Mit dem Energieeffizienzgesetz nimmt Deutschland seine Verantwortung ernst, die Klimaziele der Europäischen Union zu erreichen und die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern. Sie als Bürger:in, Unternehmer:in oder Vertreter:in einer öffentlichen Institution spielen bei der Umsetzung dieser wichtigen Maßnahmen eine zentrale Rolle. Wie Sie Teil der Energiewende werden und die vielfältigen Möglichkeiten, die Ihnen das Energieeffizienzgesetz bietet, nutzen, erfahren Sie hier.
Rechtsgrundlagen und Ziele des Energieeffizienzgesetzes
Das EnEfG ist im November 2023 in Kraft getreten und markiert einen wichtigen Schritt in der deutschen Energiepolitik. Mit dem Gesetz setzt Deutschland die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht um und geht in einigen Bereichen sogar darüber hinaus. Die Verabschiedung des Gesetzes zeigt den Willen Deutschlands, den Energieverbrauch nachhaltig zu senken und die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern.
Einsparziele für Primär- und Endenergie bis 2030 und 2045
Das Energieeffizienzgesetz gibt konkrete Ziele vor:
- Bis 2030 soll der Endenergieverbrauch um 26,5 % und der Primärenergieverbrauch um 39,3 % gegenüber dem Basisjahr 2008 gesenkt werden. Das bedeutet, dass der Endenergieverbrauch maximal 1.867 Terawattstunden (TWh) und der Primärenergieverbrauch maximal 2.252 TWh betragen darf.
- Bis 2045: Ziel ist eine Reduktion des Endenergieverbrauchs um 45 % gegenüber 2008, was einem maximalen Endenergieverbrauch von ca. 1.320 TWh entspricht.
- Diese ehrgeizigen Ziele erfordern umfassende Maßnahmen und entschlossenes Handeln auf allen Ebenen – von der Regierung über die Unternehmen bis hin zu den Bürgern.
Gut zu wissen: Der Endenergieverbrauch bezieht sich auf die Energiemenge, die von Endverbrauchenden genutzt wird, also die tatsächlich verbrauchte Energie in Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Das umfasst Energie für Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Geräte und industrielle Prozesse.
Verpflichtungen für Bund, Länder und öffentliche Einrichtungen
Auch für Bund, Länder und öffentliche Einrichtungen gelten einige Zielsetzungen:
- Bund und Länder müssen ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen ergreifen, die zu einer jährlichen Endenergieeinsparung von 45 TWh (Bund) bzw. 3 TWh (Länder) führen.
- Öffentliche Einrichtungen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 1 Gigawattstunde (GWh) müssen bis 2045 jährlich 2 % Energie einsparen und ein Energiemanagementsystem einführen. Ab einem Verbrauch von mehr als 3 GWh ist ein umfassendes Energie- oder Umweltmanagementsystem erforderlich.
Besondere Einsparverpflichtungen für Rechenzentren
Auch Rechenzentren und Betreibende informationstechnischer Anlagen sind von den Regelungen des EnEfG betroffen:
- Rechenzentren müssen Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 einführen. Diese Systeme helfen, den Energieverbrauch systematisch zu überwachen, zu analysieren und kontinuierlich zu verbessern.
- Zudem müssen regelmäßige Energieaudits durchgeführt werden, um Einsparpotenziale zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs umzusetzen.
Unternehmen sind verpflichtet, Maßnahmen zur Nutzung der in ihren Prozessen anfallenden Abwärme zu ergreifen bzw. über deren Nutzung zu berichten. Dies umfasst
- Betreibende sollten die in ihren Anlagen anfallende Abwärme möglichst sinnvoll nutzen. Das kann durch die Integration von Abwärme-Managementsystemen geschehen, bei denen die anfallende Wärme beispielsweise für die Beheizung von Gebäuden oder die Warmwasserbereitung genutzt wird.
- Rechenzentren sind zudem verpflichtet, regelmäßig über ihr Abwärme-Management und ihre Effizienzmaßnahmen zu berichten. Diese Informationen müssen veröffentlicht und der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt werden.
Förderung und Anreize im Energieeffizienzgesetz
Das Energieeffizienzgesetz setzt nicht nur klare Vorgaben und Verpflichtungen, sondern auch auf gezielte Förderung und Anreize, um die Energiewende voranzutreiben. Diese Maßnahmen sind darauf ausgelegt, Unternehmen und Privatpersonen zu motivieren, in Energieeffizienz zu investieren und somit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
1. Förderpolitik und Anreize für die energetische Sanierung von Gebäuden
Die Bundesregierung legt einen besonderen Schwerpunkt auf die energetische Sanierung von Gebäuden. Hierfür werden Förderungen vergeben:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite für energetische Sanierungsmaßnahmen. Diese umfassen die Dämmung von Dächern und Fassaden, den Austausch von Fenstern und Türen sowie die Optimierung von Heizungsanlagen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem erreichten Effizienzhaus-Standard. Je besser die Energieeffizienz nach der Sanierung, desto höher ist die Förderung. Besondere Unterstützung erhalten Gebäude, die energetisch am schlechtesten aufgestellt sind.
- KfW-Energieeffizienzprogramm: Das KfW-Energieeffizienzprogramm vergibt zinsgünstige Kredite für Unternehmen, die in Energieeffizienzmaßnahmen investieren. Es umfasst auch Förderungen für die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
- KfW-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen: Zusätzlich zu Krediten bietet die KfW auch Zuschüsse für spezifische Einzelmaßnahmen wie den Austausch von Heizungsanlagen oder die Installation von Photovoltaikanlagen an.
2. Optimierung bestehender Heizungsanlagen
Neben der umfassenden energetischen Sanierung unterstützt das EnEfG auch die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Das umfasst Förderungen und Maßnahmen wie:
- Aufbauprogramm Wärmepumpe: Dieses Programm soll den Einsatz von Wärmepumpen als effiziente und umweltfreundliche Heiztechnologie fördern. Dabei werden finanzielle Anreize geschaffen, um die Anschaffung und Installation von Wärmepumpen zu erleichtern, darunter sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite.
- Photovoltaikanlagen: Es gibt zudem Zuschüsse und Kredite für die Installation von Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden. Diese Anlagen ermöglichen es, Solarenergie zur Stromerzeugung zu nutzen und so den Bedarf an fossilen Brennstoffen zu reduzieren.
- Solarthermieanlagen: Sowohl die BEG gewährt Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für die Installation von Solarthermieanlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Neben Krediten vergibt die KfW auch direkte Zuschüsse für die Installation von Solarthermieanlagen, die zur Erzeugung von Warmwasser und zur Heizungsunterstützung genutzt werden können. Das Marktanreizprogramm (MAP) des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert hingegen den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung, einschließlich Solarthermie. Es bietet sowohl Zuschüsse für die Installation neuer Anlagen als auch für die Erweiterung bestehender Systeme.
Gut zu wissen: Durch die Optimierung der Heizungsanlagen kann der Energieverbrauch gesenkt und die Effizienz gesteigert werden. Der hydraulische Abgleich stellt sicher, dass die Wärme gleichmäßig im Gebäude verteilt wird, was den Energieverbrauch reduziert.
Kritik und Diskussion des Energieeffizienzgesetzes
Das Energieeffizienzgesetz hat neben seiner positiven Zielsetzung auch eine Vielzahl von Diskussionen und kritischen Stimmen hervorgerufen. Diese Diskussionen sind jedoch wichtig, um die verschiedenen Perspektiven zu beleuchten und das Gesetz weiter zu verbessern.
Kritik an Bürokratie und Managementanforderungen
Einige sehen in den erweiterten Anforderungen an Energie- und Umweltmanagementsysteme sowie an die Umsetzungspläne unnötige Bürokratie. Sie argumentieren, dass viele dieser Anforderungen bereits Bestandteil bestehender Normen sind und daher überflüssig erscheinen. Der zusätzliche bürokratische Aufwand könne insbesondere kleine und mittlere Unternehmen überfordern und zu einem ineffizienten Ressourceneinsatz führen.
Stellungnahmen der Industrieverbände
Vertreter:innen des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) betonen, dass die deutsche Industrie bereits hocheffizient und international für ihre Effizienz bekannt sei. Sie argumentieren, dass steigende Energiepreise die Unternehmen bereits ohne staatliche Eingriffe zu Effizienzsteigerungen zwingen. Der BDI fordert daher Qualität vor Schnelligkeit und warnt vor einem übereilten Abschluss des Gesetzes.
Nutzung von Abwärme und Veröffentlichungspflichten
Die im Gesetz vorgesehene pauschale Abwärmenutzung wird von einigen Branchenvertretenden kritisch gesehen. Martin Kaspar vom Verband der Chemischen Industrie (VCI) weist darauf hin, dass die Abwärmenutzung häufig im Konflikt mit anderen Investitionsmaßnahmen stehe und eine ganzheitliche Betrachtung erforderlich sei. Zudem wird die geplante Veröffentlichungspflicht kritisch gesehen, da sie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gefährden könnte.
Positive Stimmen und Handlungsbedarf
Trotz der Kritik gibt es auch viele positive Stimmen zum EnEfG. Tatjana Ruhl von der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz sieht in den Maßnahmen eine Stärkung der Energieproduktivität und des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Sie betont, dass eine höhere Energieeffizienz notwendig ist, um angesichts steigender Energiepreise wettbewerbsfähig zu bleiben.
Fazit: Die Zukunft des Energieeffizienzgesetzes
In den kommenden Jahren wird das EnEfG die Innovationskraft von Unternehmen fördern, öffentliche Stellen zu Vorreitern im Energiesparen machen und Bürgern sowie Bürgerinnen dabei helfen, ihre Energiekosten zu senken. Durch kontinuierliche Anpassungen und Förderungen wird das Gesetz demnach dazu beitragen, Deutschlands Klimaziele zu erreichen und eine nachhaltige, energieeffiziente Zukunft zu sichern.