Wer eine PV-Anlage betreibt, erhält für den ins Netz eingespeisten Strom eine im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Einspeisevergütung. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren wie Datum der Inbetriebnahme und Leistung der Anlage ab.
In diesem Beitrag informieren wir über die 2024 aktuell gültige Höhe der Einspeisevergütung sowie über ihre Bedeutung und erläutern weitere Hintergründe.
Bedeutung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen auf dem Einfamilienhaus
Neben Investitionskosten und Strompreisen ist die Einspeisevergütung eines der wesentlichen Elemente für die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses.
Der Betreiber der PV-Anlage erhält sie als Gegenleistung für den Strom, den er nicht selbst verbraucht und ins Netz einspeist. Die Höhe der Vergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gesetzlich festgelegt.
Entscheidend sind die Leistung und der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage. Ab dem Tag der Inbetriebnahme bleibt die Vergütung pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms über einen Zeitraum von 20 Jahren unverändert. Von künftigen Absenkungen der Einspeisevergütungen sind dann immer nur die Anlagen betroffen, die nach dem betreffenden Datum in Betrieb gehen.
Der Eigenverbrauch des Solarstroms ist eine weitere Säule der Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage. Jede selbst erzeugte Kilowattstunde spart den Bezug von teurem Strom aus dem Netz und reduziert damit die Kosten um 20 bis 30 Cent pro kWh.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2024 für PV-Anlagen?
Seit 01. Februar 2024 gelten neue garantierte Vergütungssätze für kleine Photovoltaik-Anlagen auf dem Einfamilienhaus. Für Anlagen mit einer Leistung bis 10 kWp werden bei Teileinspeisung nun 8,11 Cent pro kWh gezahlt, bisher waren es 8,2 Cent pro kWh. Alle sechs Monate reduziert sich die Vergütung für Anlagen, die nach diesem Stichtag in Betrieb gehen, um ein Prozent.
Für 2024 gelten Einspeisevergütungen aus der folgenden Tabelle:
Inbetriebnahmedatum | Art der Einspeisung | Anlagen bis 10 kWp | Anlagen bis 40 kWp |
01.02.2024 – 31.07.2024 | Teileinspeisung | 8,11 ct/kWh | 7,03 ct/kWh |
Volleinspeisung | 12,87 ct/kWh | 10,79 ct/kWh | |
01.08.2024 – 31.01.2025 | Teileinspeisung | 8,03 ct/kWh | 6,96 ct/kWh |
Volleinspeisung | 12,74 ct/kWh | 10,68 ct/kWh |
Entscheidend sind die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Werte.
Die regelmäßigen Absenkungen sind planbar und damit lassen sich die Auswirkungen einer eventuell späteren Inbetriebnahme einschätzen.
Teileinspeisung oder Volleinspeisung? Was lohnt sich?
Seit dem EEG 2023 wird in Teil- und Volleinspeisung unterschieden. Die Auswahlmöglichkeit soll den Anreiz zur vollständigen Einspeisung des Solarstroms ins Netz erhöhen. Bei der Volleinspeisung ist kein Eigenverbrauch möglich. Betreiber, die sich für diese Variante entscheiden, erhalten einen Aufschlag auf die Vergütung für den eingespeisten Strom.
Teileinspeisung
Für private Eigenheimbesitzer lohnt sich die Teileinspeisung, auch wenn die Vergütung geringer ist als für die Volleinspeisung. Der Eigenverbrauch des Solarstroms reduziert ihre Energiekosten, sie müssen weniger teuren Strom (derzeit ca. 40 Cent) vom Energieversorger einkaufen. Strom aus der PV-Anlage kostet, auf 20 Jahre gerechnet, rund 10 Cent pro kWh.
Volleinspeisung
Bei Volleinspeisung erhalten Anlagenbetreiber aktuell 12,87 Cent pro kWh, müssen aber für ihren benötigten Strom rund 40 Cent bezahlen. Sie lohnt sich besonders dann, wenn der Strom aus dem Netz günstig oder der Stromverbrauch nur sehr gering ist. Ein nachträglicher Wechsel ist mit einem Antrag beim Netzbetreiber bis zum 30. November für das folgende Jahr möglich.
Alternative
Es ist möglich, auf einem Dach zwei PV-Anlagen zu betreiben – eine für Teil- und eine für Volleinspeisung. Um die Anlagen vollständig zu trennen, sind jedoch jeweils eigene Wechselrichter und Zähler notwendig. Inwiefern das wirtschaftlicher als eine große Anlage mit Teileinspeisung ist, muss im Einzelfall berechnet werden.
Warum wird die Einspeisevergütung immer geringer?
Als 2000 das EEG eingeführt wurde, haben Anlagenbetreiber 50 Cent pro kWh für den eingespeisten Strom erhalten. Damals waren die Kosten für eine PV-Anlage aber auch um ein Vielfaches höher als heute. Die Vergütung für den eingespeisten Strom war als Anreiz für einen kostendeckenden Betrieb der Solaranlage gedacht.
Von Anfang an war im EEG ein Mechanismus mit einer regelmäßigen Absenkung eingebaut. Die Degression lag zu Beginn bei fünf Prozent jährlich, wurde in Abhängigkeit von der Marktentwicklung und politischen Stimmung aber immer wieder verändert.
Die Absenkung sollte von Anfang an Druck aufbauen und die Entwicklung effizienterer und kostengünstigerer Produkte beschleunigen. Die Idee dahinter: Solarenergie soll langfristig ohne feste Vergütung am Markt bestehen. Sie diente also der Anpassung an die Entwicklung der Marktpreise für PV-Anlagen.
Wissenswertes über die Einspeisevergütung
Alle Betreiber einer PV-Anlage haben Anspruch auf die Einspeisevergütung für Strom aus ihrer ans Netz angeschlossenen PV-Anlage. Den Antrag zur Vergütung stellt das installierende Unternehmen oder der künftige Betreiber mit dem Antrag auf Netzanschluss beim örtlichen Verteilnetzbetreiber. Dieser zahlt den Betrag als monatlichen Abschlag. Analog zum Verbrauch wird einmal im Jahr der Einspeisezähler abgelesen und abgerechnet.
Die Vergütung erhalten Anlagenbetreiber für eine Dauer von 20 Jahren, ab dem Ende des Kalenderjahres der Inbetriebnahme ihrer Anlage. Bei einer Anlage, die zum Beispiel am 15.04.2024 in Betrieb geht, wird die Vergütung bis zum 31.12.2044 gezahlt.
Das Geld stammt aus dem EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber, das über den Erlös aus dem Verkauf des eingespeisten Stroms aus erneuerbaren Energien an der Strombörse finanziert wird. Fehlende Einnahmen werden aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) der Bundesregierung gedeckt.
Fazit
Die Einspeisevergütung ist 2024 nach wie vor eine wichtige Säule der Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage, neben den Einsparungen aus der Nutzung des Solarstroms vom Dach. Sie sorgt für zuverlässige und planbare Einnahmen aus eingespeistem Strom. Die regelmäßige Absenkung um ein Prozent ist berechenbar und hat auch bei Verzögerungen keine großen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage. Damit stellt die PV-Anlage auch 2024 eine attraktive und nachhaltige Investition dar.