Artikel aktualisiert am 19.03.2024
von Boris Stippe | ca: 9 Min. zu lesen

70-Prozent-Regelung

Was ist die Einspeisebegrenzung für PV-Anlagen?

(Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die 70-Prozent Regelung)

Die „70-Prozent-Regelung“ bezieht sich auf § 61b des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), wonach die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz begrenzt werden kann, wenn die Netzstabilität gefährdet ist und die Aufnahme von zusätzlichem Strom aus erneuerbaren Energien nicht möglich ist, um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden. Dabei darf die Einspeisung von Solarstrom erst dann reduziert werden, wenn alle anderen zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Netzstabilisierung ausgeschöpft sind.

Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) (Bildquelle: MQ-Illustrations – stock.adobe.com)

Die „70-Prozent-Regelung“ bezieht sich auf eine Regelung im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die in § 61b festgelegt ist. Diese Regelung besagt, dass die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz begrenzt werden kann, wenn die Netzstabilität gefährdet ist und die Aufnahme von zusätzlichem Strom aus erneuerbaren Energien nicht möglich ist, um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden.

Konkret bedeutet dies, dass bei einem sehr hohen Anteil von Strom aus Erneuerbaren Energien im Netz und einer Gefährdung der Netzstabilität die Einspeisung von Solarstrom auf 70 Prozent der maximalen Einspeisung reduziert werden kann. Dabei darf die Einspeisung von Solarstrom erst dann reduziert werden, wenn alle anderen zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Netzstabilisierung ausgeschöpft sind. Die Betreiber von Solaranlagen haben in diesem Fall keinen Vergütungsanspruch für den nicht eingespeisten Solarstrom, es sei denn, es handelt sich um eine Anlage mit einer Leistung von weniger als 100 kW.

Die 70-Prozent-Regelung soll dazu beitragen, das Stromnetz stabil zu halten und Überlastungen zu vermeiden. Gleichzeitig soll sie den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien wie der Solarenergie ermöglichen, ohne die Netzstabilität zu gefährden. Die Regelung ist jedoch umstritten und wird von einigen Kritikern als Hindernis für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gesehen.

Was genau bedeutet die „70-Prozent-Regel“ und wann gilt sie?

Die „70-Prozent-Regelung“ ist eine Regelung im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die in § 61b festgelegt ist. Sie besagt, dass die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz begrenzt werden kann, wenn die Netzstabilität gefährdet ist und die Aufnahme von zusätzlichem Strom aus erneuerbaren Energien nicht möglich ist, um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden. Die Regelung gilt für alle Solaranlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt.

Konkret bedeutet das: Ist der Anteil von Strom aus Erneuerbaren Energien im Netz sehr hoch und die Netzstabilität gefährdet, kann die Einspeisung von Solarstrom auf 70 Prozent der maximalen Einspeisung reduziert werden. Die 70-Prozent-Grenze wird berechnet, indem der höchste Solarstrom-Einspeisewert der letzten zwei Jahre mit 0,7 multipliziert wird. Für den nicht eingespeisten Solarstrom hat der Solaranlagenbetreiber in diesem Fall keinen Vergütungsanspruch.

Die Einspeisung von Solarstrom darf jedoch erst dann reduziert werden, wenn alle anderen zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Netzstabilisierung, wie zum Beispiel die Steuerung von Verbrauchern oder die Verstärkung von Leitungen, ausgeschöpft sind. Die „70-Prozent-Regelung“ soll dazu beitragen, das Stromnetz stabil zu halten und Überlastungen zu vermeiden. Gleichzeitig soll sie den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien wie der Solarenergie ermöglichen, ohne die Netzstabilität zu gefährden.

Die „70-Prozent-Regelung“ gilt für alle Solaranlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt. Solaranlagen mit einer Leistung von weniger als 100 Kilowatt sind von der Regelung ausgenommen. Die Begrenzung der Einspeisung von Solarstrom hat auch Auswirkungen auf die Vergütung des nicht eingespeisten Stroms. Betreiber von Solaranlagen haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Vergütung des nicht eingespeisten Stroms.

Die „70-Prozent-Regelung“ ist jedoch umstritten und wird von einigen Kritikern als Hindernis für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gesehen. Sie befürchten, dass durch die Begrenzung der Einspeisung von Solarstrom Investoren von Solaranlagen abgeschreckt werden und der Ausbau der erneuerbaren Energien stagniert. Andere Experten argumentieren hingegen, dass die „70-Prozent-Regelung“ notwendig ist, um die Netzstabilität zu gewährleisten und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben.

Wie wird die 70%-Grenze berechnet?

Die 70%-Grenze wird berechnet, um die Einspeisung von Solarstrom zu begrenzen, wenn die Netzstabilität gefährdet ist und die Aufnahme von zusätzlichem Strom aus Erneuerbaren Energien nicht möglich ist, um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden.

Die 70%-Grenze wird berechnet, indem der höchste Solarstrom-Einspeisewert der letzten zwei Jahre mit 0,7 multipliziert wird. Dieser Wert gibt an, wie viel Solarstrom maximal in das Stromnetz eingespeist werden darf, ohne die Netzstabilität zu gefährden. Übersteigt die Einspeisung von Solarstrom diesen Wert, kann die Einspeisung auf 70 Prozent des Maximalwertes begrenzt werden.

Die Berechnung der 70%-Grenze ist wichtig, um die Netzstabilität zu gewährleisten und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern. Die Grenze ermöglicht es, die Einspeisung von Solarstrom zu begrenzen, wenn die Netzstabilität gefährdet ist, ohne den Ausbau der erneuerbaren Energien zu behindern.

Es gibt jedoch auch Kritiker, die argumentieren, dass die 70%-Grenze zu niedrig angesetzt ist und den Ausbau der erneuerbaren Energien behindern könnte. Einige Experten schlagen daher vor, die Grenze auf 80 oder sogar 90 Prozent anzuheben, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern, ohne die Netzstabilität zu gefährden.

Wie wirkt sich die „70-Prozent-Regelung“ auf die Vergütung von Solarstrom aus?

Die „70-Prozent-Regelung“ hat auch Auswirkungen auf die Vergütung von Solarstrom. Wird die Einspeisung von Solarstrom durch die Regelung begrenzt, haben die Betreiber von Solaranlagen keinen Vergütungsanspruch für den nicht eingespeisten Strom. Die Begrenzung der Einspeisung von Solarstrom auf 70 Prozent des Maximalwertes führt somit zu einer reduzierten Vergütung für den Betreiber der Solaranlage.

Die Vergütung des eingespeisten Solarstroms ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Betreiber von Solaranlagen erhalten für den eingespeisten Strom eine Einspeisevergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Größe der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Wird die Einspeisung von Solarstrom durch die „70-Prozent-Regelung“ begrenzt, erhalten Betreiber von Solaranlagen für den nicht eingespeisten Strom keine Vergütung. Dies kann dazu führen, dass Betreiber von Solaranlagen weniger Einnahmen erzielen als geplant und ihre Investition weniger rentabel wird.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. Solaranlagen mit einer Leistung von weniger als 100 Kilowatt sind von der „70-Prozent-Regelung“ ausgenommen. Für diese Anlagen wird die Einspeisung von Solarstrom auch dann nicht begrenzt, wenn die Netzstabilität gefährdet ist. Betreiber solcher Anlagen erhalten weiterhin die volle Einspeisevergütung für den eingespeisten Strom.

Was können Betreiber von Solaranlagen tun, um die Auswirkungen der „70-Prozent-Regelung“ zu minimieren?

Betreiber von Solaranlagen können verschiedene Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen der „70-Prozent-Regelung“ zu minimieren und die Vergütung für den eingespeisten Solarstrom zu maximieren.

Eine Möglichkeit besteht darin, den Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms zu erhöhen. Wenn ein großer Teil des erzeugten Solarstroms direkt vor Ort verbraucht wird, reduziert dies die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Stromnetz. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass die Einspeisung von Solarstrom durch die „70-Prozent-Regelung“ begrenzt wird. Solaranlagenbetreiber können z.B. ihre Stromverbraucher so steuern, dass diese in den Tagesstunden laufen, in denen die Solaranlage Strom produziert.

Eine andere Option besteht darin, den Solarstrom direkt an Verbraucher in der Umgebung zu verkaufen. Solaranlagenbetreiber können Stromlieferverträge mit Unternehmen oder Haushalten in der Umgebung abschließen und den produzierten Solarstrom direkt an diese Kunden verkaufen. Auch dies reduziert die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Stromnetz und minimiert damit die Auswirkungen der „70-Prozent-Regelung“.

Eine weitere Alternative ist die Installation von Stromspeichern. Durch den Einsatz von Batteriespeichern können Solaranlagenbetreiber überschüssigen Solarstrom speichern und zu einem späteren Zeitpunkt verbrauchen. Dies reduziert die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Stromnetz und minimiert damit die Auswirkungen der „70-Prozent-Regelung“.

Schließlich können Betreiber von Solaranlagen auch versuchen, ihre Solaranlage so zu optimieren, dass sie nur dann Strom produziert, wenn ausreichend Netzkapazität vorhanden ist. Dazu können beispielsweise intelligente Stromzähler oder Steuerungssysteme eingesetzt werden, die die Solaranlage so steuern, dass sie nur dann Strom produziert, wenn dies sinnvoll und notwendig ist.

Wird die „70-Prozent-Regel“ auch in anderen Ländern angewendet?

Die „70-Prozent-Regelung“ ist eine spezielle Regelung im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und gilt derzeit nur in Deutschland. Andere Länder haben jedoch ähnliche Regelungen, um die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu begrenzen, um die Netzstabilität zu gewährleisten.

In einigen Ländern gibt es eine Begrenzung des Anteils erneuerbarer Energien am Stromnetz, so zum Beispiel in Spanien, wo der Anteil auf 35 Prozent begrenzt ist. Ist dieser Anteil erreicht, wird die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien begrenzt. Ähnliche Regelungen gibt es auch in anderen Ländern wie Italien oder Frankreich.

In anderen Ländern gibt es spezielle Regelungen für die Einspeisung von Solarstrom. In Australien beispielsweise gibt es eine Regelung, die so genannte „Export Limitation“, die die maximale Einspeisung von Solarstrom in das Stromnetz begrenzt. Diese Regelung wurde eingeführt, um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden.

Auch in den USA gibt es Regelungen, die die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien begrenzen. Einige Bundesstaaten haben spezielle Regelungen für die Einspeisung von Solarstrom in das Stromnetz, um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden.

Fazit

Die 70-Prozent-Regelung bezieht sich auf eine Regelung im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die die Einspeisung von Solarstrom begrenzt, wenn die Netzstabilität gefährdet ist und zusätzlicher Strom aus erneuerbaren Energien nicht aufgenommen werden kann, um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden. Sie gilt für alle Solaranlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt und begrenzt die Einspeisung von Solarstrom auf 70 Prozent der maximalen Einspeisung. Betreiber von Solaranlagen haben in diesem Fall keinen Vergütungsanspruch für den nicht eingespeisten Solarstrom, es sei denn, es handelt sich um eine Anlage mit einer Leistung von weniger als 100 Kilowatt. Die Regelung soll dazu beitragen, das Stromnetz stabil zu halten, Überlastungen zu vermeiden und den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien wie der Solarenergie zu ermöglichen, ohne die Netzstabilität zu gefährden. Es gibt jedoch auch Kritiker, die befürchten, dass die Regelung den Ausbau der erneuerbaren Energien behindern könnte. Betreiber von Solaranlagen können die Auswirkungen der Regelung minimieren, indem sie den Eigenverbrauch erhöhen, Stromspeicher installieren oder den Solarstrom direkt an Verbraucher in der Umgebung verkaufen.

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