Artikel aktualisiert am 02.05.2024
von Rebecca Eder | ca: 6 Min. zu lesen

Staatliche Förderung von Balkonkraftwerken 2023: Eine Übersicht

Wer die Installation einer Mini-PV-Anlage in Erwägung zieht, wird sich fragen, ob es Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung oder Vergünstigungen bei der Anschaffung und Nutzung gibt. In der Tat gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, die von Privatpersonen beim Kauf eines Balkonkraftwerks genutzt werden können. Wir geben eine Übericht, wer mit welchen Förderbeträgen rechnen kann.

Mini-Solaranlage an einem Mehrfamilienhaus
Mini-Solaranlage an einem Mehrfamilienhaus (Maryana – stock.adobe.com)

Die Zahl der Förderprogramme für umweltfreundliche Mini-Solaranlagen wächst derzeit rasant. So entfällt beispielsweise ab dem 01.01.2023 bundesweit die Mehrwertsteuer beim Kauf eines neuen Balkonkraftwerks. Zudem gewähren immer mehr Städte und Gemeinden Zuschüsse für den Kauf und Betrieb der kompakten Mini-PV-Anlagen. Die Höhe der Förderung variiert jedoch stark von Region zu Region und ist auch an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Je nachdem können Besitzer von Mini-PV-Anlagen zwischen 50 und 1450 Euro erhalten. Bei der Beantragung lohnt es sich, schnell zu sein, denn viele Förderungen sind begrenzt.

Im Folgenden geben wir einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten für Balkonkraftwerke pro Bundesland. In Brandenburg, Bremen, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels keine regionalen Förderprogramme für Mini-PV-Anlagen (Stand: August 2023).

Baden-Württemberg

Stadt oder KommuneFörderung
Bühl300 Euro pauschal pro Anlage, Maximale Leistung 600 Watt, nur eine Anlage pro Stromzähler erlaubt
Friedrichshafen300 Euro pro Haushalt, mindestens 300 Watt
Filderstadt150 Euro pro Haushalt
Friolzheim100 Euro pro Haushalt bis zu 600 Watt Peak
Heidelbergbis zu 750 Euro, Heidelberger-Pass(+)-Besitzer: bis zu 1450 Euro, lediglich Eigenanteil von 50 Euro, bis zu 600 Watt
Heddesheim100 Euro pro Modul (maximal 2)
Freiburg200 Euro pauschal
Kornwestheim200 Euro pauschal
Kehl200 Euro, sozial schwache Antragsteller 300 Euro
Lörrach200 Euro pauschal
LudwigsburgBis zu 300 Euro, für BezieherInnen der LudwigsburgCard bis zu 800 Euro
Neubulach50 Euro pro Modul (maximal 100 Euro)
Schwaikheim200 Euro pauschal
Schwetzingeneimalig max. 300 Euro, höchstens 30% der Anschaffungskosten
Stuttgart100 Euro pauschal
Ulm50 % bis zu 250 Euro pro Wohneinheit
Walldorf300 Euro, maximal 50% der Anschaffungskosten
Weinheim50 Euro pro Solarmodul, max. 2 Module (max. Gesamtleistung 600 Watt)

Bayern

Stadt oder KommuneFörderung
AdelsdorfEinmaliger Zuschuss pro Wohneinheit, max. 60 Euro
Bubenreuth25% der Anschaffungskosten, max. 250 Euro
Buckenhof50 Euro pro 100 Wp, max. 150 Euro
Diessen100 Euro pro Haushalt
Erlangen50 Euro pro 100 Wp, max. 300 Euro
Forchheim100 Euro (brutto) je angefangene kWp, max. 400 Euro (brutto) je Gebäude/Wohneinheit
Fürth110 Euro Zweirichtungszähler-Einrichtung + 50 Euro pro Balkonkraftwerk (beides nur für infra Stromkunden beantragbar)
Günzburg100 Euro pauschal pro Anlage
Höchstadt50 Euro pro Anlage und Haushalt
Ingolstadt200  Euro pro Anlage ( bei mind. 300 Watt)
Marloffstein50 Euro pro 100 Wp, max. 200 Euro pro Antragssteller/in
München0,4 Euro je Wp, bis 600 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten
Moosburg50 % der Nettoanschaffungskosten, max. 200 Euro pro Anlage
Peiting120 Euro pro Anlage und Haushalt
PenzbergBis max. 300 Wp mit pauschal 75 Euro sowie bis max. 600 Wp mit pauschal 100 Euro
Spardorf50 Euro pro 100 Wp, max. 200 Euro
Unterschleißheim25% der Anschaffungskosten, max. 200 Euro
Uttenreuth50 Euro pro 100 Wp, max. 200 Euro pro Antragssteller/in
Vilseck100 Euro für 300 Watt Anlagen, 150 Euro für 600 Watt Balkonkraftwerke
Weilheim25 % der Brutto-Anschaffungskosten, max. 200 Euro

Berlin

Seit Anfang 2023 gibt es in Berlin ein Förderprogramm, das Einsteigern bei Kauf eines Balkonkraftwerkes einen Zuschuss von bis zu 500 Euro gewährt, wenn der Antrag vor dem Kauf der Mini-Solaranlage gestellt wird. (max. 14.000 Förderfälle)

Hessen

Stadt oder KommuneFörderung
Darmstadt200 Euro pauschal für ein Standard-Modul (300 W); 400 Euro pauschal für zwei Standard-Module (2 x 300 W); max. 50 % der Anschaffungs- und Installationskosten
Mörfelden-Walldorf200 Euro pauschal
Main-Taunus-Kreis100 Euro pauschal
WiesbadenAnlagen bis 3,0 kW pauschal 300 Euro
Anlagen bis 6,0 kW pauschal 400 Euro

Mecklenburg-Vorpommern

In allen Gemeinden beträgt die Pauschale für die Anschaffung und Installation einer Mini-PV-Anlage pro Wohneinheit 500 Euro. Die Auszahlung erfolgt jedoch nur in Höhe der förderfähigen Kosten.

Niedersachsen

Stadt oder KommuneFörderung
Braunschweig250 Euro für 250 bis 400 Wp Spitzenleistung
Göttingen180 Euro pauschal pro Anlage
Jever125 Euro pro Paneel (max. 2)
Lüneburg150 Euro + 30% der Investitionskosten pro Anlage
OldenburgFestbetrag von 300 Euro
NordenFestbetrag von 300 Euro

Nordrhein-Westfalen

Stadt oder KommuneFörderung
Aachen300 Euro pauschal
Ahaus50 % der förderfähigen Kosten bis maximal 200 Euro
Bönen100 Euro pro Wohneinheit
Bonn50 Euro für 1 Solarmodul, 100 Euro für 2 Module
Borgentreich100 Euro pauschal pro Balkonkraftwerk
Castrop-Rauxel100 Euro pauschal pro Wohneinheit
Düsseldorf50% der förderfähigen Kosten, maximal 400 Euro
Freudenberg150 Euro je Balkonkraftwerk
Fröndenberg100 Euro pro Modul (max. 2)
Gelsenkirchen100 Euro pauschal
Gladbeck150 Euro pauschal
Gronau250 Euro pro Anlage, max. 60% der Anschaffungskosten
Halver100 Euro pro Haushalt
Hamm200 Euro pauschal
Herten200 Euro pauschal
Hiddenhausen150 Euro pauschal
Kamp-Lintfort100 Euro pro Wohnung
Kirchlengern300 Euro pro Mini-Solaranlage
Kleve50% der förderfähigen Kosten bis max. 500 Euro
Köln200 Euro pauschal pro Balkon-Solaranlage
Lüdenscheid100 Euro pro Modul (max. 2)
Menden200 Euro pro Modul (max. 2 Solarmodule)
Oberhausen100 Euro pauschal pro Anlage
Oelde30% des Anschaffungspreises inklusive MwSt., max. 200 Euro
Olsberg200 Euro pauschal pro Stecker-Solaranlage
Recklinghausen100 Euro pauschal pro Stecker-Solaranlage
Rheinberg100 Euro pauschal pro Anlage
Rheinisch-Bergischer-KreisPhotovoltaikanlagen mit einem Gesamtpreis unter 10.000 Euro (z. B. Balkonkraftwerk) werden mit 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert
Troisdorf150 Euro pauschal pro Anlage
Voerde am Niederrhein100 Euro pauschal pro Anlage
Wesel50 % der nachgewiesenen Kosten, max. 200 Euro
Wickede (Ruhr)150 Euro pauschal pro Anlage

Rheinland-Pfalz

Stadt oder KommuneFörderung
Koblenz70 Euro pro Modul (max. 2)
Pirmasens75 Euro Zuschuss für die Anschlusskosten von Mini-Solaranlagen bis max. 325 Watt durch einen Fachmann (150 Euro für Anlagen bis 600 Watt)
Urmitz100 Euro pauschal pro Haushalt

Schleswig-Holstein

Gefördert werden steckerfertige Balkon-Solaranlagen mit einer Wechselrichterleistung von mindestens 250 Watt und höchstens 600 Watt. Die Förderung beträgt pauschal 200 Euro pro Haushalt.

Thüringen

In Thüringen wurden im Rahmen des Förderprogramms Solar-Invest nicht nur Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen, sondern auch Vereine bei der Anschaffung von Energiespeicherlösungen finanziell unterstützt. Allerdings war die Nachfrage so groß, dass nicht alle Interessenten eine Förderung erhalten konnten. Aus diesem Grund sind derzeit keine weiteren Anträge möglich und Personen mit größeren Investitionsvorhaben müssen sich vorerst in Geduld üben. (Stand: 07/2023)

Besitzer von Balkonkraftwerken in Jena profitieren dagegen von einem neuen Förderprogramm, bei dem die Stadt 25 % der Anschaffungskosten (maximal 200 Euro) übernimmt. Sozial schwache Antragsteller erhalten 75 % der Kosten (maximal 600 Euro) erstattet.

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