Artikel aktualisiert am 21.03.2024
von Boris Stippe | ca: 6 Min. zu lesen

Einspeisevergütung

Wie verdienen Stromerzeuger an PV-Anlagen?

Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ist eine finanzielle Vergütung, die Eigentümer von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie z.B. Solaranlagen, für den in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom erhalten. Sie dient dazu, die Investitionskosten der Anlage zu decken und Anreize für den Ausbau erneuerbarer Energien zu schaffen.

Die Höhe der Einspeisevergütung ist in Deutschland im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und variiert je nach Anlagentyp und installierter Leistung.

Die Einspeisevergütung ist eine wichtige Fördermöglichkeit für den Betrieb von Solaranlagen
Die Einspeisevergütung ist eine wichtige Fördermöglichkeit für den Betrieb von Solaranlagen (Bildquelle: Pixel-Shot – stock.adobe.com)

Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland ist ein Gesetz, das den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern und regeln soll. Es regelt insbesondere die Einspeisevergütung für Erneuerbare-Energien-Anlagen wie Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen. Das Gesetz sieht vor, dass die Einspeisevergütung für den erzeugten Strom von den Netzbetreibern gezahlt und diese Kosten auf die Stromverbraucher umgelegt werden.

Das EEG regelt auch die Anschluss- und Netzanschlussbedingungen sowie die Abnahmepflicht für den erzeugten Strom. Darüber hinaus legt das EEG fest, dass ein Teil des erzeugten Stroms aus Erneuerbaren Energien von den Energieversorgungsunternehmen zu einem festgelegten Preis abgenommen werden muss. Dieser Preis wird durch eine staatliche Ausschreibung ermittelt und soll den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern.

Ziel des EEG ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. So sollen im Jahr 2023 9 Gigawatt neue PV-Anlagen ans Netz gehen, ab 2026 sogar 22 Gigawatt. Davon soll die eine Hälfte auf Dächern, die andere Hälfte als Freiflächenanlagen errichtet werden.

Welche Vergütungssätze gelten aktuell?

Ab dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden. Dabei wird zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen unterschieden. Diese Vergütungssätze gelten auch für Neuanlagen, die 2023 in Betrieb gehen.

Anlagen zur Eigenversorgung erhalten nun höhere Vergütungssätze als die feste Einspeisevergütung: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh.

Beispiel Eigenversorgung: Eine 15 kWp-Anlage mit Eigenversorgung erhält für die ersten 10 kWp 8,2 Cent pro kWh und für die restlichen 5 kWp 7,1 Cent pro kWh, im Durchschnitt also 7,8 Cent pro Kilowattstunde.

Anlagen mit Volleinspeisung erhalten einen noch höheren Vergütungssatz. Um diese höhere Vergütung zu erhalten, muss die Anlage vor Inbetriebnahme im Jahr 2022 dem zuständigen Netzbetreiber als Volleinspeiseanlage gemeldet werden. Um auch in den Folgejahren in den Genuss der Volleinspeisevergütung zu kommen, muss die Anmeldung beim Netzbetreiber jeweils bis zum 1. Dezember des Vorjahres erneuert werden.

Die feste Einspeisevergütung können Sie hier berechnen: Anlagen bis 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWp.

Beispiel Volleinspeisung: Eine 15 kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhält dann für die ersten 10 kWp 13,0 Cent, für die restlichen 5 kWp 10,9 Cent, also durchschnittlich 12,3 Cent pro Kilowattstunde.

Weitere Informationen finden Sie hier: EEG 2023: Das ändert sich für Photovoltaik-Anlagen (Quelle: verbraucherzentrale.de)

Wie lange gilt die Einspeisevergütung für eine Solaranlage?

Die Einspeisevergütung für eine Solaranlage in Deutschland gilt in der Regel für 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage zuzüglich der verbleibenden Kalendermonate bis Jahresende. Dieser Zeitraum kann jedoch je nach landesspezifischen Regelungen variieren.

Welche Voraussetzungen muss eine Anlage erfüllen, um für die Einspeisevergütung in Frage zu erhalten?

Um in Deutschland eine Einspeisevergütung zu erhalten, muss eine Anlage folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss Erneuerbare Energien erzeugen, zum Beispiel Photovoltaik (PV) oder Windenergie.
  • Sie muss an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sein.
  • Sie muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt sind.
  • Sie muss eine bestimmte Leistung haben, die je nach Bundesland unterschiedlich ist, in der Regel aber unter einer bestimmten Grenze liegt (z.B. 100 kWp).
  • Sie muss in Deutschland installiert werden.
  • Sie muss gemeldet und registriert sein, um die Vergütung zu erhalten.

Welche Dokumente sind für die Beantragung der Einspeisevergütung erforderlich?

Um die Einspeisevergütung für eine Solaranlage in Deutschland zu beantragen, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag auf Einspeisevergütung
  • Nachweis über die Inbetriebnahme der Anlage (z.B. durch eine Anlagenbescheinigung oder ein Anlagendatenblatt)
  • Nachweis über die elektrotechnische und sicherheitstechnische Überwachung der Anlage (z.B. durch eine Überwachungsbescheinigung oder ein Prüfprotokoll)
  • Nachweis der technischen Anlagendaten (z.B. Leistung, Modul- und Wechselrichtertypen)
  • Nachweis über die Einhaltung geltender Normen und Standards (z.B. CE-Kennzeichnung)
  • Nachweis über die Anschlussberechtigung an das öffentliche Netz (z.B. durch Netzanschlussvertrag).

Welche Unterlagen genau erforderlich sind, kann je nach Bundesland und Förderprogramm variieren. Es wird daher empfohlen, sich vor Antragstellung über die spezifischen Anforderungen zu informieren.

Welche Regelungen und Vorschriften gelten für die Einspeisevergütung?

Um die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen zu können, muss eine Anlage bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen, die in den Anlagenrichtlinien des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) festgelegt sind. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die Netzanschlussqualität, die Erfüllung der Anforderungen an Mess- und Zähleinrichtungen sowie die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltstandards.

Für die Beantragung der Einspeisevergütung sind in der Regel bestimmte Unterlagen erforderlich, wie z.B. der Nachweis der Anlagenqualität, der Nachweis der Inbetriebnahme und der Nachweis des Netzanschlusses.

Die Einspeisevergütung unterliegt den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie den spezifischen Regelungen der Bundesländer. Diese Regelungen enthalten unter anderem Vorgaben zur Vergütungshöhe, zur Abrechnung und zur Förderdauer.

Wenn die Anlage verkauft oder verpachtet wird, was passiert dann mit der Einspeisevergütung?

Wird die Solaranlage verkauft oder verpachtet, geht die Einspeisevergütung in der Regel auf den neuen Eigentümer oder Verpächter über. Je nach vertraglicher oder gesetzlicher Regelung kann es jedoch Unterschiede geben. Es wird daher empfohlen, sich vor einem Verkauf oder einer Verpachtung über die spezifischen Regelungen zur Einspeisevergütung zu informieren.

Welche Rolle spielt die Einspeisevergütung im Vergleich zu anderen Fördermöglichkeiten und Steuervergünstigungen?

Die Einspeisevergütung ist eine wichtige Fördermöglichkeit für den Betrieb von Solaranlagen in Deutschland, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist. Sie garantiert aufgrund des hohen Anteils erneuerbarer Energien am Strommix eine Vergütung des eingespeisten Solarstroms. Daneben gibt es weitere Fördermöglichkeiten und steuerliche Vergünstigungen wie die KfW-Förderung, das Investitionszulagengesetz (IZTG) und die degressive Abschreibung. Es ist wichtig, sich über alle Fördermöglichkeiten zu informieren und die für die eigene Situation am besten geeigneten in Anspruch zu nehmen, um die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage zu maximieren.

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