die Erzeugung von Solarenergie?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet verschiedene Fördermöglichkeiten für die Erzeugung von Solarenergie an. Eine der wichtigsten Förderungen ist das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien (MAP), das sich an Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen richtet. Das MAP unterstützt die Installation von solarthermischen Anlagen zur Warmwasserbereitung sowie die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung. Gefördert werden sowohl Neuanlagen als auch der Ersatz bestehender Anlagen.

Die Höhe der Förderung im Rahmen des MAP variiert je nach Art und Größe der Anlage. Bei Photovoltaikanlagen können je nach Leistung bis zu 40 Prozent der Investitionskosten gefördert werden. Für solarthermische Anlagen sind je nach Anlagengröße und Anlagentyp Förderbeträge zwischen 500 und 50.000 Euro möglich. Auch die Kombination von Solarthermie und Photovoltaik wird gefördert.

Neben dem MAP bietet das BAFA auch das Investitionszuschussprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an. Das Programm richtet sich an Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro. Gefördert werden Investitionen in erneuerbare Energien, darunter auch Solaranlagen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30 Prozent der Investitionskosten und ist abhängig von der Größe und Art der Anlage.

Darüber hinaus gibt es das Klimaschutzprogramm 2030, das im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) umgesetzt wird. Ziel des Programms ist es, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2030 um 55 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 zu senken. Auch hier sind Förderungen für Solaranlagen vorgesehen, insbesondere im Bereich der Sektorkopplung, bei der Solarenergie zur Erzeugung von Wärme und Strom genutzt wird..

Wie hoch sind die Fördersätze und Zuschüsse für Solarenergieprojekte?

Die Höhe der Fördersätze und Zuschüsse für Solarenergieprojekte hängt von verschiedenen Faktoren wie Anlagentyp und Projektgröße ab. Im Folgenden werden die Fördersätze und Zuschüsse der wichtigsten Förderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Solarenergieprojekte näher erläutert.

Das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien (MAP) fördert sowohl die Neuinstallation als auch den Ersatz von solarthermischen Anlagen zur Warmwasserbereitung und von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung. Die Höhe der Förderung variiert je nach Anlagentyp und Anlagengröße. Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowattpeak (kWp) beträgt der Zuschuss 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Anlagen mit einer Leistung von mehr als 10 kWp beträgt der Zuschuss 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Förderung von solarthermischen Anlagen richtet sich nach der Kollektorfläche und der Art der Anlage. Bei Flachkollektoranlagen liegt der Fördersatz zwischen 500 und 2.000 Euro, bei Röhrenkollektoranlagen zwischen 1.500 und 3.500 Euro.

Auch das Investitionszuschussprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fördert Solaranlagen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und ist abhängig von der Anlagengröße und der Anlagenart. Bei Photovoltaikanlagen können bis zu 30 Prozent der Investitionskosten gefördert werden. Die Förderung von solarthermischen Anlagen ist abhängig von der Anlagenart und beträgt bis zu 20 Prozent der Investitionskosten.

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 werden auch Solarenergieprojekte gefördert. Die Höhe der Förderung hängt von der Art des Projektes ab. Im Bereich der Sektorkopplung, bei der Solarenergie zur Erzeugung von Wärme und Strom genutzt wird, können bis zu 40 Prozent der Investitionskosten gefördert werden. Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 gibt es ebenfalls Förderungen für die solare Stromerzeugung, die sich allerdings noch in der Ausgestaltung befinden.

Wie stelle ich einen Förderantrag beim BAFA?

Um einen Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Informieren Sie sich über die verschiedenen Förderprogramme des BAFA und prüfen Sie, ob Ihr Solarstromprojekt förderfähig ist. Auf der Internetseite des BAFA finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Programmen und den Anforderungen an die geförderten Anlagen.
  • Planen Sie Ihr Solarstromprojekt und erstellen Sie eine detaillierte Kostenaufstellung. Diese sollte alle Kostenpunkte des Vorhabens enthalten, einschließlich der Anschaffungs- und Installationskosten sowie der Kosten für Inbetriebnahme und Wartung der Anlage.
  • Vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen zur Hand haben. Je nach Programm können unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein, z. B. Angebote von Handwerkern oder Installateuren, technische Datenblätter der Anlage oder Nachweise über die Erfüllung bestimmter technischer Anforderungen.
  • Füllen Sie das Antragsformular des jeweiligen Förderprogramms aus. Diese stehen auf der Internetseite des BAFA zum Download bereit. Achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt ausfüllen.
  • Reichen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen beim BAFA ein. Die genauen Einreichungsmodalitäten können je nach Programm variieren. In der Regel können Sie den Antrag online über ein spezielles Portal oder per Post einreichen.
  • Nach Eingang des Antrags prüft das BAFA die Unterlagen und informiert Sie über die Entscheidung. Die Bearbeitungszeit kann je nach Programm und Antragsvolumen unterschiedlich sein. In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Wochen eine Rückmeldung.

Ist der Antrag bewilligt, können Sie mit der Umsetzung Ihres Solarstromprojekts beginnen. Nach Abschluss der Maßnahme müssen Sie dem BAFA einen Verwendungsnachweis vorlegen, in dem Sie die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens und die förderfähigen Kosten belegen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Solarförderung zu erhalten?

Um eine Förderung für die Erzeugung von Solarenergie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese können je nach Förderprogramm variieren, es gibt jedoch einige Grundvoraussetzungen, die in der Regel erfüllt sein müssen.

  • Technische Anforderungen erfüllen: Diese Anforderungen können sich beispielsweise auf die Größe und Leistung der Anlage sowie auf die Einhaltung bestimmter Normen und Vorschriften beziehen.
  • Erfüllung ökologischer Kriterien: Die geförderten Anlagen müssen einen Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Dazu müssen beispielsweise bestimmte Mindestwirkungsgrade der Anlage erreicht werden.
  • Erfüllung finanzieller Voraussetzungen: Die Förderung richtet sich in der Regel an Privatpersonen, Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Deutschland. Darüber hinaus müssen die Antragsteller bestimmte finanzielle Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel die Vorlage eines Finanzierungskonzepts oder einer Kostenkalkulation.
  • Einhaltung von Fristen und Auflagen: Die Antragstellung muss innerhalb der Fristen und Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms erfolgen. Dazu gehört beispielsweise die Einhaltung von Fristen für die Fertigstellung und Inbetriebnahme der geförderten Anlagen.
  • Erfüllung weiterer spezifischer Anforderungen: Je nach Förderprogramm können weitere spezifische Anforderungen gestellt werden. Beispielsweise kann eine Förderung nur für bestimmte Anlagengrößen oder -typen vorgesehen sein.

Um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, empfiehlt es sich, sich im Vorfeld umfassend über die Anforderungen und Bedingungen der verschiedenen Förderprogramme zu informieren. Hierzu können auch Energieberatungsstellen oder Fachbetriebe hinzugezogen werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags beim BAFA?

Die Bearbeitungsdauer eines Förderantrags beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann je nach Programm und Antragsvolumen variieren. In der Regel ist jedoch mit einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten zu rechnen.

Die genaue Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Vollständigkeit des Antrags, der Komplexität des Vorhabens, der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und der Anzahl der eingehenden Anträge. Auch saisonale Schwankungen können sich auf die Bearbeitungsdauer auswirken, da z.B. in der warmen Jahreszeit in der Regel mehr Anträge eingehen.

Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, ist es wichtig, den Antrag vollständig und korrekt auszufüllen und alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise beizufügen. Bei Unklarheiten oder Fragen kann es hilfreich sein, sich direkt an das BAFA zu wenden oder eine Energieberatungsstelle zu kontaktieren.

Kann ich auch rückwirkend eine Förderung für ein bereits realisiertes Solarenergieprojekt beantragen?

Grundsätzlich ist es möglich, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) rückwirkend eine Förderung für ein bereits realisiertes Solarstromprojekt zu beantragen. Hierfür gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen und Einschränkungen, die im Folgenden erläutert werden.

Eine rückwirkende Förderung kann in der Regel nur dann beantragt werden, wenn das Solarstromprojekt innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor Antragstellung realisiert wurde. Dieser Zeitraum variiert je nach Förderprogramm und beträgt in der Regel maximal sechs Monate bis zu einem Jahr.

Darüber hinaus müssen auch bei einer rückwirkenden Förderung die technischen, ökologischen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu können beispielsweise Nachweise über die Einhaltung bestimmter Wirkungsgrade oder technischer Standards erforderlich sein.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Förderung für ein bereits realisiertes Solarenergieprojekt in der Regel geringer ausfällt als für eine zukünftige Maßnahme. Auch kann es Einschränkungen hinsichtlich der förderfähigen Kosten geben, z.B. für bereits getätigte Investitionen oder für die Inbetriebnahme und Wartung der Anlage.

Eine rückwirkende Förderung muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist nach Abschluss des Projekts beantragt werden. Auch hier gibt es jedoch Unterschiede je nach Förderprogramm. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld über die Bedingungen und Fristen des jeweiligen Förderprogramms zu informieren.

Fazit

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert erneuerbare Energien, insbesondere die Solarenergie, in Deutschland. Es bietet verschiedene Förderprogramme und Zuschüsse an, um Unternehmen und Privatpersonen bei der Investition in Solarenergieprojekte zu unterstützen. Die Höhe der Fördersätze und Zuschüsse richtet sich nach Art und Größe der Anlage sowie nach dem jeweiligen Programm. Um eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Bearbeitungsdauer eines Förderantrags kann je nach Programm und Antragsvolumen zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten betragen. Eine gründliche Planung und Vorbereitung des Antragsverfahrens ist daher empfehlenswert.

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