Artikel erstellt am 27.11.2023
von Boris Stippe | ca: 6 Min. zu lesen

Solaranlage-Steuer: Wichtige Infos für jeden Anlagenbesitzer

Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Co.: Der Betrieb von Solaranlagen erfordert eine durchdachte Planung. Doch welche Regelungen gelten seit der EEG-Novelle 2023 für die Solaranlage-Steuer? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Anlage steuerlich anmelden und welche Vorteile sich daraus ergeben können. Erfahren Sie zudem, wie Sie durch fundierte Kenntnisse der Steuergesetze Ihre Investition in Solarenergie optimal nutzen können.

Für Besitzer einer Solaranlage kann unter Umständen eine Solaranlage-Steuer fällig werden
Für Besitzer einer Solaranlage kann unter Umständen eine Solaranlage-Steuer fällig werden (Bildquelle: Thomas Francois – stock.adobe.com)

Die Nutzung von Sonnenenergie durch Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) ist in Deutschland besonders beliebt geworden, wenn es darum geht, umweltfreundlichen und kosteneffizienten Strom zu erzeugen. Doch neben den technischen und ökologischen Aspekten spielen auch steuerliche Überlegungen eine wichtige Rolle. In diesem Artikel beleuchten wir, was Sie über die Steuer auf Solaranlagen wissen sollten.

Was ist die Solaranlage-Steuer?

Die Solaranlage-Steuer bezieht sich auf die steuerlichen Pflichten und Möglichkeiten, die mit dem Besitz und Betrieb einer Photovoltaikanlage verbunden sind. Dies umfasst Aspekte wie Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer, abhängig von der Größe der Anlage und der Art der Nutzung.

Solaranlage-Steuer: Diese Regelungen gelten seit der EEG-Novelle 2023 für Photovoltaikanlagen

Seit der EEG-Novelle 2023 erleben Besitzer von kleinen Photovoltaikanlagen eine signifikante Erleichterung. Denn insbesondere für kleinere Anlagen bis 30 kWp (Kilowatt-Peak) auf privaten Einfamilienhäusern wurden die steuerlichen Regelungen deutlich vereinfacht. Diese Anlagen sind nun von der Ertragssteuer befreit, was bedeutet, dass die Einnahmen aus dem Verkauf des ins Netz eingespeisten Stroms sowie der finanzielle Vorteil aus dem Eigenverbrauch des Stroms steuerfrei sind.

Änderung der Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung bezüglich der Solaranlage-Steuer

Die Umsatzsteuer ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Novelle: Für neue PV-Anlagen, die Betreiber nach dem 1. Januar 2023 installieren, können Sie ab sofort von einem Nullsteuersatz profitieren. Dies bedeutet, dass beim Kauf der Anlage keine Umsatzsteuer anfällt und Sie die Anlage zum Nettopreis erhalten. Als Betreiber einer solchen Anlage können Sie daher auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, ohne finanzielle Nachteile zu befürchten.

Neben der Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, sollten Sie als Anlagenbesitzer auch die Option der Regelbesteuerung in Betracht ziehen, vor allem wenn Ihre Anlage hohe Einnahmen generiert.

Übrigens: Diese Umsatzsteuerbefreiung gilt nicht nur für den Verkauf, sondern auch für den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms.

Gewinnerzielungsabsicht vs. „Liebhaberei“

Auch die Unterscheidung zwischen Gewinnerzielungsabsicht und „Liebhaberei“ spielt eine entscheidende Rolle bei der steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen. Wenn Ihre Anlage bis zu 10 kWp Leistung hat und auf einem privaten Gebäude installiert ist, wird in der Regel von der Finanzverwaltung angenommen, dass der Strom hauptsächlich für den Eigenverbrauch erzeugt wird und daher keine Gewinnerzielungsabsicht besteht – also eine „Liebhaberei“ vorliegt. Das bedeutet, dass Sie nicht verpflichtet sind, einen Gewinn zu erzielen und dies steuerlich nachzuweisen.

Diese Regelung erleichtert die steuerliche Handhabung für viele Besitzer kleiner Solaranlagen erheblich. Sie sparen sich damit den Aufwand und die Komplexität, die mit dem Nachweis einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden sind. Dies fördert die Verbreitung von Solaranlagen, indem es für Privatpersonen einfacher und unkomplizierter wird, in Solarenergie zu investieren.

Anmeldung und Steuer: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihre Solaranlage

Die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage beim Finanzamt ist ein wichtiger Schritt, um steuerliche Pflichten zu erfüllen und mögliche Vorteile zu nutzen. Hier eine einfache Anleitung, wie Sie vorgehen sollten:

  1. Erkundigung einholen: Informieren Sie sich zunächst, ob und wie Ihre PV-Anlage steuerlich relevant ist. Dazu können Sie sich an das Finanzamt wenden oder einen Steuerberater konsultieren.
  2. Anmeldung beim Finanzamt: Melden Sie Ihre PV-Anlage beim Finanzamt an. Hierfür benötigen Sie in der Regel Informationen über die Anlagengröße, den Installationszeitpunkt und erwartete Einnahmen.
  3. Umsatzsteuerliche Behandlung klären: Entscheiden Sie, ob Sie die Regelbesteuerung oder die Kleinunternehmerregelung für Ihre Photovoltaikanlage wählen. Dies hängt von Ihren jährlichen Einnahmen und persönlichen Vorlieben ab.
  4. Steuererklärung vorbereiten: Bereiten Sie alle notwendigen Unterlagen für Ihre Steuererklärung vor, einschließlich Nachweise über Einkünfte aus der Einspeisevergütung und Ausgaben für die Anlage.
  5. Regelmäßige Aktualisierungen: Halten Sie Ihre Angaben beim Finanzamt aktuell, insbesondere wenn sich Änderungen in der Anlagengröße oder den Einnahmen ergeben.

Solaranlage-Gewerbesteuer und -Gewerbeanmeldung

Die Gewerbesteuer und die Frage der Gewerbeanmeldung sind wichtige Aspekte bei der Betreibung einer Photovoltaikanlage. Obwohl das Einspeisen von Strom grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit angesehen wird, sind Sie in der Regel nicht verpflichtet, für eine auf dem Dach Ihres Hauses installierte PV-Anlage ein Gewerbe anzumelden.

Ein Praxisbeispiel: Angenommen, Sie betreiben eine kleine PV-Anlage auf Ihrem Hausdach, die jährlich einen Überschuss von weniger als 24.500 Euro erwirtschaftet. In diesem Fall müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen. Die Regelung soll sicherstellen, dass kleinere Anlagenbetreiber nicht unverhältnismäßig mit Gewerbesteuern belastet werden und dadurch ein Anreiz zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen erhalten bleibt.

Steuerliche Besonderheiten bei Batteriespeichern

Wenn Sie sich für die Umsatzsteuerpflicht entscheiden und gleichzeitig mit Ihrer PV-Anlage einen Batteriespeicher erwerben, können Sie die darauf gezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückerstattet bekommen. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn Sie sich für eine DC-gekoppelte Batterie entscheiden, da diese gemeinsam mit der PV-Anlage über einen Zeitraum von 20 Jahren abgeschrieben werden kann.

Ein Praxisbeispiel: Angenommen, Sie installieren eine Photovoltaikanlage und kaufen gleichzeitig einen Batteriespeicher für 5.000 Euro, auf den 19 Prozent Mehrwertsteuer anfallen. Als umsatzsteuerpflichtiger Betreiber können Sie diese 950 Euro als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Dadurch verringert sich effektiv der Anschaffungspreis Ihres Batteriespeichers. Mit der Abschreibung verteilen Sie die Kosten des Batteriespeichers (und der PV-Anlage) über 20 Jahre, was Ihre steuerliche Belastung jedes Jahr reduziert.

Wichtigkeit der steuerlichen Beratung

Es ist empfehlenswert, sich vor der Anschaffung einer PV-Anlage steuerlich beraten zu lassen. Eine professionelle Beratung hilft Ihnen, die komplexen steuerlichen Regelungen und möglichen Steuerfallen zu verstehen. Darüber hinaus berät Sie ein Steuerberater in puncto steuerliche Vorteile, die mit dem Besitz und Betrieb einer PV-Anlage verbunden sind. Dies beinhaltet die Optimierung von Steuerabzügen, das Verständnis der Kleinunternehmerregelung und die richtige Handhabung der Umsatzsteuer sowie Einkommensteuer. Eine fundierte Beratung sorgt demnach dafür, dass Sie finanziell und rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Fazit: Nutzen Sie die Vorteile der Solaranlage-Steuer

Die neuesten steuerlichen Änderungen im Bereich der Solaranlagen bieten viele Vorzüge für Anlagenbesitzer in Deutschland. Diese Regelungen tragen zur Vereinfachung des Steuersystems bei und fördern die Nutzung von erneuerbaren Energien. Es ist jedoch unerlässlich, sich regelmäßig über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Solaranlage-Steuer zu informieren und bei Bedarf sachkundigen Rat einzuholen. So können Sie sicherstellen, dass Sie die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen und einen Beitrag zu einer umweltfreundlicheren Zukunft leisten.

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