Artikel aktualisiert am 19.03.2024
von Boris Stippe | ca: 8 Min. zu lesen

Abnahmegarantie

Was ist die Solarstrom Abnahmegarantie im EEG?

Eine Abnahmegarantie für Solarstrom bedeutet, dass sich ein Stromversorger verpflichtet, den von einer Solaranlage produzierten Strom zu einem vorher vereinbarten Preis abzunehmen, unabhängig davon, ob er tatsächlich benötigt wird oder nicht. Diese Garantie gibt den Betreibern von Solaranlagen Sicherheit und fördert Investitionen in erneuerbare Energien.

Anschluss einer Solaranlage auf dem Hausdach
Anschluss einer Solaranlage auf dem Hausdach (Bildquelle: Big Shot Theory – stock.adobe.com)

Eine Abnahmegarantie im Zusammenhang mit Solarenergie bezieht sich auf eine Vereinbarung zwischen dem Betreiber einer Solaranlage und einem Stromversorger. Die Abnahmegarantie verpflichtet den Stromversorger, den von der Solaranlage erzeugten Strom zu einem festgelegten Preis abzunehmen, unabhängig davon, ob er benötigt wird oder nicht. Damit hat der Betreiber einer Solaranlage eine sichere Einnahmequelle und kann planen, wie viel Geld er für den produzierten Strom erhält.

Die Abnahmegarantie ist ein wichtiger Faktor für den Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Solarenergie. Da die Sonnenenergie fluktuiert und die Nachfrage nach Strom ebenfalls schwankt, ist es für Betreiber von Solaranlagen schwierig, den produzierten Strom zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen. Eine Abnahmegarantie hingegen gibt den Betreibern Sicherheit, da sie wissen, dass ihr Strom zu einem festen Preis abgenommen wird. Dadurch wird die Investition in Solarenergie für private Investoren und Unternehmen attraktiver.

Die Abnahmegarantie kann auch als Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien eingesetzt werden. Regierungen können Gesetze erlassen, die Stromversorger verpflichten, eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien zu einem festgelegten Preis abzunehmen. Dies schafft Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien und fördert den Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung.

Wie lange gilt die Abnahmegarantie?

Die Laufzeit einer Abnahmegarantie für Solarstrom hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel wird die Abnahmegarantie zwischen dem Betreiber der Solaranlage und dem Energieversorger vereinbart und kann zwischen 10 und 20 Jahren betragen.

Eine Abnahmegarantie ist eine langfristige Vereinbarung, die dem Betreiber der Solaranlage Sicherheit und eine sichere Einnahmequelle bietet. Durch die Garantie kann der Betreiber der Solaranlage langfristig planen und hat die Gewissheit, dass der produzierte Strom zu einem festen Preis abgenommen wird.

Die Laufzeit einer Abnahmegarantie hängt jedoch auch von der Entwicklung des Energiemarktes und den politischen Rahmenbedingungen ab. In einigen Ländern und Regionen gibt es Gesetze und Verordnungen, die die Laufzeit von Abnahmegarantien begrenzen oder verlängern können.

In Deutschland ist die Laufzeit von Abnahmegarantien für Strom aus Erneuerbaren Energien im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Nach dem EEG haben Betreiber von Solaranlagen Anspruch auf eine Abnahmegarantie für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage. Dies gilt für Anlagen bis zu einer Leistung von 10 MW.

Zu beachten ist jedoch, dass die Laufzeit einer Abnahmegarantie auch von anderen Faktoren abhängt, wie z.B. der Größe und Art der Solaranlage, der geografischen Lage und dem Zeitpunkt der Stromlieferung. Eine längere Laufzeit einer Abnahmegarantie kann für den Betreiber einer Solaranlage von Vorteil sein, da sie eine höhere Planungssicherheit bietet und die Rendite auf die Investition in die Solaranlage erhöht.

Wie wird der Strompreis festgelegt?

Der Preis für den von einer Solaranlage erzeugten und mit Abnahmegarantie verkauften Strom wird in der Regel zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Stromversorger ausgehandelt. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die den Preis beeinflussen.

Einer der wichtigsten Faktoren ist die Größe der Solaranlage. Je größer die Anlage, desto geringer sind in der Regel die Kosten pro erzeugter Kilowattstunde (kWh), da die Fixkosten auf eine größere Strommenge verteilt werden können.

Ein weiterer Faktor ist der Standort der Solaranlage. In Regionen mit hoher Sonneneinstrahlung kann die Anlage mehr Strom produzieren, was zu niedrigeren Kosten pro kWh führt. Die Kosten können jedoch höher sein, wenn die Anlage weit von einem Stromnetz entfernt ist, da dann höhere Übertragungskosten anfallen.

Auch der Zeitpunkt der Stromlieferung spielt eine Rolle. Wird der erzeugte Strom zu Spitzenlastzeiten, wenn die Nachfrage hoch ist, ins Netz eingespeist, kann der Preis höher sein als bei geringer Nachfrage. Dies wird auch als „Einspeisetarif“ bezeichnet.

Der Preis für Solarstrom kann auch von staatlichen Förderprogrammen abhängen, die den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen. In einigen Ländern wird der Preis durch Auktionen bestimmt, bei denen Solaranlagenbetreiber Angebote für den Verkauf ihres Stroms abgeben und der Stromversorger das günstigste Angebot auswählt.

In Deutschland wird der Preis für Solarstrom durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Nach dem EEG erhalten Betreiber von Solaranlagen eine feste Einspeisevergütung, die für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage gilt. Die Vergütung wird regelmäßig angepasst, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern und den Marktwert des Stroms widerzuspiegeln.

Kann ich als Privatperson eine Abnahmegarantie bekommen?

Als Privatperson ist es möglich, eine Abnahmegarantie für den Strom aus der eigenen Solaranlage zu erhalten. Allerdings ist es für Privatpersonen in der Regel schwieriger als für große Energieversorger, eine solche Vereinbarung zu treffen.

In vielen Ländern gibt es Energieversorger, die bereit sind, Strom von privaten Solaranlagenbesitzern zu kaufen und eine Abnahmegarantie zu vereinbaren. Es ist jedoch wichtig, dass der Anlagenbetreiber den richtigen Stromversorger auswählt und die Vertragsbedingungen sorgfältig prüft, um sicherzustellen, dass er einen fairen Preis für den Strom erhält.

In einigen Ländern gibt es auch Regulierungsbehörden, die die Abnahme von Strom aus Erneuerbaren Energien durch Energieversorger vorschreiben. In diesem Fall kann es für den Betreiber einer Solaranlage einfacher sein, eine Abnahmegarantie zu erhalten.

In Deutschland haben Privatpersonen, die eine Solaranlage betreiben, Anspruch auf eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Einspeisevergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage gewährt und garantiert, dass der erzeugte Strom zu einem festen Preis abgenommen wird. Die Höhe der Einspeisevergütung wird regelmäßig angepasst, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern.

Was passiert, wenn der Stromversorger den Strom nicht abnimmt?

Wenn der Stromversorger den Strom aus einer Solaranlage nicht abnimmt, kann dies für den Anlagenbetreiber finanzielle Einbußen bedeuten. Eine Abnahmegarantie soll jedoch sicherstellen, dass der Stromversorger den produzierten Strom abnimmt, unabhängig davon, ob er ihn benötigt oder nicht.

Wird der Strom nicht abgenommen, kann der Solaranlagenbetreiber vom Stromversorger eine Entschädigung verlangen. In der Abnahmegarantie wird in der Regel eine Vertragsstrafe vereinbart, die der Stromversorger zahlen muss, wenn er den Strom nicht abnimmt. Diese Pönale soll den Solaranlagenbetreiber für die entgangenen Einnahmen entschädigen und die Wirtschaftlichkeit der Anlage sicherstellen.

In einigen Ländern gibt es auch gesetzliche Regelungen, die den Stromversorger zur Abnahme von Strom aus Erneuerbaren Energien verpflichten. In diesem Fall kann sich der Betreiber der Solaranlage an die Regulierungsbehörde wenden und eine Entschädigung verlangen, wenn der Stromversorger den Strom nicht abnimmt.

Es ist jedoch zu beachten, dass eine Nichtabnahme des Stroms selten vorkommt, da der Stromversorger in der Regel zur Abnahme verpflichtet ist. Die Abnahmegarantie bietet dem Betreiber der Solaranlage eine sichere Einnahmequelle und Planungssicherheit, was die Investition in erneuerbare Energien attraktiver macht.

In Deutschland ist die Nichtabnahme des Stroms durch den Energieversorger in der Regel kein Problem, da die Abnahme von Strom aus Erneuerbaren Energien gesetzlich geregelt ist. Betreiber von Solaranlagen haben Anspruch auf eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und können eine Entschädigung verlangen, wenn der Stromversorger den Strom nicht abnimmt.

Was sind die Vorteile einer Abnahmegarantie?

Eine Abnahmegarantie bietet dem Betreiber einer Solaranlage viele Vorteile. Eine Abnahmegarantie ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Betreiber der Solaranlage und einem Stromversorger, die garantiert, dass der produzierte Strom abgenommen wird, unabhängig davon, ob er benötigt wird oder nicht.

Ein großer Vorteil der Abnahmegarantie ist die damit verbundene Planungssicherheit. Der Solaranlagenbetreiber kann den produzierten Strom zu einem festen Preis verkaufen, der in der Abnahmegarantie vereinbart wurde. Damit kann er die Einnahmen aus der Solaranlage langfristig planen und hat eine sichere Einnahmequelle.

Eine Abnahmegarantie kann auch dazu beitragen, die Rendite der Investition in die Solaranlage zu erhöhen. Sie stellt sicher, dass der produzierte Strom zu einem festen Preis verkauft wird, unabhängig von Schwankungen auf dem Energiemarkt. Dies kann dazu beitragen, das Risiko zu minimieren und die Rentabilität der Investition zu verbessern.

Die Abnahmegarantie erleichtert auch die Finanzierung von Solaranlagen. Für Banken und Investoren ist die Abnahmegarantie ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung, ob sie das Projekt finanzieren oder nicht. Eine Abnahmegarantie kann auch dazu beitragen, die Finanzierungskosten zu senken.

Eine Abnahmegarantie ist auch ein wichtiger Faktor bei der Förderung erneuerbarer Energien. Die Abnahmegarantie fördert den Ausbau von Solaranlagen und trägt dazu bei, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung zu erhöhen. Damit wird die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringert und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Fazit

Eine Abnahmegarantie für Solarstrom zwischen einem Solaranlagenbetreiber und einem Stromversorger bedeutet, dass der Stromversorger verpflichtet ist, den erzeugten Strom zu einem vorher vereinbarten Preis abzunehmen, unabhängig davon, ob er tatsächlich verbraucht wird oder nicht. Damit hat der Betreiber der Solaranlage eine sichere Einnahmequelle und kann planen, wie viel Geld er für den produzierten Strom erhält. Die Laufzeit einer Abnahmegarantie für Solarstrom beträgt in der Regel zwischen 10 und 20 Jahren. Der Preis für den Strom wird zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Stromversorger ausgehandelt und hängt von verschiedenen Faktoren wie der Größe der Solaranlage, dem Standort der Solaranlage und dem Zeitpunkt der Stromlieferung ab. Eine Nichtabnahme des Stroms durch den Energieversorger ist selten und kann durch eine Vertragsstrafe ausgeglichen werden. Eine Abnahmegarantie gibt dem Solaranlagenbetreiber Planungssicherheit, erleichtert die Finanzierung von Solaranlagen und ist ein wichtiger Faktor bei der Förderung erneuerbarer Energien.

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