Artikel erstellt am 06.02.2024
von Boris Stippe | ca: 6 Min. zu lesen

Eigenverbrauch von Solarstrom: Steuerliche Vorteile und Tipps für Betreiber von Photovoltaikanlagen

Der Eigenverbrauch von Solarstrom ist ein zentraler Aspekt für Betreiber von Photovoltaikanlagen in Deutschland. Es bezieht sich auf die Nutzung des selbsterzeugten Stroms für den eigenen Bedarf, sei es für Haushaltsgeräte, Elektroautos oder Heizsysteme. Hier betrachten wir die steuerlichen Aspekte des Eigenverbrauchs und erklären, wie Betreiber von PV-Anlagen von aktuellen Regelungen profitieren können.

Photovoltaikanlagen auf Hausdächern
Photovoltaikanlagen auf Hausdächern (Bildquelle: Christine Kuchem – stock.adobe.com)

Eigenverbrauch von Solarstrom: Was ist das?

Der Eigenverbrauch von Solarstrom bezeichnet die direkte Nutzung des von einer Photovoltaikanlage erzeugten Stroms durch den Anlagenbetreiber. Dieser Strom kann entweder sofort genutzt oder in Batteriespeichern zwischengespeichert werden. Der Überschuss, der nicht selbst verbraucht wird, kann ins örtliche Stromnetz eingespeist werden und wird in der Regel nach einem festen Tarif vergütet. Viele Haushalte kombinieren den Eigenverbrauch mit der Einspeisung ins Netz, um das volle Potenzial ihrer PV-Anlage auszuschöpfen.

Was versteht man unter Einspeisung ?

Einspeisung bedeutet, den von der Photovoltaikanlage erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz zu leiten. In Deutschland wird für jede Kilowattstunde, die ins Netz eingespeist wird, eine Vergütung gezahlt. Die Höhe dieser Vergütung variiert je nach Größe der Photovoltaikanlage.

Was sind die Vorteile vom Eigenverbrauch von Photovoltaik?

Der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom durch Photovoltaikanlagen ist nicht nur umweltfreundlich, sondern bietet auch erhebliche finanzielle Vorteile. In Deutschland, wo der Netzstrompreis hoch ist, kann die Nutzung eigener Solarenergie zu deutlichen Einsparungen führen.

Finanzielle Vorteile

Die Nutzung des selbst erzeugten Solarstroms im Eigenverbrauch bietet finanzielle Vorteile gegenüber der Einspeisung ins Netz. Jede Kilowattstunde, die nicht vom Energieversorger bezogen werden muss, bedeutet eine Kostenersparnis für den Anlagenbetreiber. Dies ist besonders relevant, da die Kosten für Netzstrom in Deutschland vergleichsweise hoch sind. Im ersten Halbjahr 2023 betrug der Preis für Netzstrom etwa 46 Cent pro Kilowattstunde.

Der durchschnittliche Eigenverbrauch aus einer Photovoltaikanlage liegt zwischen 25 und 35 Prozent. Dieser Anteil kann durch den Betrieb von Geräten wie Wärmepumpen oder Elektroautos gesteigert werden. Auch der Einsatz von Batteriespeichern kann sinnvoll sein, um den Solarstrom für Zeiten mit geringer Sonneneinstrahlung zu speichern. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die zeitliche Abstimmung: Der Eigenverbrauch ist besonders effizient, wenn der erzeugte Strom während der sonnenreichsten Stunden des Tages genutzt wird.

Umweltschutz

Der Einsatz von Solarstrom trägt wesentlich zum Umweltschutz bei, da er komplett aus erneuerbaren Quellen stammt. Im Gegensatz dazu stammt der Strom aus dem öffentlichen Netz zu einem erheblichen Teil aus weniger umweltfreundlichen Quellen wie fossilen Brennstoffen oder Kernenergie. Die Verwendung von Solarstrom verbessert also die persönliche CO2-Bilanz.

Unabhängigkeit

Durch die Nutzung von Photovoltaik kann man seine Abhängigkeit von großen Energiekonzernen verringern. Während der Strommarkt zwar liberalisiert ist, bleibt die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen und von nicht vollständig erneuerbaren Energiequellen bestehen. PV-Anlagen ermöglichen es, günstigeren und umweltfreundlicheren Strom zu erzeugen und sich somit von diesen Abhängigkeiten zu lösen.

Stabilisierung des Netzes

Die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz stellt eine Herausforderung dar, die zu Diskussionen über die Netzstabilität führt. Der Einsatz von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern kann jedoch zur Stabilisierung des Netzes beitragen. Indem man lokal erzeugten Strom verbraucht, wird das öffentliche Stromnetz entlastet, was die Netzstabilität unterstützt.

Keine Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch

Ab dem Jahr 2023 gibt es eine wesentliche Änderung in der Besteuerung des Eigenverbrauchs von Strom aus Photovoltaikanlagen. Wenn Sie eine neue PV-Anlage unter Anwendung des Nullsteuersatzes erworben haben, entfällt nun die Umsatzsteuerpflicht für den Strom, den Sie selbst verbrauchen. Das bedeutet, im Gegensatz zu früheren Regelungen, ist der Strom, den Sie aus der eigenen Anlage nutzten, nicht mehr umsatzsteuerpflichtig. Diese Klarstellung wurde vom Bundesfinanzministerium in einer offiziellen Mitteilung veröffentlicht. Grund dafür ist, dass keine Vorsteuer geltend gemacht werden konnte beim Kauf der Anlage zu einem Mehrwertsteuersatz von 0 Prozent. Daher ist es konsequent, dass auf den selbst genutzten Strom keine Umsatzsteuer erhoben wird. Diese Regelung gilt auch für Unternehmer, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen.

Nullsteuersatz und Vereinfachungsregelung bei neuen Anlagen

Seit 2023 gilt für neu installierte Photovoltaikanlagen und ihre Komponenten, einschließlich Batteriespeichern, ein Umsatzsteuersatz von null Prozent. Das bedeutet, dass beim Kauf und der Installation solcher Anlagen keine Umsatzsteuer mehr anfällt. Diese Regelung gilt, wenn die PV-Anlage auf einem Wohngebäude oder in dessen unmittelbarer Nähe installiert ist. Auch öffentliche Gebäude oder Gebäude, die dem Gemeinwohl dienen, sind davon erfasst. Die Leistungsgrenze für den Nullsteuersatz liegt bei 30 Kilowatt-Peak.

Steuerliche Erleichterungen für Altanlagen und Kleinunternehmer

Für bereits vor 2023 installierte Photovoltaikanlagen gelten weiterhin die alten Steuerregeln. Betreiber solcher Altanlagen haben jedoch die Möglichkeit, von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren. Diese Regelung befreit Betreiber von der Umsatzsteuerpflicht, wenn der Jahresumsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Im Anschaffungsjahr liegt diese Grenze bei 22.000 Euro, im Folgejahr bei 50.000 Euro. Die Kleinunternehmerbesteuerung vereinfacht die steuerliche Behandlung der Anlage erheblich.

Steuerliche Irrelevanz bei Erfüllung der Voraussetzungen

Betreiber, die die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllen, müssen ihre Photovoltaikanlage nicht beim Finanzamt anmelden. Das bedeutet, dass die Anlage steuerlich praktisch irrelevant wird, da weder Umsatzsteuer noch Einkommensteuer anfallen. Für die Abrechnung der Einspeisevergütung kann der Netzbetreiber die im Marktstammdatenregister hinterlegte Nummer der Anlage verwenden.

EEG-Umlage und Eigenverbrauch

Die EEG-Umlage, kurz für „Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage“, war ein Mechanismus in Deutschland, der die Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien auf die Stromverbraucher verteilte. Ursprünglich eingeführt, um den Ausbau von Energien wie Windkraft, Solarenergie und Biomasse zu unterstützen, wurde ein Teil der Kosten für diesen Ausbau über die EEG-Umlage auf die Stromrechnungen der Verbraucher umgelegt.

Zum 1. Januar 2023 wurde diese Umlage jedoch mit dem Inkrafttreten des EEG 2023 abgeschafft. Das hat insbesondere für Betreiber von Photovoltaikanlagen (Solarstromanlagen) positive Auswirkungen. Vor der Abschaffung der EEG-Umlage mussten auch Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ihren selbst erzeugten Strom nutzen (Eigenverbrauch), einen Teil dieser Umlage zahlen.

Mit der Abschaffung der EEG-Umlage entfällt diese zusätzliche Belastung. Das macht den Eigenverbrauch von Solarstrom finanziell attraktiver. PV-Anlagen Betreiber können nun den von ihnen erzeugten Strom nutzen, ohne eine Umlage dafür zahlen zu müssen. Das senkt nicht nur ihre Stromkosten, sondern fördert auch die Nutzung erneuerbarer Energien, da es nun günstiger ist, selbst erzeugten Solarstrom zu nutzen, anstatt Strom aus dem Netz zu beziehen. 

Fazit: Steuerliche Vorteile und Umwelteffizienz beim Eigenverbrauch von Solarstrom

Der Eigenverbrauch von Solarstrom bietet finanzielle Vorteile und ökologische Effizienz. Die aktuellen steuerlichen Regelungen in Deutschland begünstigen Betreiber von Photovoltaikanlagen, insbesondere durch den Nullsteuersatz und die Kleinunternehmerregelung. Die Möglichkeit, den selbst erzeugten Solarstrom ohne steuerliche Belastungen zu nutzen, trägt zur Attraktivität von PV-Anlagen bei. Es ist jedoch ratsam, sich über die spezifischen steuerlichen Anforderungen und Vorteile bei Altanlagen und neuen Anlagen im Detail zu informieren, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

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