Wer eine Photovoltaikanlage auf seinem Haus installieren lässt, muss entscheiden, ob und wie er diese versichern will. Eine Versicherungspflicht besteht nicht, aber Banken können eine Versicherung zur Bedingung für einen Kredit machen. Existiert eine Gebäudeversicherung für das Wohnhaus, ist die neu installierte PV-Anlage zu melden.
Photovoltaikanlagen sind unter freiem Himmel installiert, um Sonnenlicht in Strom zu wandeln. Damit sind sie nicht nur der Sonne, sondern auch Sturm, Hagel und Schnee ausgesetzt. Auf die Module fallende Gegenstände können ihr Glas brechen; ein Blitzeinschlag den Wechselrichter zerstören; bricht im Haus ein Feuer aus, kann es auch die PV-Anlage erfassen. Gegen solche Schäden und viele weitere lassen sich Photovoltaikanlagen versichern.
Eine Versicherung ist kein Muss. Allerdings können Banken sie zur Voraussetzung für einen Kredit machen. Aber auch ohne Zwang sollte niemand ein Solarkraftwerk auf oder an seinem Haus installieren, ohne sich mit dem Thema Versicherung beschäftigt zu haben.
Bei Installation einer PV-Anlage Wohngebäudeversicherung informieren
Gibt es eine Wohngebäudeversicherung, muss eine PV-Anlage auf oder an dem Gebäude gemeldet werden. Wer das unterlässt, läuft Gefahr, dass die Versicherung im Falle eines Schadens am Dach oder der Hauselektrik nicht zahlen will. Es ist dabei unerheblich, wem die PV-Anlage gehört. Betreibt ein anderer eine Anlage auf dem eigenen Dach und liefert beispielsweise den Bewohnern solaren Mieterstrom, hat der Hauseigentümer seine Versicherung über das Kraftwerk genauso in Kenntnis zu setzen wie derjenige, der die Anlage auf dem eigenen Wohngebäude betreibt.
Nach der Meldung ist es möglich, dass die Anlage über einen Zusatzbaustein in die Wohngebäudeversicherung aufgenommen wird. Voraussetzung: Die Anlage wurde von einem Fachbetrieb normgerecht installiert. Manche Versicherungen erweitern den Schutz kostenlos; andere erhöhen die Versicherungsprämie um etwa 50 Euro pro Jahr. Über die Bausteine sind gewöhnlich nur Elementarschäden abgedeckt, die durch Naturgewalten ausgelöst werden und damit Schäden durch Feuer, Sturm, Überspannung, Überschwemmung sowie durch von Tieren angeknabberte Kabel. Es kann auch passieren, dass die Wohngebäudeversicherung den Vertrag kündigt, wenn eine PV-Anlage auf dem Dach errichtet wird. Ob eine solche Kündigung drohen kann, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.
Versichert sind in der Regel alle Komponenten eines Kraftwerks – von den Modulen auf dem Dach über die Elektroinstallation bis zum Stromzähler. Auch Batteriespeicher und Ladestationen für Elektroautos, die den Solarstrom nutzen, lassen sich in die Versicherung einschließen. Für die Zeit, in der eine Anlage defekt ist, kann es einen finanziellen Ausgleich für den Ertragsausfall geben; in der Regel sind es 2,50 Euro pro Tag und Kilowatt Leistung.
Photovoltaikversicherung mit umfangreicherem Schutz
Neben den Elementarschäden können auch Risiken durch Diebstahl, Sabotage, selbst Produktfehler, Montagemängel und eigene Malheure abgesichert werden. Dazu ist eine eigenständige Photovoltaikversicherung abzuschließen. 60 bis 100 Euro kostet sie im Jahr. Ihr gegenüber hat die erweiterte Gebäudeversicherung aber einen Vorzug: Wütet ein Sturm am Dach und der dort installierten PV-Anlage und beschädigt beide, ist nur ein Schadensfall zu melden. Sind Wohnhaus und PV-Anlage getrennt versichert, ist die Abwicklung der versicherten Schäden umständlicher.
Wie häufig Schäden an Photovoltaikanlagen auftreten, veröffentlichen die Versicherungsunternehmen nicht. Grundsätzlich sollten die Systeme so beschaffen und installiert sein, dass sie typische Wind- und Schneelasten aushalten. Viele Systeme erleiden in 20 Jahren keinen einzigen Schaden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät aber, eine Photovoltaikanlage zu versichern. Denn es können kostspielige Schäden auftreten – besonders durch Blitzeinschläge und Brände.
Obliegenheiten der Versicherung: Pflicht zu fachgerechter Installation und Wartung
Schließen Anlagenbetreiber einen Versicherungsvertrag, übernehmen sie gewisse Pflichten – die Obliegenheiten. Sie stehen in den Versicherungsbedingungen. Bereits bei Abschluss erklären sie, dass die PV-Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet wird oder es schon ist. Darüber hinaus verpflichten sie sich, das System im Betrieb zu überprüfen. Die Überwachung der Anlage und ihrer Erträge lässt sich selbst erledigen oder von einem Dienstleister. Üblich ist zudem, dass die Anlage alle vier Jahre umfassend gewartet wird. Bei größeren PV-Anlagen – ab etwa 40 Kilowatt – kann ein Wartungsvertrag vorgeschrieben sein.
Was bei der Planung, Errichtung und im Betrieb einer PV-Anlage zu beachten ist, hat die Versicherungswirtschaft in einer Richtlinie zusammengefasst – der VdS 3145. Das Dokument richtet sich an Planer, Installateure und Anlagenbetreiber. Für letztere ist neben der Wartung und Überwachung die Inbetriebnahme wichtig – bei dieser bekommen sie die Dokumentation überreicht. Zu dieser gehören nach DIN EN 62446:
- Angaben zum System wie Leistung, Zeitpunkt der Installation, Angaben zu Planer und Installateur, Datum der Inbetriebnahme
- Typ und Stückzahlen der verwendeten Module, Wechselrichter oder eines Speichers
- Querschnitt und Typ der Gleichstromkabel und Stromleitungen
- Details zu Überspannungsschutz und Potenzialausgleich
- Datenblätter zu den installierten Komponenten
- Protokoll der Erstprüfung mitsamt aller Messdaten
- Protokoll zum Netzanschluss und zur Einweisung in den Betrieb
- Stromlaufplan
- Schaltplan vom Dach
- Garantieunterlagen zu den Komponenten
Wenn ein Schadensfall eintritt: Melden und Nachweise parat haben
Tritt ein Schaden auf und meldet ihn der Anlagenbetreiber, kann die Versicherung die Dokumentation und Nachweise über Monitoring und regelmäßige Wartung verlangen. Ist die Ursache des Schadens nicht ohne weiteres zu erkennen, lässt sich an den aufgezeichneten Erträgen nachvollziehen, ob die Anlage sukzessive immer weniger Strom erzeugt hat oder ob es einen plötzlichen Einbruch gab, der beispielsweise mit einem Gewitter zusammengefallen ist. Allmählich sinkende Erträge können durch einen Produktfehler der Module ausgelöst sein, der nicht versichert sein muss. Besteht eine Produktgarantie vom Modulhersteller, kann sich der Anlagenbetreiber an diesen wenden. Leidet die Anlage unter einem nicht versicherten Montagefehler, ist die Installationsfirma in Regress zu nehmen – so lange die gesetzliche Gewährleistung besteht.
Welchen Aufwand Versicherungen betreiben, um zu prüfen, ob es sich um einen versicherten Schaden handelt oder nicht, hängt von den Kosten ab. Erfahrungsgemäß werden Schäden von weniger als 1.000 Euro ohne größere Umstände reguliert – es lohnt sich für eine Versicherung nicht, nachzuweisen, ob beispielsweise ein Wechselrichter durch Überspannung kaputt gegangen ist oder weil ein Bauteil im Gerät defekt ist. Bei höheren Summen werden Schäden tendenziell genauer geprüft. Bei hohen Summen – etwa infolge von Bränden – schalten Versicherungen mitunter sofort Anwälte ein.
Fazit
Wer eine PV-Anlage auf dem Dach oder an der Fassade anbringt, muss die Gebäudeversicherung darüber informieren. Die Anlage kann in den Versicherungsschutz aufgenommen oder eine eigene Versicherung gegen Unwetterschäden abgeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass die Anlage fachgerecht installiert und im Betrieb überprüft wird.