Artikel aktualisiert am 03.04.2024
von Boris Stippe | ca: 10 Min. zu lesen

Wärmegesetz (EEWärmeG)

Förderung erneuerbarer Energien?

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) regelt, dass bei Neubauten und größeren Renovierungen ein bestimmter Anteil der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien stammen muss. Damit soll ein Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes geleistet werden.

Schild, Gasheizung durchgestrichen, Wärmepumpe drüber
Schild, Gasheizung durchgestrichen, Wärmepumpe drüber (Bildquelle: marog-pixcells – stock.adobe.com)

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung fördert. Dies betrifft insbesondere den Einsatz von Wärmepumpen, die aus Umweltwärme Strom erzeugen und damit eine umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen darstellen.

Es schreibt vor, dass bei Neubauten und größeren Renovierungen ein bestimmter Anteil der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen muss. Dieser Anteil variiert je nach Gebäudeart und -größe. Bei der Installation einer Wärmepumpe ist daher darauf zu achten, dass die Anforderungen des EEWärmeG erfüllt werden.

Darüber hinaus regelt das EEWärmeG auch den Betrieb von Wärmepumpen. So müssen diese regelmäßig gewartet und überprüft werden, um einen effizienten und umweltschonenden Betrieb zu gewährleisten. Das Gesetz soll so dazu beitragen, den Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmesektor zu erhöhen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Was ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)?

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ist ein deutsches Gesetz zur Förderung der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung in Gebäuden. Es wurde erstmals 2008 eingeführt und regelt die Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien in Neubauten und bei der Sanierung bestehender Gebäude.

Hauptziel des EEWärmeG ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch in Gebäuden zu erhöhen und damit einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu leisten. Das Gesetz legt verbindlich fest, wie viel Prozent des Wärmebedarfs in Gebäuden durch Erneuerbare Energien gedeckt werden müssen.

Das EEWärmeG gilt für verschiedene Gebäudetypen, darunter Wohngebäude, Nichtwohngebäude und bestimmte Sonderbauten. Je nach Art und Größe des Gebäudes werden unterschiedliche Anforderungen definiert. Dabei werden verschiedene Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien berücksichtigt, wie Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen und auch Fernwärme aus erneuerbaren Quellen.

Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Nutzung erneuerbarer Energien entweder durch die Installation entsprechender Anlagen im Gebäude selbst oder durch den Anschluss an ein erneuerbares Wärmenetz erfolgen kann. Für bestimmte Gebäudekategorien, die aus technischen, wirtschaftlichen oder baulichen Gründen die Anforderungen des EEWärmeG nicht erfüllen können, gibt es jedoch Ausnahmeregelungen.

Das EEWärmeG enthält auch Regelungen zur Dokumentation und Kontrolle der Einhaltung der Anforderungen. Bauherren und Gebäudeeigentümer sind verpflichtet, bestimmte Nachweise über die Einhaltung der Anforderungen zu erbringen. Bei Nichteinhaltung können Bußgelder verhängt werden.

Insgesamt trägt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz dazu bei, den Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmesektor voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern. Es unterstützt die Energiewende in Deutschland und fördert den Klimaschutz durch die Reduzierung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor.

Was bedeutet das EEWärmeG für Wärmepumpen?

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) hat direkten Einfluss auf den Einsatz von Wärmepumpen zur Wärmeerzeugung in Gebäuden. Das Gesetz legt Anforderungen fest, um den Anteil erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch zu erhöhen und den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Wärmepumpen gelten als effiziente Technologie zur Nutzung erneuerbarer Energien und sind daher eine Option zur Erfüllung dieser Anforderungen.

Das Gesetz gilt sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude, die einer größeren Renovierung oder Erweiterung unterzogen werden. In bestimmten Fällen müssen Bauherren oder Gebäudeeigentümer einen Mindestanteil des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Hier kommen Wärmepumpen ins Spiel, da sie die Anforderungen des EEWärmeG erfüllen können.

Um die Anforderungen des EEWärmeG zu erfüllen, müssen Wärmepumpen bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen. Die genauen Werte hängen von der Art der Wärmepumpe (z.B. Luft-Wasser, Erdwärme, Wasser-Wasser) und der Größe des Gebäudes ab. Die Effizienzanforderungen stellen sicher, dass die Wärmepumpe energieeffizient arbeitet und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien nutzt.

Zusätzlich zur Effizienz müssen Wärmepumpen gemäß EEWärmeG ihre Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Dies geschieht in der Regel durch die Nutzung von Wärmequellen wie Umgebungsluft, Erdwärme oder Wasser. Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland und sind im EEWärmeG festgelegt.

Das EEWärmeG berücksichtigt auch die Möglichkeit, Wärmepumpen in Kombination mit anderen Erneuerbare-Energien-Technologien einzusetzen, um die Anforderungen zu erfüllen. Beispielsweise kann eine Wärmepumpe mit einer Solarthermieanlage gekoppelt werden, um den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und die Effizienzanforderungen des Gesetzes zu erfüllen.

Wichtig ist, dass es im EEWärmeG Ausnahmeregelungen gibt, die bestimmte Gebäudekategorien von den Anforderungen befreien, wenn der Einsatz von Wärmepumpen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. In diesen Fällen können alternative Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien oder der Anschluss an ein erneuerbares Wärmenetz als Alternative in Betracht kommen.

Insgesamt zielt das EEWärmeG darauf ab, den Einsatz von Wärmepumpen als umweltfreundliche und effiziente Technologie zur Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Durch die Einhaltung der Anforderungen des Gesetzes können Gebäudeeigentümer einen Beitrag zur CO2-Reduzierung und zur Energiewende leisten.

Welche Wärmepumpen fallen unter das Gesetz?

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Deutschland legt Anforderungen fest, um den Anteil erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch in Gebäuden zu erhöhen. Es definiert auch, welche Arten von Wärmepumpen unter das Gesetz fallen.

Grundsätzlich fallen alle Arten von Wärmepumpen unter das EEWärmeG, sofern sie die festgelegten Effizienzanforderungen erfüllen und ihre Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Die konkreten Anforderungen können je nach Wärmepumpentyp und Gebäudegröße variieren.

Die gängigsten Wärmepumpentypen, die unter das EEWärmeG fallen, sind:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen: Diese Wärmepumpen nutzen die Wärmeenergie der Umgebungsluft und wandeln sie in Heizwärme um. Sie sind weit verbreitet und eignen sich besonders für Gebäude mit geringem Wärmebedarf.
  • Erdwärmepumpen: Diese Wärmepumpen nutzen die konstante Temperatur des Erdreichs zur Wärmegewinnung. Dazu werden Erdkollektoren oder Erdwärmesonden in den Boden eingelassen. Erdwärmepumpen sind effizient und eignen sich gut für Gebäude mit höherem Wärmebedarf.
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen: Diese Wärmepumpen nutzen die Wärmeenergie aus einem Wasserreservoir wie einem Brunnen oder einem Fluss. Sie sind effizient, benötigen aber Zugang zu einem geeigneten Wasserreservoir.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Effizienzanforderungen und die Definition der erneuerbaren Energiequellen im EEWärmeG festgelegt sind und sich von Bundesland zu Bundesland leicht unterscheiden können. Es empfiehlt sich daher, die spezifischen Anforderungen für die jeweilige Region oder Kommune zu prüfen.

Darüber hinaus können Wärmepumpen auch in Kombination mit anderen Erneuerbare-Energien-Technologien eingesetzt werden, um die Anforderungen des EEWärmeG zu erfüllen. Beispielsweise kann eine Wärmepumpe mit einer Solarthermieanlage gekoppelt werden, um den Anteil erneuerbarer Energien weiter zu erhöhen.

Wie erfülle ich mit einer Wärmepumpe die Anforderungen des EEWärmeG?

Um die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) mit einer Wärmepumpe zu erfüllen, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Effizienzanforderungen: Die Wärmepumpe muss bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen, die im EEWärmeG festgelegt sind. Diese Anforderungen beziehen sich auf den COP (Coefficient of Performance) oder SCOP (Seasonal Coefficient of Performance), der die Effizienz der Wärmepumpe beschreibt. Der genaue Wert hängt von der Art der Wärmepumpe (z.B. Luft-Wasser, Erdwärme, Wasser-Wasser) und der Größe des Gebäudes ab. Die Effizienzanforderungen stellen sicher, dass die Wärmepumpe energieeffizient arbeitet.
  • Einsatz erneuerbarer Energiequellen: Die Wärmepumpe muss ihre Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Typischerweise werden Wärmepumpen mit Erdwärme (Geothermie), Umgebungsluft oder Wasser betrieben. Die genauen Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien sind im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) festgelegt und können je nach Bundesland leicht variieren.
  • Dimensionierung der Wärmepumpe: Die Wärmepumpe sollte entsprechend der Heizlast des Gebäudes dimensioniert werden. Eine korrekte Dimensionierung gewährleistet eine effiziente und angemessene Nutzung der erneuerbaren Energiequelle und kann dazu beitragen, die Anforderungen des EEWärmeG zu erfüllen. Es wird empfohlen, die Dimensionierung von einem Fachmann durchführen zu lassen.
  • Kombination mit anderen Erneuerbare-Energien-Technologien: Um die Anforderungen des EEWärmeG zu erfüllen, können Wärmepumpen mit anderen Erneuerbare-Energien-Technologien kombiniert werden. Beispielsweise kann eine Wärmepumpe mit einer Solarthermieanlage kombiniert werden, um den Anteil erneuerbarer Energien weiter zu erhöhen. Diese Kombinationen können die Effizienz steigern und zur Erfüllung der Anforderungen beitragen.

Zu beachten ist, dass die genauen Anforderungen und Definitionen im Zusammenhang mit Wärmepumpen im EEWärmeG festgelegt sind und sich von Bundesland zu Bundesland leicht unterscheiden können. Es ist daher ratsam, sich mit den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Region oder Kommune vertraut zu machen und gegebenenfalls Fachleute wie Heizungsbauer oder Energieberater hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass die Wärmepumpe den Anforderungen des EEWärmeG entspricht.

Gibt es finanzielle Unterstützung oder Förderungen für die Installation von Wärmepumpen?

Ja, es gibt verschiedene Förderungen und finanzielle Anreize für die Installation von Wärmepumpen, um den Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmesektor zu fördern. Die genauen Förderprogramme und finanziellen Anreize können je nach Bundesland und Kommune variieren. Nachfolgend sind einige der gängigsten Fördermöglichkeiten in Deutschland aufgeführt:

  • Bundesprogramm Energieeffizienz in Gebäuden (BEG): Das BEG bündelt verschiedene Förderprogramme des Bundes, darunter auch solche für Wärmepumpen. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen. Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Wärmepumpe, dem Gebäudezustand (Neubau oder Sanierung) und dem energetischen Standard des Gebäudes.
  • KfW-Förderprogramme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren an. Dazu gehören auch Programme für den Einbau von Wärmepumpen. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten oder Tilgungszuschüssen. Die Konditionen und die Höhe der Förderung sind je nach Programm unterschiedlich.
  • BAFA-Förderung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet eine spezielle Förderung für Wärmepumpen an. Im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) werden Zuschüsse für den Einbau von Wärmepumpen gewährt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Leistung der Wärmepumpe.
  • Förderprogramme der Länder und Kommunen: Neben den Bundesprogrammen bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme für erneuerbare Energien und energetische Gebäudesanierung an. Diese Programme können zusätzliche finanzielle Anreize für den Einsatz von Wärmepumpen bieten. Die Förderbedingungen und -höhen sind regional unterschiedlich.

Es ist ratsam, sich vor der Installation einer Wärmepumpe über die aktuellen Fördermöglichkeiten zu informieren und die spezifischen Anforderungen und Antragsverfahren zu prüfen. Oft ist es möglich, mehrere Förderprogramme zu kombinieren, um eine optimale finanzielle Unterstützung zu erhalten. Energieberater und Fachleute können bei der Beantragung von Fördermitteln und der Auswahl des passenden Programms behilflich sein.

Fazit

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) hat direkte Auswirkungen auf den Einsatz von Wärmepumpen zur Wärmeerzeugung in Gebäuden. Das Gesetz schreibt vor, dass bei Neubauten und größeren Renovierungen ein bestimmter Anteil der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien stammen muss, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Wärmepumpen gelten dabei als umweltfreundliche Alternative zu konventionellen Heizsystemen und können dazu beitragen, die Anforderungen des EEWärmeG zu erfüllen. Um die Anforderungen des EEWärmeG zu erfüllen, müssen Wärmepumpen bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen. Dazu gehört die Nutzung erneuerbarer Energiequellen wie Umweltwärme, Erdwärme oder Wasser. Die genauen Anforderungen variieren je nach Wärmepumpentyp und Gebäudegröße. Der Einbau einer Wärmepumpe, die die Anforderungen des EEWärmeG erfüllt, kann finanziell gefördert werden.

Nach oben scrollen
Share via
Copy link