Wollen Sie Ihren Stromverbrauch effizienter gestalten und gleichzeitig Kosten sparen? Mit einem Smart Meter erhalten Sie volle Kontrolle über Ihren Energieverbrauch und können von dynamischen Stromtarifen profitieren. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie einen Smart Meter beantragen: von den gesetzlichen Grundlagen über die Schritte zur Beantragung bis hin zu den Kosten und Vorteilen.

Smart Meter beantragen: Definition und Grundfunktionen
Ein Smart Meter ist ein digitaler Stromzähler, der viel mehr kann als herkömmliche analoge Zähler. Dank dieser fortschrittlichen Technologie können Sie Ihren Stromverbrauch in Echtzeit überwachen und erhalten einen detaillierten Überblick über Ihren Energieverbrauch. Die Daten werden automatisch an Ihren Energieversorger übermittelt, sodass ein manuelles Ablesen überflüssig wird. Ein Smart Meter ermöglicht somit eine genaue Abrechnung und hilft Ihnen, Stromfresser in Ihrem Haushalt zu identifizieren und effizienter zu nutzen.
Unterschied zwischen modernen Messeinrichtungen (mMe) und intelligenten Messsystemen (iMSys)
Wenn Sie einen Smart Meter beantragen, treffen Sie im Wesentlichen auf zwei Arten von digitalen Zählern: moderne Messeinrichtungen (mMe) und intelligente Messsysteme (iMSys).
- Moderne Messeinrichtungen (mMe): Diese Basisgeräte sind digitale Zähler, die den aktuellen und historischen Stromverbrauch anzeigen. Im Vergleich zu herkömmlichen analogen Stromzählern haben sie eine höhere Genauigkeit und Transparenz. Eine moderne Messeinrichtung kann nachträglich mit einem Kommunikationsmodul zu einem intelligenten Messsystem aufgerüstet werden.
- Intelligente Messsysteme (iMSys): Diese Systeme gehen einen Schritt weiter und integrieren ein Kommunikationsmodul (Gateway). Damit können sie die erfassten Verbrauchsdaten automatisch und sicher an externe Stellen wie den Energieversorger übermitteln. Smart Meter bieten darüber hinaus die Möglichkeit, dynamische Tarife zu nutzen und Echtzeitdaten zur Optimierung des Energieverbrauchs bereitzustellen. Besonders vorteilhaft sind sie für Haushalte mit hohem Energieverbrauch oder eigener Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen.
Smart Meter beantragen: Rechtslage und Verpflichtungen
In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen für den Einsatz von Smart Metern. Diese sollen die Energiewende unterstützen und gleichzeitig Verbrauchern eine bessere Kontrolle über ihren Energieverbrauch ermöglichen.
Verpflichtender Einsatz bei bestimmten Verbrauchs- und Erzeugungsschwellen
Haushalte, die mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr verbrauchen, sind verpflichtet, ein intelligentes Messsystem (iMSys) zu installieren. Haushalte mit einem geringeren Verbrauch sind hingegen nicht verpflichtet, können einen Smart Meter jedoch freiwillig beantragen.
Betreibende von Anlagen zur Stromerzeugung (z. B. Photovoltaikanlagen) sind ab einer installierten Leistung von 7 Kilowatt-Peak (kWp) zum Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtet. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der erzeugte Strom auch genau erfasst und verwaltet wird.
Fristen für die Umrüstung
Der Gesetzgeber hat eine stufenweise Einführung von Smart Metern vorgesehen. Ab 2025 haben alle Haushalte das Recht, den Einbau eines intelligenten Messsystems zu verlangen. Der Einbau muss innerhalb von vier Monaten nach Antragstellung erfolgen. Ziel ist es, bis 2032 alle Haushalte mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen auszustatten.
Rechte der Verbraucher und Verbraucherinnen
Ab 2025 hat jeder Haushalt in Deutschland das Recht, den Einbau eines intelligenten Messsystems zu verlangen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Verbrauchenden von den Vorteilen der neuen Technik profitieren. Der Messstellenbetreiber ist dann verpflichtet, den Einbau innerhalb von vier Monaten nach Antragstellung vorzunehmen.
Gut zu wissen: Als Verbraucher oder Verbraucherin haben Sie bestimmte Rechte in Bezug auf die Speicherung und Weitergabe Ihrer Daten. Sie können jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche Daten über Sie gespeichert sind und zu welchem Zweck diese verwendet werden. Außerdem haben Sie das Recht, die Löschung oder Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen. Diese Rechte sind im Bundesdatenschutzgesetz verankert und bieten Ihnen umfassenden Schutz und Kontrolle über Ihre persönlichen Verbrauchsdaten.
Wechsel des Messstellenbetreibers möglich
Verbraucher und Verbraucherinnen haben das Recht, den Messstellenbetreiber frei zu wählen. Das gilt auch für Mieter und Mieterinnen, sofern der Vermieter oder die Vermieterin nicht bereits das gesamte Gebäude mit intelligenten Messsystemen ausgestattet und eine umfassende Energiebündelung (z. B. Strom, Gas, Fernwärme) vorgenommen hat. In diesen Fällen kann das Wahlrecht auf den Vermieter oder die Vermieterin übertragen werden, wobei den Mietenden keine Mehrkosten gegenüber dem bisherigen Messstellenbetrieb entstehen dürfen.
Smart Meter beantragen: So geht’s!
Die Beantragung eines Smart Meters ist ein einfacher Prozess, der jedoch einige Schritte erfordert, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten:
1. Kontaktaufnahme zum zuständigen Messstellenbetreiber
Der erste Schritt zur Beantragung eines Smart Meters ist die Kontaktaufnahme Ihres zuständigen Messstellenbetreibers. Dieser ist für die Installation und den Betrieb der Stromzähler zuständig. Sie können ihn direkt über seine Internetseite oder telefonisch erreichen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer Ihr zuständiger Messstellenbetreiber ist, können Sie bei Ihrem Energieversorger nachfragen.
Tipp: Als Mieter oder Mieterin können Sie den Einbau eines Smart Meters direkt mit Ihrem Messstellenbetreiber abklären. Es ist ratsam, den Vermieter bzw. die Vermieterin zu informieren, insbesondere wenn der gesamte Gebäudekomplex betroffen ist.
2. Sammeln der benötigten Unterlagen und Informationen
Für die Beantragung eines Smart Meters werden bestimmte Informationen und Unterlagen benötigt. Dazu gehören:
- Ihre Kontaktdaten,
- Angaben zu Ihrem derzeitigen Stromzähler (Zählernummer),
- Angaben zu Ihrem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch,
- evtl. Ihre letzte Stromrechnung als Verbrauchsnachweis.
Einbau des Smart Meters
Der Einbau eines Smart Meters erfolgt in mehreren Schritten und wird von einem zertifizierten Fachkraft Ihres Messstellenbetreibers durchgeführt. Hier ist der typische Ablauf:
- Terminvereinbarung: Nach der Beantragung erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung mit einem oder mehreren Terminvorschlägen für den Einbau des Smart Meters.
- Vorbereitung: Die Fachkraft informiert Sie im Voraus über alle notwendigen Vorbereitungen. Stellen Sie sicher, dass der Zugang zu Ihrem bisherigen Zähler frei ist.
- Installation: Am vereinbarten Termin kommt der Techniker oder die Technikerin zu Ihnen nach Hause, entfernt den alten Zähler und installiert das neue Smart Meter. Dieser Vorgang dauert in der Regel weniger als eine Stunde.
- Inbetriebnahme: Nach der Installation wird das Smart Meter geprüft und aktiviert. Dabei werden Ihnen die Grundfunktionen erklärt und eventuelle Fragen beantwortet.
- Abschluss: Sie erhalten eine Bestätigung über den erfolgreichen Einbau und gegebenenfalls Anleitungen zur Nutzung von Apps oder Portalen zur Überwachung Ihres Stromverbrauchs.
Nutzung und Verwaltung
Nach dem Einbau eines Smart Meters haben Sie Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten in Echtzeit. Diese Daten können Sie über spezielle Apps und Online-Portale einsehen, die von Ihrem Energieversorger bereitgestellt werden. Diese Tools bieten Ihnen:
- Echtzeit-Überwachung: Sehen Sie Ihren aktuellen Stromverbrauch und identifizieren Sie Spitzenzeiten.
- Verbrauchshistorie: Analysieren Sie Ihren Stromverbrauch über verschiedene Zeiträume hinweg.
- Benachrichtigungen: Erhalten Sie Warnungen bei ungewöhnlich hohem Verbrauch oder bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte.
Gut zu wissen: Ihre Verbrauchsdaten werden anonymisiert und dürfen nur an gesetzlich berechtigte Empfänger bzw. Empfängerinnen weitergegeben werden. Dazu gehören der Energieversorger und andere gesetzlich definierte Stellen. Die Daten dürfen nur für klar definierte Zwecke wie die Abrechnung und die Optimierung des Energieverbrauchs verwendet werden. Diese strengen Regeln stellen sicher, dass Ihre Privatsphäre gewahrt bleibt und Ihre Daten nicht missbraucht werden.
Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten
Für den Einbau eines Smart Meters können einmalige und laufende Kosten anfallen. Die einmaligen Kosten für den Einbau liegen in der Regel bei etwa 30 Euro. Die laufenden Kosten für den Betrieb des Smart Meters hängen vom Stromverbrauch ab und liegen zwischen 20 und 50 Euro pro Jahr.
Preisobergrenzen für verschiedene Verbrauchs- und Erzeugungsszenarien:
- Stromverbrauch bis 10.000 kWh/Jahr: 20 Euro/Jahr
- Stromverbrauch über 10.000 bis 20.000 kWh/a: 50 Euro/a
- Photovoltaik-Anlage bis 15 kW: 20 Euro/Jahr
- Photovoltaikanlage über 15 bis 25 kW: 50 Euro/Jahr
In einigen Fällen können Sie für den Einbau eines Smart Meters Fördermittel oder Zuschüsse erhalten. Diese werden oft regional angeboten und sollen den Umstieg auf intelligente Messtechnik unterstützen. Informieren Sie sich bei Ihrem Energieversorger oder den entsprechenden staatlichen Stellen über aktuelle Förderprogramme.
Fazit: Warum Sie jetzt einen Smart Meter beantragen sollten
Smart Meter werden in den kommenden Jahren eine immer wichtigere Rolle bei der Energiewende spielen. So können zukünftige Smart Meter beispielsweise noch genauere Daten erfassen und zusätzliche Funktionen zur Optimierung des Stromverbrauchs anbieten. Auch die Integration der Smart Meter in ein intelligentes Stromnetz (Smart Grid) wird zunehmen. Das ermöglicht eine bessere Steuerung und Verteilung der Energie, was zu einer stabileren und effizienteren Energieversorgung führt. Darüber hinaus können Smart Meter dazu beitragen, die Nutzung erneuerbarer Energien zu maximieren, indem sie den Verbrauch an die Verfügbarkeit von Wind- und Solarenergie anpassen.