Artikel aktualisiert am 25.11.2023
von Antonia Klatt | ca: 2 Min. zu lesen

Eigene Solaranlage ohne Umsatzsteuer: neue Photovoltaik-Steuerregelungen 2023

Rezessionsangst, kalter Winter, Energiekrise – das Ende des Jahres 2022 geht mit düsteren Aussichten zu Ende. Aber es gibt einen Lichtblick am Horizont! Die Neuerungen des Jahressteuergesetzes 2022, das vor Kurzem vom Deutschen Bundestag beschlossen wurden. Alle Änderungen zum Thema Solar und Photovoltaik finden Sie im folgenden Artikel. 

Glückliches Ehepaar vor dem Haus mit eigener Solaranlage (Bildquelle: piai – stock.adobe.com)

Nullsteuersatz für Neukäufer

Ab dem ersten Januar 2023 erfolgen Käufe von neuen Solaranlagen quasi umsatzsteuerfrei. Der Kauf der Anlage erfolgt also zum Kaufpreis plus 0% Umsatzsteuer. Das gleiche gilt auch für die Lieferung, Installation und notwendiges Zubehör wie Speicher und co.. 

Diese Neuregelung gilt für Anlagen auf allen Gebäuden soweit die Anlagenleistung maximal 30 kWp beträgt. Dies geht aus §12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz hervor. 

Befreiung von der Einkommenssteuer 

Ein anderes Problem, das die Betreiber kleiner Solaranlagen in der Vergangenheit hatten, war die Komplexität der Einkommensteuer. Um Anlagenbetreiber zur Einspeisung bzw. dem Verkauf ihres Solarstroms zu animieren, hat der Bundestag auch hierzu eine Neuerung beschlossen. 

Einkünfte aus der Einspeisung von Solarstrom sind von nun an Einkommenssteuer-befreit. Dies gilt für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp auf Einfamilienhäusern, bis zu 15 kWp je Einheit auf Mehrfamilienhäusern und insgesamt bis zu maximal 100 kWp pro Steuerperson. 

Die Einkommenssteuer-Befreiung kommt auch nicht nur Neukäufern von Solaranlagen zu Guten. Sie gilt für die Besitzer von allen bestehenden Anlagen, die den Kriterien entsprechen und gilt weiterhin rückwirkend schon für das Steuerjahr 2022. Auf der anderen Seite können aber keine Abschreibungen und Kosten mehr geltend gemacht werden. 

Hilfe beim Lohnsteuerverein

Verkompliziert wurde die Erstellung einer Einkommensteuererklärung für Photovoltaik-Besitzer durch fehlende Hilfe von Seiten der Lohnsteuerhilfevereine. Auch das wird sich zukünftig ändern. Obwohl die Vereine noch immer keine Umsatzsteuererklärungen erstellen dürfen, können Sie von nun an Betreiber von Solaranlagen beraten, wenn die Einkünfte Einkommensteuer-befreit sind. Auch diese Regelung ist bereits ab dem Steuerjahr 2022 anwendbar. 

Zeit für eine Photovoltaik-Anlage

Wer dieses Jahr schon öfter mit der Idee einer eigenen Solaranlage geliebäugelt hat, sollte jetzt zuschlagen. Umsatzsteuerbefreiung, Energie-Unabhängigkeit und Sicherheit und nebenbei noch die Umwelt schützen. Deshalb am besten sofort den Selfmade Energy Solarrechner ausprobieren und kostenlos unverbindliche Angebote erhalten. 

Nach oben scrollen
Share via
Copy link