Wer an der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage interessiert ist, muss sich früher oder später auch mit den Nutzungsmöglichkeiten auseinandersetzen. Soll der produzierte Solarstrom in das öffentliche Netz eingespeist oder selbst verbraucht werden. Welche Voraussetzungen müssen jeweils erfüllt werden. Und welche Nutzung lohnt sich 2022 mehr? All diese Fragen beantworten wir im folgenden Artikel.

Wie funktioniert die Einspeisung von Solarstrom?
Grundsätzlich klingt der Prozess der Solarstrom-Einspeisung recht einfach: Privatpersonen installieren eine Solaranlage auf ihrem Dach, die mehr Strom produziert, als selbst genutzt wird. Der überschüssige Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist. Dafür zahlen die jeweiligen lokalen Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU), beispielsweise die Stadtwerke, den Besitzern und Betreibern der Solaranlage eine Einspeisevergütung. Das wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt, das im Jahr 2000 das Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (StromEinspG) ersetzte. In der Praxis ist die Einspeisung von Solarstrom aber eine komplizierte Angelegenheit.
Technische Voraussetzungen für die Solarstrom Einspeisung
Neben einem Dach und einigen Solarmodulen benötigen Sie noch einige andere Komponenten um Solarstrom aus Ihrer Photovoltaikanlage in das öffentliche Stromnetz einspeisen zu können. Dazu gehören:
- Das Netzeinspeisegerät (NEG)
- Der Einspeisezähler
- Ein Einspeisemanagement
Das Netzeinspeisegerät (NEG) ist unter Laien auch als Wechselrichter bekannt. Dieser wandelt den durch die PV-Module erzeugten Gleichstrom in nutzbaren Wechselstrom um. Ein NEG überwacht außerdem weiterhin den Netzanschluss, kann die Solaranlage vom Stromnetz trennen, wenn es Ausfälle oder Probleme gibt, kontrolliert Spannungs- und Frequenzabweichungen und Fehlerströme und speichert Betriebsdaten, die zur Fehlerbehebung dienen. Es ist damit unabdinglich für die Einspeisung von Photovoltaik-Strom und muss installiert werden, bevor der Netzanschluss beim Stromversorger beantragt wird.
Weiterhin wird ein Einspeisezähler benötigt. Dieser misst die eingespeiste Strommenge und damit die fällige Einspeisevergütung und wird in den meisten Fällen vom Stromversorger gestellt, obwohl auch ein eigener verwendet werden kann. Alternativ kann auch ein Zweirichtungszähler beim Energieversorger gemietet werden, der sowohl die Einspeisung als auch den Bezug von Energie misst.
Das Einspeisemanagement muss von einem zugelassenen Elektroinstallateur technisch umgesetzt werden. Die Ausrüstung der PV-Anlage mit einem Management-System ist für Besitzer einer Anlage mit mehr als 30 kWp verpflichtend, während Betreiber kleinerer Anlagen deren Leistung von Anfang an auf 70% begrenzen können. Das Einspeisemanagement ist nötig und gesetzlich vorgeschrieben, um eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern und für Stabilität zu sorgen.
Rechtliche Voraussetzungen für die Einspeisung von Solarstrom
Neben technischen sind auch einige rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Zunächst muss ein Netzanschluss beim örtlichen Stromversorger beantragt werden – und das noch vor der Installation der PV-Anlage. Dabei sollten Sie die je nach Ihren Möglichkeiten höchste installierbare Nennleistung beantragen, denn der Wert kann jederzeit nach unten korrigiert werden.
Der Stromversorger wird dann innerhalb von acht Wochen die Netzverträglichkeitsprüfung abschließen und Sie über den Zeitpunkt des Netzanschlusses und die zu erwartenden Kosten informieren. Am Tag der Inbetriebnahme der Anlagen müssen Sie sich dann im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) registrieren und bekommen im Anschluss eine Bestätigung und eine Anlagennummer zugesendet.. Damit haben Sie dann Anspruch auf die Auszahlung der Einspeisevergütung.
Aktuelle Einspeisevergütung für Photovoltaik
Die Einspeisevergütung für Solarstrom wird in Cent pro Kilowattstunde Leistung berechnet und gilt nur für Anlagen mit einer Leistung von maximal 100 kWp. Laut dem EEG erhalten die Besitzer der Photovoltaikanlage diejenige Einspeisevergütung, die im Monat der Inbetriebnahme der Anlage gilt, für 20 Jahre. Allerdings hängt die Einspeisevergütung für Photovoltaik von der Anzahl der vernetzten Solaranlagen ab und ist deshalb in den letzten Jahren stetig gesunken. Je mehr Photovoltaik-Anlagen mit dem öffentliche Stromnetz verbunden sind, desto kleiner fällt die Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom aus den Anlagen jeweils aus. Allerdings fallen auch die Anschaffungskosten für PV-Anlagen in ähnlichem Maße
Aktuell (Stand April 2022) beträgt die Einspeisevergütung 6,53 Cent / kWh für Anlagen mit einer Maximalleistung von 10 Kilowatt. Zu Vergleich: Ein Jahr zuvor im April 2021 lag die Vergütung für die gleiche Anlage noch bei 7,81 Cent / kWh. Das bedeutet, dass im April 2021 ans Netz gegangene Anlagen für die nächsten 20 Jahre rund einen Cent mehr pro kWh “verdienen” als vergleichbare Anlagen, die im folgenden Jahr vernetzt wurden. Daher sollten Interessierte eher früher als später in eine Solaranlage investieren.
Allerdings wird im Hinblick auf die angespannte Lage in Europa und die unsichere Energieversorgung im Bundestag aktuell über eine Reihe neuer Gesetzesänderungen – das “Osterpaket” – diskutiert.
Geplant ist die Erhöhung der Einspeisevergütung auf 6,93 Cent / kWh für kleine Anlagen bis Mitte des Jahres 2022 und eine Einstellung der Verringerung der Einspeisevergütung bis Februar 2024. Auch danach soll die Einspeisevergütung für Photovoltaik auch nur noch halbjährlich gesenkt werden. Zusätzlich soll zur Stabilisierung der Deutschland-weiten Energieversorgung die Einspeisevergütung für Betreiber, die den gesamten produzierten Solarstrom einspeisen, erhöht werden. Damit könnte sich die Volleinspeisung in Zukunft mehr lohnen als die Eigenversorgung.
Was passiert nach Ablauf der Einspeisevergütung für Solarstrom?
Auch wenn das Ende der Einspeisevergütung weit in der Zukunft liegt, bereits heute sollten sich Hausherren über den langfristigen Nutzen einer Solaranlage Gedanken machen – denn eine Photovoltaikanlage ist eine langfristige Investition.
Nach Ablauf der Einspeisevergütung können Betreiber seit 2021 und bis maximal 2027 eine Anschlussförderung in Anspruch nehmen. Diese entspricht dem Jahres-Marktwert – dem Mittelwert des Strompreises des Jahres. Diese Anschlussförderung ist aufgrund der zeitlichen Begrenzung allerdings voraussichtlich keine Option für Hausherren, die erst zukünftig in eine Solaranlage investieren möchten.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Solaranlage entsorgt werden sollte. Schließlich haben Solarmodule eine Lebenszeit von bis zu 30 Jahre und es wäre ökologisch unverantwortlich, die PV-Anlage abzubauen oder zu ersetzen. Stattdessen können Betreiber großer Anlagen den erzeugten Solarstrom im Anschluss selbst vermarkten. Diese Praxis ist sogar verpflichtend, wenn die PV-Anlage über eine Leistung von mehr als 100 Kilowatt verfügt, ist aber auch mit Kosten für Messtechnik und Verwaltung verbunden.
Alternativ kann der Solarstrom nach Ende der Einspeisevergütung auch an Energieunternehmen verkauft werden, die den Strom in ihre Strom-Cloud-Lösungen einspeisen. Mit diesem Modell können Sie dann – je nach individuellen Angeboten – den Strom zu einem späteren Zeitpunkt günstiger zurückkaufen oder beispielsweise an öffentlichen Elektromobilitäts-Ladesäulen günstiger tanken.
Für Betreiber kleinerer PV-Anlagen lohnt sich aufgrund der Kosten für die Verwaltung der Direktvermarktung des Solarstroms wohl eher die Strom-Cloud-Lösung. Alternativ ist mit einigen Umrüstungen aber auch der Eigenverbrauch möglich. Das ist aber bereits vor dem Ablauf des Einspeise-Zeitraums möglich und dank steigenden Energiekosten und sinkender Einspeisevergütung auch zunehmend lukrativer.
Wie funktioniert der Eigenverbrauch von Solarstrom?
Wenn Sie den gesamten oder auch nur einen Großteil des auf Ihrem Dach produzierten Solarstroms selbst nutzen wollen, sollten Sie zunächst in einen Stromspeicher bzw. eine Batterie investieren. Diese Sorgen dafür, dass tagsüber produzierter Strom auch nachts nutzbar ist und nicht verloren geht. Batteriespeicher haben nur eine begrenzte Lebensdauer und stellten in der Vergangenheit teure Anschaffungen dar. Allerdings sinken die Preise für Stromspeicher in den letzten Jahren kontinuierlich.
Aber nicht nur in Batterien kann überschüssiger Strom umgeleitet werden. Der Solarstrom kann mithilfe einer Heizpatrone beispielsweise auch in ein Heizsystem eingespeist werden. Weiterhin kann der überschüssige Strom eine Wärmepumpe versorgen oder zu Ladung eines Elektroautos dienen.
Einspeisung vs. Eigenverbrauch von Solarstrom
Einspeisung oder Eigenverbrauch – das ist eine Frage, die sich viele Hauseigentümer stellen, wenn sie über die Anschaffung einer PV-Anlage nachdenken. Und es ist eine Frage, auf die es 2022 noch keine klare Antwort gibt.
Grundsätzlich wird die Anschaffung einer Photovoltaikanlage in Deutschland auch für Privatpersonen immer lohnenswerter. Während Strompreise stetig steigen, sind die Stromentstehungskosten in den letzten Jahren gesunken. Diese Kosten setzen sich aus anfallenden Kosten bei der Anschaffung der Anlage und des laufenden Betriebs zusammen. Lagen die Stromentstehungskosten im Jahr 2019 je nach Typ der Solaranlage und Installationsort bei 3,71 bis 11,54 Cent / kWh, sind sie im Juni schon auf 3,12 bis 11,01 Cent / kWh gesunken. Damit liegen die Kosten einer Solaranlage deutlich unter den aktuellen Strompreisen. Im Falle von kleinen Anlagen, die für Privatpersonen häufig am interessantesten sind, werden die Stromentstehungskosten 2024 die 10-Cent Grenze unterschreiten und 2040 voraussichtlich nur noch zwischen 3,58 und 6,77 Cent / kWh betragen.
Die Stromentstehungskosten haben Einfluss auf die steuerliche Last des Anlagenbetreibers. Wer eine Solaranlage betreibt und Strom an einen Netzbetreiber verkauft muss Umsatzsteuer und Einkommenssteuer abführen. Umsatzsteuer fällt in diesem Fall für den verkauften, aber auch den selbst verbrauchten Strom an. Denn der Anlagenbetreiber fungiert als Verkäufer und als “Einkäufer” seines eigenen Stroms. Der selbst genutzte Strom wird also so behandelt, als ob er zunächst verkauft und dann wieder eingekauft wird. Einkommensteuer fällt allerdings nur auf den Gewinn an, also auf die Differenz zwischen Einspeisevergütung und Stromentstehungskosten falls die Vergütung höher ist, als die Kosten. Wer seinen erzeugten Strom komplett selbst verbraucht, erzielt keinen Gewinn. Je nach Anlagengröße und steuerlicher Situation kann also die Einspeisung, der Eigenverbrauch oder aber ein Mix die aktuell beste Lösung sein.
Um die Entscheidung zwischen Einspeisung von Solarstrom und Eigenverbrauch zu vereinfachen, werden oft die aktuellen Strompreise und die Einspeisevergütung herangezogen. Allerdings wird die Einspeisevergütung langfristig trotz des geplanten “Osterpakets” doch weiter sinken. Wer sich erst heute über die Anschaffung einer Solaranlage informiert, wird diese erst in mehreren Monaten installieren können. Zu diesem Zeitpunkt ist die Vergütung voraussichtlich weiter gesunken und die Energiepreise weiter gestiegen. Das macht den Eigenverbrauch attraktiver. Gerade im Hinblick auf die stetig sinkenden Kosten für Batteriespeicher sollte deshalb über eine frühzeitige Aufrüstung zum Eigenverbrauch nachgedacht werden.
Abschließend lassen sich die Vorteile der jeweiligen Betriebsart folgendermaßen zusammenfassen:
Eigenverbrauch
- Sinkende Einspeisevergütung
- Steigende Strompreise
- Keine Einkommenssteuer fällig
- Sinkende Kosten für Stromspeicher
Einspeisung
- Sinkende Stromgestehungskosten
- Einfache Abwicklung
- Keine teure Stromspeicher nötig
Immer noch nicht sicher, ob Sie in einen Solarspeicher oder einen Netzanschluss investieren sollten? Mit dem Solarrechner von Selfmade Energy können Sie leicht berechnen, welchen Effekt es hat, wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage mit einem Stromspeicher kombinieren. Außerdem erfahren Sie die zu erwartenden Baukosten und Erträge (inklusive der staatlichen Einspeisevergütung) einer PV-Anlage auf Ihrem Dach. Nach Nutzung des Solarrechners können Sie unser kostenloses Vergleichsportal nutzen, um Angebote mehrerer Solarfirmen einzuholen und diese mühelos miteinander zu vergleichen.