Die Rückgabe und das Recycling von Batterien werden neu geregelt. Die Hersteller bleiben verantwortlich für das Recycling, aber auch Händler können in die Pflicht genommen werden. Öffentliche Entsorgungshöfe sammeln ab 2026 auch Batterien aus E-Scootern und E-Bikes. Die Rückgabe von Batterien an allen Sammelstellen ist weiterhin kostenfrei.

Batterien aus E-Autos, stationären Speichern, in Elektrogeräten und E-Bikes enthalten wertvolle Metalle, die sich zurückgewinnen lassen. Das Recycling ist schon lange vorgeschrieben und damit es funktioniert, haben Konsumenten, Händlern und Herstellern ihren Teil beizutragen: Konsumenten bringen Batterien zurück – in Geschäfte wie Drogerien und Elektromärkte oder zu Entsorgungshöfen. Handel und Entsorgungshöfe stellen Behälter zum Sammeln bereit, die am Ende von den Herstellern auf eigene Kosten abgeholt und zu Recyclinganlagen transportiert werden. Auch für das Recycling zahlen die Hersteller, sofern die zurückgewonnenen Rohstoffe die Prozesskosten nicht aufwiegen.
Das bestehende Batteriegesetz wird nun durch das neue Batterie-Durchführungsgesetz (kurz: BattDG) ersetzt. Dieses greift ab 2026 und weitet die Pflichten beim Sammeln und Recyceln von Batterien aus: Neben Batteriespeichern, E-Auto-Batterien und solchen in Elektrogeräten fallen nun auch solche aus E-Scootern und E-Bikes unter das neue Gesetz. Ausgenommen sind lediglich Batterien, die im Weltraum, beim Militär und zur Wahrung der Sicherheit genutzt werden. Sind Batterien in Elektrogeräten so verbaut, dass sie sich nicht aus dem Gerät lösen lassen, sind die Geräte nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz zu sammeln und dem Recycling zuzuführen, so wie Photovoltaikmodule auch.
Nur Batterien registrierter Hersteller dürfen angeboten werden
Hersteller müssen sich – wie bisher auch – registrieren und die Verantwortung für das spätere Recycling ihrer Waren übernehmen. Neu ist: Will ein Händler Waren eines nicht registrierten Herstellers anbieten, muss er sich selbst als Hersteller registrieren. Der Gesetzgeber erhofft sich, dass die Händler so eine Selbstkontrolle entwickeln und Batterien von nicht registrierten Herstellern aus dem Markt verschwinden. Produkte von nicht registrierten Herstellern dürfen nicht ausgeliefert, verpackt, angeboten und verkauft werden. Wer es dennoch macht, kann mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro belegt werden.
Unentgeltlich zurücknehmen müssen Händler alle baugleichen Batterien, die sie selbst anbieten – unabhängig, ob sie das jeweilige Produkt verkauft haben. Die Menge ist beschränkt auf die, die private Verbraucher gewöhnlich entsorgen. Im Geschäft muss es dazu Schrift- oder Bildtafeln geben, die auf die unentgeltliche Rücknahme baugleicher Produkte hinweisen und Kunden über ihre Pflicht zur Rückgabe von Batterien an Sammelstellen informieren. Diese Tafeln sind künftig im Eingangsbereich und mindestens im A4-Format anzubringen. Online-Händler müssen die Informationen gut sichtbar auf ihrer Internetseite anzeigen, wenn sie ihren Sitz in Deutschland haben. Weil auch sie zur Rücknahme verpflichtet sind, haben sie Rückgabestellen in zumutbarer Entfernung zu Verbrauchern einzurichten und die Orte zu benennen. Im Ausland ansässige Firmen unterliegen den genannten Bestimmungen nicht.
Sammelquote soll von 50 auf mindestens 73 Prozent steigen
Neben dem Handel können die Hersteller eigene Sammelstellen einrichten, an denen Verbraucher alte Batterien kostenfrei abgeben können. Die dritte Möglichkeit ist, sie zu öffentlichen Entsorgungshöfen zu bringen. Bei Starterbatterien und E-Auto-Batterien dürfen die Entsorgungshöfe entscheiden, ob sie sie annehmen.
Die Ziele beim Sammeln und Recyceln staffeln sich. Zunächst gilt 2026 weiterhin das Ziel des alten Batteriegesetzes: Mindestens 50 Prozent der Altbatterien sollen Sammelstellen zugeführt und recycelt werden. 2027 soll die Sammelquote bei mindestens 63 Prozent liegen und 2030 bei 73 Prozent – so schreibt es die EU vor. Ermittelt und veröffentlicht werden die erreichten Quoten vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Fazit: Batterien jeder Art dürfen nicht im Haus- oder Gewerbemüll entsorgt werden, sondern sind zu Geschäften, die Batterien verkaufen, öffentlichen Entsorgungshöfen oder Sammelstellen der Hersteller zu bringen. Dort können sie kostenlos abgegeben werden. Für Händler gelten beim Anbieten und Sammeln von Batterien ab 2026 umfangreichere Bestimmungen. Ziel ist, dass bis 2030 mindestens 73 Prozent der ausgedienten Batterien gesammelt und recycelt werden.





