Artikel aktualisiert am 08.04.2024
von Andreas Kühl | ca: 6 Min. zu lesen

Attraktive Förderung für Wärmepumpen 2024 

Die Förderung für eine neue Heizung ist 2024 so attraktiv wie noch nie. Wer jetzt die alte Heizung gegen eine moderne, klimafreundliche Wärmepumpe tauscht, erhält bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Senkung der Emissionen aus dem Gebäudesektor geleistet werden. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie die neue Förderung für Wärmepumpen 2024 aussieht und was Sie dafür wissen müssen. 

Im Rahmen der BAFA Förderung können Sie auch Ihre Heizkörper tauschen
Im Rahmen der BAFA Förderung können Sie auch Ihre Heizkörper tauschen (Bildquelle: studio v-zwoelf – stock.adobe.com)

So viel Förderung gibt es für eine neue Wärmepumpe 2024 

Seit dem 01.01.2024 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), mit der wichtigsten Änderung beim Heizungstausch.   

Die Grundförderung für den Tausch einer alten Heizung mit fossilen Brennstoffen liegt jetzt bei 30 Prozent.  

Wer eine Wärmepumpe mit der Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder mit einem natürlichen Kältemittel einsetzt, erhält einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5 Prozent. Als natürliche Kältemittel gelten R290 Propan, R600a Isobutan, R1270 Propen, R717 Ammoniak, R718 Wasser und R744 Kohlendioxid. 

Damit Hauseigentümer nicht zu lange warten, wurde ein Geschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer eingeführt. Bis Ende 2028 erhalten sie beim Austausch ihrer alten, mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung, die mindestens 20 Jahre alt und noch funktionsfähig ist, einen Bonus von 20 Prozent. Ab 01.01.2029 sinkt er auf 17 Prozent und danach alle zwei Jahre um weitere drei Prozentpunkte. 

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Einkommens-Bonus in Höhe von 30 Prozent der Kosten. 

Die Förderung beträgt maximal 70 Prozent der Kosten für den Heizungstausch. Berücksichtigt werden bei einem Einfamilienhaus Kosten in Höhe von höchstens 30.000 Euro. Das heißt, der Zuschuss für den Heizungstausch kann maximal 21.000 Euro betragen. 

Zusätzlich zu dem genannten Zuschuss für den Heizungstausch gewährt die KfW einen Ergänzungskredit. Diesen können Privatpersonen beantragen, die eine Zuwendungszusage der KfW oder einen Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für eine BEG Einzelmaßnahme vorweisen können. Der zinsgünstige Kredit beträgt bis zu 12.000 Euro und für Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro ist ein vergünstigter Zinssatz geplant. 

Antrag für die Förderung  

Für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Einfamilienhauses ist die Antragsstellung ab dem 27.02.2024 bei der KfW möglich. Die Förderung für den Tausch der Heizung erfolgt nicht mehr über das BAFA, wie noch im letzten Jahr. 

Damit Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens nicht lange warten müssen, können Sie mit dem Projekt starten und den Antrag für die Förderung nachträglich stellen. Dies gilt für alle Maßnahmen zum Tausch der Heizung, die bis zum 31.08.2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30.11.2024 gestellt werden.  

Wichtig ist, dass der Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Handwerker eine aufschiebende oder aufhebende Bedingung enthält. Diese sorgt dafür, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn die Förderzusage erteilt wird. Ohne diese Bedingung gilt dies als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und eine Förderung ist nicht möglich. 

Ab dem 01.09.2024 muss wieder zuerst der Antrag gestellt werden. Der Heizungstausch kann dann erst erfolgen, wenn der Antrag bewilligt ist. 

Für den Förderantrag benötigen Sie zum geplanten Heizungstausch eine Bestätigung durch Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen. Diese muss die förder­fähigen Gesamt­kosten enthalten, sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindest­anforderungen erfüllt werden.

Voraussetzungen für die Förderung einer Wärmepumpe 2024 

Die Förderung erhalten Sie, wenn Sie eine effiziente Wärmepumpe einbauen lassen, die überwiegend für die Heizung oder Kombination der Warmwasserbereitung und Heizung dient. Dies gilt auch für die Nachrüstung zum gemeinsamen (hybriden oder bivalenten) Betrieb mit der bestehenden Heizung. 

Wie bisher enthält die Anlage zur Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) eine Reihe von technischen Mindestanforderungen, die für einen geförderten Heizungstausch erfüllt sein müssen: 

  • Dimensionierung der Heizung nach DIN EN 12831 
  • Messung aller Energieverbräuche und erzeugte Wärmemengen  
  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B des Formulars der VDZ 
  • Dämmung der Rohrleitungen mindestens nach den Anforderungen des GEG 
  • Anpassung der Heizkurve an das Gebäude 
  • ggf. eine Internetverbindung  

Das Handwerksunternehmen, das die Wärmepumpe installiert, muss eine Fachunternehmererklärung vorlegen sowie einen Nachweis zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs, einen Nachweis über die berechnete Jahresarbeitszahl, diverse Nachweise und Zertifikate und vorhabenbezogene Rechnungen mit Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen.

Welche Wärmepumpen werden 2024 gefördert? 

Bei der BAFA finden Sie eine Liste der förderfähigen Wärmepumpen. Diese erfüllen die Anforderungen, wie sie in der Anlage der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezüglich der Energieeffizienz, Netzdienlichkeit, Kältemittel, Geräuschemissionen und Qualitätssicherung vorgegeben werden. 

Kombination mit anderen Förder-Bausteinen 

Vor dem Tausch Ihrer alten Heizung gegen eine effiziente Wärmepumpe kann eine Heizungsoptimierung sinnvoll sein. Im Rahmen der entsprechenden Förderung des BAFA können Sie zum Beispiel Ihre Heizkörper tauschen. Dadurch erhöht sich die Effizienz der Heizungsanlage. Zu den weiteren Teilen dieses Förderprogramms gehören ein hydraulischer Abgleich und ein Tausch der Umwälzpumpe. 

Für diese Maßnahme darf die aktuelle Heizung nicht älter als 19 Jahre sein. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten und 20 Prozent, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. 

Eine Kombination der Wärmepumpen-Förderung mit anderen öffentlichen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist bis zu einer Grenze von 60 % der förder­fähigen Kosten möglich. Zur Gewährung dieser Förderung dürfen Eigen­tümer­innen und Eigen­tümer jeweils nur einen Antrag bei der KfW oder der BAFA stellen.  

Der Ergänzungskredit der KfW darf mit der Zuschussförderung kombiniert werden. 

Fazit: Attraktive Förderung für Wärmepumpen 2024 

Wer als Hauseigentümer die alte Heizung gegen eine moderne Wärmepumpe tauschen möchte, bekommt so viel finanzielle Unterstützung wie noch nie. Der Wechsel ist damit sehr attraktiv und lohnt sich für Sie und für das Klima.  

Der Selfmade Energy Wärmepumpenrechner

Suchen auch Sie eine Wärmepumpe? Mit dem Wärmepumpenrechner von Selfmade Energy erhalten Sie einen unverbindlichen und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Preisvergleich in Echtzeit.

Nach oben scrollen
Share via
Copy link