Artikel aktualisiert am 21.03.2024
von Boris Stippe | ca: 8 Min. zu lesen

Netzparallelbetrieb

Was ist der Netzparallelbetrieb für Solaranlagen?

Netzparallelbetrieb bezeichnet die Art und Weise, wie eine Solarstromanlage mit dem Stromnetz verbunden ist. Bei dieser Betriebsart wird der erzeugte Solarstrom sowohl für den Eigenverbrauch als auch für die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz verwendet, wodurch eine maximale Nutzung der erzeugten Energie gewährleistet wird.

Installation einer Solaranlage auf einem Hausdach
Installation einer Solaranlage auf einem Hausdach (Bildquelle: AHatmaker – stock.adobe.com)

Netzparallelbetrieb bezeichnet die Betriebsweise von Solarstromanlagen, bei der die Anlage sowohl mit dem öffentlichen Stromnetz als auch mit dem eigenen Verbrauchsnetz des Gebäudes oder Betriebsgeländes verbunden ist. Der Begriff beschreibt also die Art und Weise, wie eine Solarstromanlage in das bestehende Stromnetz integriert wird.

Im Netzparallelbetrieb kann der erzeugte Solarstrom sowohl für den Eigenverbrauch im Gebäude oder Betrieb genutzt als auch in das öffentliche Netz eingespeist werden. Die Netzeinspeisung erfolgt in der Regel über einen Wechselrichter, der den Gleichstrom aus den Solarzellen in netzkonformen Wechselstrom umwandelt. Überschüssiger Strom, der nicht vor Ort verbraucht wird, wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist und vergütet.

Der Netzparallelbetrieb hat den Vorteil, dass die Solarstromanlage nahtlos in das bestehende Stromnetz integriert werden kann. Dadurch kann der erzeugte Solarstrom optimal genutzt und ein Beitrag zur Entlastung des öffentlichen Stromnetzes geleistet werden. Darüber hinaus kann der Betreiber der Solarstromanlage durch die Einspeisung von überschüssigem Strom in das öffentliche Netz Einnahmen erzielen.

Wie funktioniert der Netzparallelbetrieb einer Solaranlage?

Der Netzparallelbetrieb einer Solaranlage ermöglicht die Nutzung des erzeugten Solarstroms sowohl für den Eigenverbrauch als auch für die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz. Die Solaranlage ist dabei sowohl mit dem Stromnetz als auch mit dem eigenen Verbrauchsnetz des Gebäudes oder Betriebsgeländes verbunden.

Der Anschluss an das Stromnetz erfolgt in der Regel über einen Wechselrichter, der den von den Solarzellen erzeugten Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom umwandelt. Der Wechselrichter sorgt auch dafür, dass die Solaranlage die gleiche Spannung und Frequenz wie das Stromnetz liefert, so dass eine nahtlose Integration in das öffentliche Stromnetz gewährleistet ist.

Der nicht vor Ort verbrauchte Strom wird über einen geeichten Stromzähler erfasst und in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Dazu ist in einigen Ländern eine Registrierung als Stromerzeuger erforderlich. Überschüssiger Strom kann auch in einen Stromspeicher geleitet werden, der die Energie für einen späteren Verbrauch speichert.

Bei einem Stromausfall im öffentlichen Netz wird die Solaranlage automatisch abgeschaltet, damit kein Strom ins Netz eingespeist wird. Dadurch werden instabile Stromnetze und Schäden an elektrischen Geräten vermieden.

Für den Netzparallelbetrieb einer Solaranlage müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen die Solarzellen auf die richtige Spannung und Frequenz des Stromnetzes abgestimmt sein. Außerdem müssen die Verkabelung und die Sicherheitseinrichtungen den geltenden Vorschriften entsprechen.

Wie wird überschüssiger Strom, der ins Netz eingespeist wird, vergütet?

Die Vergütung für überschüssigen Strom, der ins Netz eingespeist wird, variiert je nach Land und Gesetzgebung. In einigen Ländern gibt es spezielle Einspeisetarife für Erneuerbare Energien, die den Stromerzeugern einen festen Betrag pro Kilowattstunde (kWh) für den ins Netz eingespeisten Strom zahlen.

In anderen Ländern wird überschüssiger Strom zu Marktpreisen vergütet. Hier wird der Strompreis durch Angebot und Nachfrage bestimmt und der überschüssige Strom zu diesen Preisen in das öffentliche Netz eingespeist. Die Marktpreise können je nach Tageszeit, Jahreszeit und Wetterlage stark schwanken.

In einigen Ländern gibt es auch die Möglichkeit des sogenannten Eigenverbrauchs, bei dem der erzeugte Strom direkt vor Ort verbraucht wird und somit keine Einspeisung in das öffentliche Netz erfolgt. Dabei wird der überschüssige Strom in der Regel in einen Stromspeicher geleitet und für den späteren Verbrauch gespeichert.

Zur Erfassung des eingespeisten Stroms ist in der Regel ein geeichter Stromzähler erforderlich, der den Stromfluss in beide Richtungen misst. Dieser wird vom Energieversorger installiert und gewartet. Die Zählerstände werden in regelmäßigen Abständen abgelesen und dienen als Grundlage für die Abrechnung.

In einigen Ländern gibt es auch die Möglichkeit, den erzeugten Solarstrom direkt an den Energieversorger zu verkaufen, anstatt ihn ins öffentliche Netz einzuspeisen. In diesem Fall wird der Strom zu einem vorher vereinbarten Preis direkt an den Energieversorger verkauft.

Was passiert, wenn das öffentliche Stromnetz ausfällt? Kann die Solaranlage weiter Strom liefern?

Wenn das öffentliche Stromnetz ausfällt, ist die Stromversorgung im betroffenen Gebiet unterbrochen. In dieser Situation kann die Solaranlage keinen Strom ins Netz einspeisen. Die meisten Solaranlagen sind so konfiguriert, dass sie sich bei einem Stromausfall automatisch abschalten, um Stromschwankungen im Netz zu vermeiden.

In einigen Fällen ist es jedoch möglich, dass eine Solaranlage auch während eines Stromausfalls Strom liefert. Dazu ist in der Regel ein spezieller Wechselrichter erforderlich, der den Solarstrom ohne Verbindung zum öffentlichen Stromnetz in das lokale Verbrauchsnetz einspeisen kann. Solche Anlagen werden als Inselanlagen bezeichnet.

Eine Inselanlage kann einen begrenzten Strombedarf in Situationen decken, in denen das öffentliche Stromnetz ausfällt. Die Größe der Inselanlage bestimmt, wie viel Strom sie liefern kann. Um sicherzustellen, dass eine Inselanlage in einer solchen Situation funktioniert, muss sie jedoch speziell ausgelegt und installiert werden. Es ist wichtig, dass eine solche Anlage bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllt und von einem qualifizierten Fachmann installiert und gewartet wird.

Es ist auch zu beachten, dass eine Inselanlage normalerweise keine dauerhafte Lösung für die Stromversorgung darstellt. Sie ist in erster Linie als Backup-System gedacht, das in Notfällen eine begrenzte Stromversorgung bereitstellt. Eine solche Anlage sollte auch mit einem geeigneten Stromspeicher ausgestattet sein, um überschüssigen Strom zu speichern und für den späteren Verbrauch zur Verfügung zu stellen.

Ist eine Genehmigung für den Netzparallelbetrieb erforderlich?

Die Anforderungen für eine Genehmigung zum Netzparallelbetrieb einer Solaranlage sind je nach Land und Gesetzgebung unterschiedlich. In vielen Ländern ist jedoch eine Registrierung als Stromerzeuger bei den zuständigen Behörden erforderlich, um Strom in das öffentliche Netz einspeisen zu können. Die Anmeldung erfolgt in der Regel beim zuständigen Netzbetreiber oder Energieversorger.

Je nach Land und Region können weitere Voraussetzungen für den Netzparallelbetrieb einer Solaranlage erforderlich sein. So müssen Solaranlagen in einigen Ländern bestimmte Normen und Standards erfüllen und von einem qualifizierten Fachmann installiert und gewartet werden. In anderen Ländern ist eine spezielle Zertifizierung oder Prüfung erforderlich, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Solaranlage zu gewährleisten.

Darüber hinaus können lokale Vorschriften und Bauvorschriften für den Netzparallelbetrieb von Solaranlagen gelten. Es ist wichtig, sich vor der Installation einer Solaranlage über die geltenden Vorschriften und Anforderungen zu informieren, um sicherzustellen, dass die Anlage legal betrieben werden kann.

In einigen Fällen kann auch eine Genehmigung der Nachbarn oder der Gemeinde erforderlich sein, insbesondere wenn die Solaranlage auf einem Gemeinschaftsgrundstück oder in einem Wohngebiet installiert wird. In diesen Fällen ist es wichtig, die Zustimmung der Nachbarn oder der Gemeinde einzuholen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Wie groß muss eine Solaranlage sein, um netzparallel betrieben werden zu können?

Die Größe einer Solaranlage für den Netzparallelbetrieb hängt von mehreren Faktoren ab, wie dem Strombedarf des Gebäudes oder Betriebs, der verfügbaren Fläche für die Installation der Solarmodule, den Sonnenstunden pro Tag und der Einspeisevergütung.

Für den Eigenverbrauch sollte die Größe der Solaranlage auf den Strombedarf des Gebäudes oder Betriebs abgestimmt sein. Eine größere Solaranlage bedeutet nicht unbedingt, dass mehr Strom produziert wird, da die Solaranlage in der Regel nur so viel Strom produziert, wie die Sonne scheint. Eine zu große Solaranlage kann dazu führen, dass überschüssiger Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird, was zu einer geringeren Einspeisevergütung führen kann.

Bei der Einspeisung ins öffentliche Netz sollte die Größe der Solaranlage auch an die örtliche Einspeisevergütung angepasst werden. Die Einspeisevergütung ist in der Regel auf eine bestimmte Größe der Solaranlage begrenzt und eine größere Solaranlage würde nicht mehr Geld einbringen. In einigen Ländern gibt es auch Begrenzungen für die maximale Größe einer Solaranlage für den Netzparallelbetrieb.

Im Allgemeinen wird die Größe einer Solaranlage für den Netzparallelbetrieb auf der Grundlage des prognostizierten Strombedarfs und der verfügbaren Fläche für die Installation der Solarmodule bestimmt. Im Allgemeinen wird empfohlen, dass die Solaranlage nicht mehr als 80-90% des prognostizierten Strombedarfs des Gebäudes oder Betriebs decken sollte.

Fazit

Der Netzparallelbetrieb ermöglicht die optimale Nutzung von Solarstromanlagen, indem der erzeugte Solarstrom sowohl für den Eigenverbrauch als auch für die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz genutzt wird. Der Betrieb erfolgt über einen Wechselrichter, der den von den Solarzellen erzeugten Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom umwandelt und eine nahtlose Integration in das öffentliche Stromnetz gewährleistet. Die Vergütung für den eingespeisten Strom richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Landes. Bei einem Stromausfall im öffentlichen Netz wird die Solaranlage automatisch abgeschaltet, um Stromschwankungen und Schäden an elektrischen Geräten zu vermeiden. Eine Inselanlage kann in begrenztem Umfang Strom liefern, wenn sie speziell für diesen Zweck ausgelegt und installiert ist. In vielen Ländern ist für den Netzparallelbetrieb einer Solaranlage eine Genehmigung erforderlich, die je nach Land und Gesetzgebung unterschiedlich ausfallen kann. Die Größe einer Solaranlage für den Netzparallelbetrieb hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem dem Strombedarf des Gebäudes oder Betriebs, der verfügbaren Fläche für die Installation der Solarmodule und der Einspeisevergütung.

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