Artikel erstellt am 19.03.2025
von Inga Ervig | ca: 6 Min. zu lesen

Förderung von Photovoltaik in 2025 – Zuschüsse und Fördermöglichkeiten für Ihre Photovoltaikanlage

Eine Photovoltaik-Anlage zu betreiben, hat viele Vorteile: mehr Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen, Umweltschutz und eine Wertsteigerung der Immobilie sind einige davon. PV-Freunde müssen jedoch zunächst einmal tief in die Tasche greifen, um von selbst erzeugtem Solarstrom zu profitieren. Bund, Länder und Kommunen greifen Bauherren und Sanierern jedoch mit verschiedenen Förderungen für Photovoltaikanlagen finanziell unter die Arme.

Staatliche Zuschüsse und günstige KfW-Kredite machen die Photovoltaikanlagen-Förderung 2025 besonders attraktiv.
Staatliche Zuschüsse und günstige KfW-Kredite machen die Photovoltaikanlagen-Förderung 2025 besonders attraktiv. (Bildquelle: hkama – stock.adobe.com)

Förderung von Photovoltaik durch den Bund – Welche Zuschüsse gibt es?

KfW-Kredite für Ihre Photovoltaikanlage – So sichern Sie sich die Förderung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für den Kauf von PV-Anlagen. Auch Energiespeicher, die Erweiterung von Bestandsanlagen, Planung und Installation lassen sich durch das Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ finanzieren. Hierüber vergibt die KfW Förderkredite mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren und einem Höchstbetrag von 150 Millionen Euro pro Vorhaben. Neben den reinen Anschaffungskosten für Batteriespeicher, PV-Module, Wechselrichter und Co. Lassen sich auch die Ausgaben für Planung, Projektierung und Montage über das KfW-Programm finanzieren. Allerdings nur, wenn die entsprechenden Anträge vor der Installation der PV-Anlage bei der Hausbank gestellt werden. Nachträglich ist eine Förderung nicht mehr möglich. Das heißt: Örtliche Kreditinstitute prüfen den Antrag und Bonität von PV-Interessierten – erst wenn der Förderkredit bewilligt ist, dürfen Sie den Kaufvertrag mit einem Solaranbieter Ihrer Wahl abschließen. Das Praktische an der KfW-Förderung für Photovoltaik: Sie kann auch mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie regionalen Zuschüssen oder Zulagen kombiniert werden.

Unternehmen, Vereine und Privatpersonen können von der Photovoltaikanlagen-Förderung profitieren, sofern sie einen Teil des erzeugten Sonnenstroms in das öffentliche Netz einspeisen – gegen eine Vergütung.

Einspeisevergütung als Teil der Förderung für Photovoltaik 2025

Wie hoch die Einspeisevergütung ausfällt, regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). 2023 ist das EEG grundlegend überarbeitet worden. Das hat Betreibern von privaten PV-Anlagen einige Vereinfachungen beschert. Neu-Anlagen mit einer Größe von ≤ 25 Kilowattpeak (kWp) dürfen seitdem ebenfalls ihren gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Zuvor waren nur 70 Prozent der Nennleistung erlaubt. Eine Änderung hat allerdings das kürzlich in Kraft getretene Solarspitzengesetz gebracht: Seit dem 25. Februar 2025 dürfen neue Anlagen ohne Steuerbox nur noch 60 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen. Das soll verhindern, dass es an besonders sonnenreichen Tagen zu Netzüberlastungen kommt. Die gleichen Vergütungen gelten jetzt auch für Anlagen, die im Garten, auf dem Carport oder dem Balkon installiert sind. Allein Inselanlagen sind meist von staatlichen Hilfen ausgeschlossen. Darunter fallen kleine Solaranlagen für den Privatgebrauch ohne Anschluss an das öffentliche Stromnetz.

Die konkrete Vergütung für überschüssigen Solarstrom, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, hängt von mehreren Faktoren ab: dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Leistung der PV-Anlage sowie der Art der Einspeisung (Voll- oder Teileinspeisung). Alle sechs Monate reduzieren sich die Fördersätze um ein Prozent; nach der Beantragung bleiben sie jedoch 20 Jahre konstant.

EEG-Vergütungssätze bei Inbetriebnahme bis 31. Juli 2025

AnlagenleistungVergütung pro kWh bei TeileinspeisungVergütung pro kWh bei Volleinspeisung
0 – 10 kWp7,94 ct12,60 ct
10 – 40 kWp6,88 ct10,56 ct
40 – 100 kWp5,62 ct10,56 ct

Länder- und kommunale Förderprogramme

Im Rahmen der PV-Fördermöglichkeiten profitieren Hausbesitzer nicht nur von attraktiven Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten, sondern auch von steuerlichen Vorteilen. Wer 2025 eine neue Anlage installiert, kann sich zusätzlich über eine Photovoltaikanlagen-Förderung freuen, die steuerliche Vorteile mit sich bringt.

  1. Einkommensteuerbefreiung: Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Photovoltaik-Anlagen von der Einkommensteuer befreit – sofern sie in diesem Jahr in Betrieb genommen wurden. Für alle älteren Anlagen gilt die Regelbesteuerung; d.h. sie müssen alle Einkünfte, die Sie durch Ihre PV-Anlage erwirtschaften (z.B. durch den Verkauf von überschüssigem Strom) in Ihrer Steuererklärung angeben. Dafür können Sie aber auch die Anschaffungskosten für die Photovoltaikanlage über Abschreibungen geltend machen.
  2. Umsatzsteuerbefreiung: Auf neu installierte Anlagen entfällt seit dem 1. Januar 2023 die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.
  3. Gewerbesteuerbefreiung: Besitzer von Klein-Anlagen ≤ 10 kW müssen in der Regel keine Gewerbesteuer zahlen. Das gilt insbesondere für privat betriebene Anlagen, die zur Eigennutzung dienen.
  4. Kleinunternehmerregelung: Diese erlaubt eine Umsatzsteuerbefreiung ohne Vorsteuerabzug.
  5. Vereinfachungsregelung: Seit Juni 2022 können PV-Anlagen-Betreiber ohne Gewinnerzielungsabsicht die Befreiung von der Einkommensteuer bei ihrem Finanzamt beantragen. Keine Gewinnerzielungsabsicht liegt vor, wenn der Strom hauptsächlich privat genutzt bzw. in geringen Mengen eingespeist wird. Das Manko: Nutzer dieser Option können keine Kosten für Kauf und Inbetriebnahme ihrer Anlage absetzen oder die Umsatzsteuer geltend machen.

Fazit: Lohnt sich die Förderung für Photovoltaik?

Auch 2025 bleibt die Photovoltaik-Förderung ein wichtiger Baustein, der den Umstieg auf erneuerbare Energien für viele Verbraucher finanziell erleichtert. Immobilienbesitzer, die Einspeisevergütung, günstige KfW-Kredite und regionale Förderprogramme miteinander kombinieren, können ihre Investitionskosten deutlich nach unten schrauben. Insbesondere die steuerlichen Erleichterungen – wie die Umsatzsteuerbefreiung und die Einkommensteuerbefreiung für neue Anlagen – tragen dazu bei, dass sich eine PV-Anlage schneller amortisiert.

Wer eine Photovoltaikanlage Förderung beanspruchen möchte, sollte jedoch rechtzeitig planen und die Fördermittel vor der Anschaffung beantragen. Da die Budgets für viele regionale Programme schnell ausgeschöpft sind, ist es ratsam, schnell zu handeln und sich frühzeitig über verfügbare Zuschüsse für Photovoltaik zu informieren.

FAQ: Häufig gestellte Fragen rund um die Förderung von Photovoltaik

  • Wie hoch ist die staatliche Förderung für Photovoltaik?
    Die staatliche Förderung für Photovoltaikanlagen setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Der wichtigste Förderbaustein ist die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Je nach Anlagengröße und Zeitpunkt der Inbetriebnahme können Sie eine Vergütung für überschüssigen Strom erhalten. Zusätzlich gibt es zinsgünstige Kredite und Zuschüsse über die KfW sowie in einigen Bundesländern spezifische Förderprogramme.
  • Werden PV-Anlagen 2025 noch gefördert?
    Ja, auch 2025 wird es weiterhin Förderungen für Photovoltaikanlagen geben. Das EEG garantiert die Einspeisevergütung über 20 Jahre, und die Bundesregierung plant weitere Anreize, um den Ausbau der Solarenergie zu fördern. Zudem gibt es Landesprogramme und möglicherweise neue Fördermodelle, die den Eigenverbrauch von Solarstrom attraktiver machen.
  • Was kostet eine 10 kWp PV-Anlage mit Speicher inkl. Montage?
    Die Kosten für eine 10 kWp Photovoltaikanlage mit Speicher variieren je nach Anbieter, Qualität der Komponenten und Installationsaufwand. Aktuell liegen die Preise zwischen 15.000 und 28.000 Euro, wobei der Batteriespeicher einen großen Kostenfaktor darstellt. Förderungen und steuerliche Vorteile können die Gesamtkosten reduzieren.
  • Werden Photovoltaikanlagen in Bayern gefördert?
    Ja, in Bayern gibt es spezielle Förderprogramme für Photovoltaik. Neben der Einspeisevergütung und KfW-Förderungen bietet Bayern zusätzliche Zuschüsse, insbesondere für Batteriespeicher (z. B. das 10.000-Häuser-Programm). Auch Kommunen und Stadtwerke bieten teilweise regionale Förderungen an.
  • Gibt es steuerliche Vorteile für Photovoltaikanlagen?
    Ja, seit 2023 entfällt die Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp. Zudem sind Einnahmen aus der Einspeisung für viele private Anlagenbesitzer steuerfrei.
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