2023 waren 82 Gigawatt Solarstromleistung in Deutschland installiert. Bis 2040 sollen es 400 Gigawatt sein – dazu werden auch Gewässer, Agrarflächen, Parkplätze und Moore herangezogen. Die meisten PV-Anlagen werden aber wohl weiterhin auf Dächer kommen. Dass bestimmte Gebäude mit Solarmodulen bestückt werden, schreiben Städte und Bundesländer zunehmend vor.
Photovoltaik soll neben der Windkraft die wichtigste Stromerzeugungstechnologie in Deutschland werden. 2023 waren nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) rund 12 Prozent des erzeugten Stroms solar, produziert von PV-Anlagen mit insgesamt 82 Gigawatt Leistung.
Bis 2040 soll sich diese Leistung nahezu verfünffachen – auf 400 Gigawatt. So ist es im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Mehr als 300 Terawattstunden Solarstrom ließen sich dann pro Jahr erzeugen und schätzungsweise 40 Prozent des Bedarfs decken. Das Etappenziel bis Ende 2024 dürfte dabei locker erreicht werden, da 2023 fast 15 Gigawatt neu installiert wurden – so viel wie nie zuvor. Für die Zukunft reicht dies jedoch nicht: Ab 2026 sollten pro Jahr 22 Gigawatt PV-Leistung hinzukommen.
Zubauziele für Photovoltaik nach EEG
Jahr | kumulierte Leistung | benötigter PV-Zubau pro Jahr1 |
bis 2024 | 88 GW | 6 GW |
bis 2025 | 106 GW | 18 GW |
bis 2026 | 128 GW | 22 GW |
bis 2028 | 172 GW | 22 GW |
bis 2030 | 215 GW | 21,2 GW |
bis 2035 | 309 GW | 18,8 GW |
bis 2040 | 400 GW | 18,2 GW |
Wie viel Platz brauchen 400 Gigawatt Solarstromleistung?
Um diese Leistung zu installieren, braucht es jede Menge Solarmodule – für ein Gigawatt PV-Leistung sind heute rund zwei Millionen nötig. Die Module wiederum brauchen Platz, um montiert zu werden:
- Benötigte Fläche pro Gigawatt Leistung: rund 14 km2
- Benötigte Fläche für 400 Gigawatt Leistung: rund 5.600 km2
- Fläche Deutschlands: 357.588 km2
- Versiegelte Fläche in Deutschland (nach Umweltbundesamt): 23.386 km2
Der von den Modulen benötigte Platz entspräche 1,6 Prozent der Fläche Deutschlands. Tatsächlich beanspruchen sie aber nur wenig freien Boden, denn zu großen Teilen werden sie auf bereits versiegelten Flächen installiert: Auf und an Gebäuden, an Lärmschutzwänden, auf Parkplätzen. Sie lassen sich auf Gewässern platzieren (genannt Floating PV), in Obstplantagen und andere landwirtschaftliche Flächen integrieren (Agri-Photovoltaik) oder auf entwässerten Moorböden installieren. Auch bei anderen Freiflächenanlagen wird wenig Boden versiegelt – Pflanzen können unter aufgeständerten PV-Modulen wachsen, Wasser im Boden versickern.
Wo Photovoltaikanlagen installiert werden sollen
Im EEG ist vorgesehen, dass knapp die Hälfte der zu installierenden PV-Leistung als Freiflächenanlagen ausgeführt wird: Die Module werden auf am Boden verankerten Gestellen montiert. Eine Förderung erhalten Betreiber, wenn sie sich in Ausschreibungsverfahren durchsetzen. Vorgesehen ist im Solarpaket, dass davon künftig bis zu drei Gigawatt pro Jahr (und damit mehr als ein Viertel) für Agri-Photovoltaik, auf wieder vernässten Mooren, Parkplätzen und Gewässern reserviert sind.
Die andere Hälfte der PV-Leistung soll auf Gebäuden entstehen – mindestens 10 bis 12 Gigawatt pro Jahr. Es kann auch mehr werden, denn begrenzt ist die Förderung nur für Systeme mit mehr als einem Megawatt Leistung – die Bundesnetzagentur ruft dreimal jährlich zur Abgabe von Geboten im Rahmen von Ausschreibungen auf, von denen dann Anlagen mit einer bestimmten Gesamtleistung den Zuschlag erhalten. Für kleinere Systeme gibt es keine Mengenregelung: Jeder Betreiber einer netzgekoppelten Anlage an, auf und in einem Gebäude hat in der Regel Anspruch auf Einspeisevergütung, Marktprämie und Mieterstromzuschlag.
Volumen für Ausschreibungen und gesetzliche Förderung nach EEG
Leistung für die über Ausschreibungen geförderten PV-Anlagen | Förderung über Einspeisevergütung, Marktpämie oder Mieterstromzuschlag | |||
Jahr | Freiflächenanlagen insgesamt | Freifläche nur für Agri-, Moor-, Floating, Parkplätze | Anlagen an, auf, in Gebäuden > 1 MW | Anlagen an, auf, in Gebäuden bis 1 MW |
2024 | 8,1 GW | 0,5 GW | 0,9 GW | unbegrenzt |
2025 | 9,9 GW | 1 GW | 1,1 GW | unbegrenzt |
2026 | 9,9 GW | 1,5 GW | 1,1 GW | unbegrenzt |
2027 | 9,9 GW | 2 GW | 1,1 GW | unbegrenzt |
2028 | 9,9 GW | 2,5 GW | 1,1 GW | unbegrenzt |
2029 | 9,9 GW | 3 GW | 1,1 GW | unbegrenzt |
Installationspflichten für Solaranlagen bundesweit und auf EU-Ebene
Netzgekoppelte Anlagen, die auf Gebäuden errichtet werden können, fördert das EEG ohne Einschränkung. Begrenzt ist ihre Leistung einzig durch die vorhandenen Dachflächen. Damit möglichst viele Dächer mit Solarmodulen belegt werden, verpflichten einige Kommunen und Bundesländen die Eigentümer, PV-Anlagen zu errichten. Auch auf Bundesebene könnte eine solche Solar-Pflicht eingeführt werden.
SPD, Grüne und FDP haben in ihren Koalitionsvertrag geschrieben, dass die Installation eines Systems auf neuen Gewerbebauten vorgeschrieben und auf privaten Neubauten die Regel werden soll. Möglicherweise wird dieses Ziel noch bis Ende der Legislaturperiode umgesetzt: Denn nach der im Mai 2024 veröffentlichten Gebäuderichtlinie sollen die Mitgliedsländer dafür sorgen, dass auf Gebäuden Solaranlagen errichtet werden, sofern dies wirtschaftlich machbar und die Dächer technisch geeignet sind.
Folgende Fristen sind in Artikel 10 vorgesehen:
- bis Ende 2026: auf neuen öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden mit mehr als 250 Quadratmetern Fläche
- bis Ende 2027: auf bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 500 Quadratmetern Fläche im Rahmen einer Sanierung
- bis Ende 2029: auf neuen Wohngebäuden und überdachten Parkplätzen, die an Gebäude grenzen
Neue Gebäude sollen zudem „solartauglich“ errichtet werden – also so, dass möglichst viel Sonnenenergie geerntet werden kann. Ob solarthermisch oder solarelektrisch wird dabei nicht differenziert.
Eine EU-Richtlinie müssen die Mitgliedsländern binnen zwei Jahren in nationales Recht übertragen – bis spätestens Ende Mai 2026. In Deutschland dürfte die neue Gebäuderichtlinie ins Gebäudeenergiegesetz eingehen.
Solarpflichten in Bundesländern und Kommunen
Eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen in Deutschland fassten zuerst Kommunen, die dies in ihren Satzungen festschreiben können: Marburg verankerte den Bau für solarthermische Anlagen 2010. Tübingen zog 2018 mit einer PV-Pflicht nach – lange bevor ein Landesparlament eine Regelung verabschiedete. Weitere Städte in Deutschland haben ähnliche Vorschriften erlassen.
Heute nehmen auch viele Bundesländer ihre Bürger in die Pflicht, Photovoltaikanlagen zu errichten. Meist wird der Pflicht auch durch den Bau einer solarthermischen Anlage genüge getan – die Bundesländer bevorzugen aber allesamt PV-Anlagen. Nachfolgend sind die Regelungen aufgeführt, die private Bauherren betreffen:
- Baden-Württemberg: Im Rahmen einer Sanierung des Dachs ist auf jedem Gebäude eine PV-Anlage zu errichten, wenn das Dach zur Solarstromerzeugung geeignet ist. Neubauten sind mit Anlage zu bauen; neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen mit Solarmodulen zu überdachen.
- Bayern: Neue Industrie- und Gewerbehäuser sind mit einer PV-Anlage auszustatten, wenn die Dachfläche mehr als 50 Quadratmeter misst.
- Berlin: Ein neues Gebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche – egal, ob für die gewerbliche Nutzung oder zum Wohnen – muss eine PV-Anlage haben. Bei bestehenden Gebäuden kann die Solarpflicht im Zuge einer Dachsanierung greifen. Ausnahmen gelten für denkmalgeschützte Gebäude.
- Bremen: Wird das Dach eines bestehenden Gebäudes ab Juli 2024 erneuert, ist binnen zwei Jahren auch eine Photovoltaikanlage zu errichten. Ausgenommen sind Häuser mit weniger als 50 Quadratmetern Dachfläche. Ab 2. Juli 2025 gilt die PV-Pflicht für alle neu errichteten Gebäude.
- Hamburg: Für alle Neubauten besteht Solarpflicht sowie für bestehende Gebäude, wenn das Dach wesentlich verändert wird. Die Solarmodule müssen dabei mindestens 30 Prozent der Dachfläche bedecken. Ab 2027 sind flache Dächer auch zu begrünen.
- Niedersachsen: Aufneuen Gebäuden zur gewerblichen Nutzung mit mindestens 75 Quadratmeter Dachfläche und auf neuen Wohngebäuden ist eine PV-Anlage zu installieren.
- Nordrhein-Westfalen: Seit 2024 gilt eine PV-Pflicht auf neuen Nichtwohngebäuden. Für neue Wohngebäude kommt diese 2025; für bestehende Gebäude gilt sie ab 2026, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird. Nicht betroffen sind von diesen Vorschriften sind Gebäude mit bis zu 50 Quadratmeter Nutzfläche.
- Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz besteht seit Herbst 2021 eine Pflicht, auf neuen Gewerbebauten mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche eine PV-Anlage zu errichten. Seit Ende 2023 müssen neue Wohngebäude zumindest für eine spätere PV-Installation vorbereitet und neue Parkplätze ab 50 Stellplätzen mit Solarmodulen überdacht werden.
- Schleswig-Holstein: Die Pflicht zur Errichtung einer PV-Anlage betrifft alle Nichtwohngebäude, die neu gebaut oder deren Dachfläche zu mehr als 10 Prozent erneuert wird. Auf offenen, neu gebautenParkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen sind ebenfalls PV-Anlagen zu errichten.
Photovoltaik soll eine tragende Säule der Energieversorgung in Deutschland werden. Die meisten Anlagen sollen dabei auf Gebäuden installiert werden. Pflichten zur Errichtung von Solarstromanlagen auf Wohnhäusern gibt es in verschiedenen Städten und Bundesländern. Eine bundesweite Solarpflicht dürfte im Zuge der neuen EU-Gebäuderichtlinie noch kommen.