Artikel aktualisiert am 11.09.2023
von Rebecca Eder | ca: 5 Min. zu lesen

Ladeinfrastruktur Förderung 2023: Das ändert sich

Das „Förderprogramm Solarstrom für Elektroautos“

Die Beliebtheit von Elektroautos hat in Deutschland in den letzten Jahren stark zugenommen. Das gestiegene Umweltbewusstsein und die Bemühungen zur Emissionsreduzierung haben die Nachfrage nach umweltfreundlichen Fahrzeugen deutlich erhöht. Die hohe Nachfrage hat die Bundesregierung dazu veranlasst, Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität zu ergreifen, wie z.B. die finanzielle Unterstützung von Ladestationen durch die KfW. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert die Installation solcher Anlagen jetzt großzügig. Voraussetzung ist allerdings, dass bereits ein Elektrofahrzeug vorhanden oder bestellt ist.

Laden eines Elektroautos
Laden eines Elektroautos (Bildquelle: mpix-foto – stock.adobe.com)

Photovoltaik für Elektrofahrzeuge: Bis zu 10.200 Euro Zuschuss dank KfW 442

Die Kombination von Photovoltaikanlagen und Elektroautos ist aus mehreren Gründen vorteilhaft. Vor allem ermöglicht sie den Besitzerinnen und Besitzern von Elektrofahrzeugen, ihr Auto kostengünstig mit selbst erzeugtem Strom zu betanken. Diese Eigenversorgung entlastet nicht nur finanziell, sondern wirkt sich auch positiv auf die Umwelt aus. Denn der Strom aus der Ladestation stammt aus regenerativen Energiequellen, verursacht also keine schädlichen Emissionen und ist unabhängig von fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Gas.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt diese nachhaltige Initiative mit dem neuen Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ (Programmnummer 442), das am 26. September 2023 startet. Im Rahmen dieses Programms erstattet die KfW bis zu 10.200 Euro für die Installation einer Komplettlösung aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher. Wichtig ist, dass es sich um einen Zuschuss handelt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Mit diesem Förderprogramm können Hausbesitzer nicht nur von finanziellen Vorteilen profitieren, sondern auch einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Das wird gefördert:

  • Ladestation (Wallbox): Für die Installation einer Ladestation (Wallbox) gibt es eine Pauschalförderung von 600 Euro. Wenn Sie eine bidirektionale Ladestation verwenden, bei der die Autobatterie als Stromspeicher genutzt wird, beträgt die Pauschalförderung 1.200 Euro.
  • Photovoltaikanlage: Sie erhalten eine Förderung von 600 Euro pro kWp Leistung, maximal 6.000 Euro, wenn die Leistung Ihrer Anlage 10 kWp oder mehr beträgt.
  • Stromspeicher: Die Förderung beträgt 250 Euro pro kWh Speicherkapazität, maximal 3.000 Euro, wenn die Kapazität Ihres Batteriepeichers 12 kWh oder mehr beträgt.

Bei maximaler Ausschöpfung der Fördermittel können Sie bis zu 10.200 Euro an Zuschüssen erhalten. Auch für kleinere Vorhaben stehen beachtliche Zuschüsse im vierstelligen Bereich zur Verfügung, die die Rentabilität Ihrer Investition deutlich steigern können.

Insgesamt stehen für das Förderprogramm Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung, um den Bedarf von 50.000 bis 100.000 Hausbesitzern zu decken. Wenn Sie an dieser Fördermöglichkeit interessiert sind, sollten Sie sich jetzt schon Angebote einholen, zum Beispiel mit dem Selfmade Energy Solarrechner. Warten Sie jedoch mit dem Kaufabschluss, bis Sie über die offizielle Website der KfW einen Antrag auf Förderung gestellt haben.

Voraussetzungen zur Beantragung:

  • Sie sind Eigentümer eines selbstgenutzten Hauses (Erst-/Hauptwohnsitz; Eigentumswohnungen sind ausgeschlossen).
  • Sie oder ein Mitglied Ihres Haushalts besitzen ein Elektrofahrzeug (Hybridfahrzeuge sind ausgenommen) oder haben bereits ein Elektrofahrzeug bestellt.
  • Sie planen die gleichzeitige Anschaffung einer neuen Photovoltaikanlage mit Stromspeicher sowie einer Ladestation (Wallbox) für Ihr Elektroauto. Bisher haben Sie noch keine der genannten Komponenten bestellt.
  • Die Photovoltaikanlage muss eine Mindestleistung von 5 kWp haben.
  • Der Stromspeicher muss eine Kapazität von mindestens 5 kWh haben.
  • Die Ladestation (Wallbox) darf nicht öffentlich zugänglich sein und muss eine Ladeleistung von mindestens 11 kW bereitstellen.
  • Sie beabsichtigen, den von Ihrer Photovoltaikanlage erzeugten Strom hauptsächlich für Ihren eigenen Haushalt und zum Laden Ihres Elektroautos zu nutzen.

So beantragen Sie die Förderung:

  1. Förderantrag stellen: Bevor Sie mit der Bestellung und Installation der Anlagenkomponenten beginnen, sollten Sie Ihren Förderantrag über das Kundenportal „Meine KfW“ stellen.
  2. Projekt umsetzen: Sobald die KfW Ihren Förderantrag bewilligt hat, können Sie die für Ihr Vorhaben notwendigen Komponenten bestellen und installieren.
  3. Dokumentation und Auszahlung der Förderung: Ab März 2024 müssen Sie sich identifizieren und nachweisen, dass Ihr Projekt erfolgreich umgesetzt wurde. Dazu geben Sie im Kundenportal „Meine KfW“ Informationen zur installierten Ladesäule, Photovoltaikanlage und zum Stromspeicher ein. Anschließend laden Sie alle relevanten Rechnungen zu den förderfähigen Kosten sowie ggf. den Fahrzeugschein oder Leasingvertrag Ihres Elektrofahrzeugs hoch. Nach erfolgreicher Prüfung durch die KfW wird der Förderbetrag auf Ihr Konto überwiesen.

Zur Einordnung: 30 bis 50 kWh entsprechen dem Stromverbrauch, den beispielsweise ein Computer, ein WLAN-Router, ein Fernseher oder ein Sat-Receiver im Stand-by-Modus pro Jahr verbrauchen.

Das wird nicht gefördert

Mit dem neuen KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur können Sie bei der Installation einer umweltfreundlichen Ladestation mit selbst erzeugtem Strom kräftig sparen. Allerdings kann nicht jeder diese Förderung in Anspruch nehmen. Eine wesentliche Voraussetzung betrifft das Fahrzeug, das Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung entweder bereits besitzen oder bestellt haben müssen. Dabei ist zu beachten, dass nur reine Elektrofahrzeuge förderfähig sind, Hybridmodelle erfüllen die Kriterien nicht.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass das Wohngebäude, für das Sie die Förderung beantragen, zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits von Ihnen bewohnt sein muss. Neubauten, die sich im Bau oder in der Planung befinden, werden nicht gefördert. Ebenso sind Eigentumswohnungen, Ferienhäuser und vermietete Immobilien von der Förderung ausgeschlossen.

Hier gibt es einen Audio-Mitschnitt aus der ARD tageschau vom 02.09.2023 zum Thema „Förderpaket – Solarstrom fürs E-Auto“

Uli Hauck, ARD Berlin, tagesschau, 02.09.2023 11:38 Uhr (Quelle: tagesschau.de)

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