Artikel aktualisiert am 01.08.2023
von Antonia Klatt | ca: 9 Min. zu lesen

Solarstrom einspeisen 2023: alle Informationen zur Einspeisevergütung für Photovoltaik und dem Eigenverbrauch als Alternative

Solarstrom einspeisen oder selbst verbrauchen – diese Entscheidung wird auch im Jahr 2023 ein wichtiges Thema für Besitzer von Photovoltaikanlagen sein. Angesichts der stetig sinkenden Einspeisevergütung stellen sich viele die Frage, ob sich die Einspeisung überhaupt noch lohnt. In unserem Artikel erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur aktuellen Situation der Einspeisevergütung für Photovoltaik und erfahren, warum der Eigenverbrauch als attraktive Alternative immer mehr an Bedeutung gewinnt. Wir beleuchten die Vor- und Nachteile beider Optionen und zeigen, wie die Nutzung von Solarstrom für Hausbesitzer auch in Zukunft effizient und nachhaltig gestaltet werden kann.

Wird meine Photovoltaikanlage an das Stromnetz angeschlossen?
© Antonia Klatt – stock.adobe.com

Wie funktioniert die Einspeisung von Solarstrom?

Die Einspeisung von Solarstrom ist ein Prozess, bei dem überschüssiger Strom aus privaten Solaranlagen in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Auf diese Weise kann der erzeugte Solarstrom genutzt und Überschüsse effizient verteilt und gespeichert werden.

Grundsätzlich läuft die Einspeisung von Solarstrom wie folgt ab: Privatpersonen oder Unternehmen installieren auf ihrem Dach oder an einem anderen geeigneten Ort eine Solaranlage, die Sonnenlicht in elektrische Energie umwandelt. Produziert die Solaranlage mehr Strom als der Besitzer vor Ort verbraucht, wird der überschüssige Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Die Einspeisung erfolgt über einen speziellen Zähler, der den produzierten und eingespeisten Strom erfasst. Die Daten dieses Zählers werden an das örtliche Energieversorgungsunternehmen (EVU), zum Beispiel die Stadtwerke, gemeldet. Das EVU vergütet dann den Besitzern und Betreibern der Solaranlage den eingespeisten Strom. Die Höhe der Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt, das im Jahr 2000 das Gesetz über die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (StromEinspG) abgelöst hat. Die Einspeisevergütung soll Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarstrom schaffen und den Ausbau dieser umweltfreundlichen Energiequelle fördern.

Obwohl das Prinzip einfach klingt, birgt die praktische Umsetzung der Solarstromeinspeisung einige Herausforderungen. Dazu gehören beispielsweise die Koordination zwischen Solaranlagenbesitzern und Energieversorgungsunternehmen, die Netzstabilität und -sicherheit, die Integration der erneuerbaren Energien in das bestehende Stromnetz und die Abrechnung der Einspeisevergütung.

Technische Voraussetzungen für die Solarstrom Einspeisung

Neben einem Dach und einigen Solarmodulen benötigen Sie noch einige andere Komponenten um Solarstrom aus Ihrer Photovoltaikanlage in das öffentliche Stromnetz einspeisen zu können. Dazu gehören: 

  • Das Netzeinspeisegerät (NEG)
  • Der Einspeisezähler
  • Ein Einspeisemanagement

Das Netzeinspeisegerät, auch Wechselrichter genannt, spielt eine entscheidende Rolle bei der Einspeisung von Solarstrom. Es wandelt den von den Photovoltaik (PV)-Modulen erzeugten Gleichstrom in nutzbaren Wechselstrom um, der direkt in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann. Zusätzlich überwacht das NEG den Netzanschluss und kann bei Störungen oder Problemen die Solaranlage vom Netz trennen. Außerdem überwacht es Spannungs- und Frequenzabweichungen sowie Fehlerströme und speichert Betriebsdaten, die zur Fehlerbehebung herangezogen werden können. Das NEG ist für die Einspeisung von Photovoltaik-Strom unerlässlich und muss vor der Beantragung des Netzanschlusses beim Energieversorger installiert werden.

Zur Messung der eingespeisten Strommenge ist ein Einspeisezähler erforderlich. Die ermittelte Strommenge ist entscheidend für die Berechnung der Einspeisevergütung, die dem Eigentümer und Betreiber der Solaranlage gezahlt wird. In den meisten Fällen stellt der Stromversorger den Einspeisezähler, es kann aber auch ein eigener Zähler verwendet werden. Alternativ kann beim Energieversorger ein Zweirichtungszähler gemietet werden, der sowohl die Einspeisung als auch den Bezug misst.

Das Einspeisemanagement ist eine technische Anforderung, die von einem zugelassenen Elektroinstallateur umgesetzt werden muss. Es ist für Besitzer von PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 kWp verpflichtend, während Betreiber kleinerer Anlagen die Leistung von vornherein auf 70% begrenzen können. Das Einspeisemanagement ist gesetzlich vorgeschrieben, um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden und die Netzstabilität zu gewährleisten. Es stellt sicher, dass die Einspeisung von Solarstrom

Rechtliche Voraussetzungen für die Einspeisung von Solarstrom

Auch für die Einspeisung von Solarstrom sind einige rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen. Die wichtigsten Schritte sind

  • Netzanschluss beantragen: Vor der Installation der Photovoltaikanlage (PV-Anlage) muss beim örtlichen Energieversorger ein Netzanschluss beantragt werden. Es ist ratsam, die maximal installierbare Nennleistung zu beantragen, da dieser Wert später nach unten korrigiert werden kann.
  • Netzverträglichkeitsprüfung: Nach Beantragung des Netzanschlusses führt der Energieversorger eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Diese Prüfung soll sicherstellen, dass die PV-Anlage problemlos in das Stromnetz integriert werden kann und keine negativen Auswirkungen auf die Netzstabilität hat. Der Stromversorger informiert den Antragsteller innerhalb von acht Wochen über den Zeitpunkt des Netzanschlusses und die zu erwartenden Kosten.
  • Eintragung in das Marktstammdatenregister (MaStR): Am Tag der Inbetriebnahme der PV-Anlage muss der Betreiber die Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) registrieren. Das MaStR ist eine zentrale Datenbank, in der alle Informationen zu den in Deutschland betriebenen Stromerzeugungsanlagen erfasst werden. Mit der Registrierung erhält der Betreiber eine Bestätigung und eine Anlagennummer.
  • Anspruch auf Einspeisevergütung: Mit der Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) hat der Betreiber der PV-Anlage Anspruch auf die Auszahlung der Einspeisevergütung. Die Einspeisevergütung wird in der Regel vom Netzbetreiber oder einem entsprechenden Abrechnungsunternehmen ausbezahlt und ist gesetzlich festgelegt. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, der Anlagengröße und weiteren Faktoren ab.

Aktuelle Einspeisevergütung für Photovoltaik

Mit dem von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurden die Vergütungssätze für die Einspeisevergütung angepasst. Die neuen Vergütungssätze gelten für Anlagen, die ab dem 30.07.2022 in Betrieb genommen werden.

Für die Berechnung der Vergütungshöhe werden zwei Anlagentypen unterschieden: Anlagen, die den gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeisen (Volleinspeisung) und Anlagen, die einen Teil des Stroms selbst nutzen und nur den Überschuss ins Netz einspeisen (Überschusseinspeisung). Angesichts der hohen Strompreise ist das Modell der Überschusseinspeisung für kleine Anlagen auf Einfamilienhäusern interessant. Wer sich für die feste Einspeisevergütung entscheidet, erhält für kleine Photovoltaikanlagen bis 10 kWp eine Vergütung von 8,2 Cent pro Kilowattstunde.

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Größe und der Art der Erneuerbare-Energien-Anlage ab. Für jeden Anlagentyp wird ein bestimmter Vergütungssatz für einen Zeitraum von 20 Jahren festgelegt. Die monatliche Absenkung (Degression) der Einspeisevergütung wurde mit dem Beschluss des Osterpakets bis Anfang 2024 ausgesetzt, so dass die aktuellen Vergütungssätze bis Ende des Jahres konstant bleiben. Danach soll die Degression halbjährlich erfolgen. Grundsätzlich wird die Vergütung gesenkt, wenn der Zubau von Photovoltaikanlagen nicht den Zielen der Bundesregierung entspricht.

Was passiert nach Ablauf der Einspeisevergütung für Solarstrom?

Auch wenn das Ende der Einspeisevergütung weit in der Zukunft liegt, bereits heute sollten sich Hausherren über den langfristigen Nutzen einer Solaranlage Gedanken machen – denn eine Photovoltaikanlage ist eine langfristige Investition. 

Nach Ablauf der Einspeisevergütung können Betreiber seit 2021 und bis maximal 2027 eine Anschlussförderung in Anspruch nehmen. Diese entspricht dem Jahres-Marktwert – dem Mittelwert des Strompreises des Jahres. Diese Anschlussförderung ist aufgrund der zeitlichen Begrenzung allerdings voraussichtlich keine Option für Hausherren, die erst zukünftig in eine Solaranlage investieren möchten. 

Das bedeutet allerdings nicht, dass die Solaranlage entsorgt werden sollte. Schließlich haben Solarmodule eine Lebenszeit von bis zu 30 Jahre und es wäre ökologisch unverantwortlich, die PV-Anlage abzubauen oder zu ersetzen. Stattdessen können Betreiber großer Anlagen den erzeugten Solarstrom im Anschluss selbst vermarkten. Diese Praxis ist sogar verpflichtend, wenn die PV-Anlage über eine Leistung von mehr als 100 Kilowatt verfügt, ist aber auch mit Kosten für Messtechnik und Verwaltung verbunden. 

Alternativ kann der Solarstrom nach Ende der Einspeisevergütung auch an Energieunternehmen verkauft werden, die den Strom in ihre Strom-Cloud-Lösungen einspeisen. Mit diesem Modell können Sie dann – je nach individuellen Angeboten – den Strom zu einem späteren Zeitpunkt günstiger zurückkaufen oder beispielsweise an öffentlichen Elektromobilitäts-Ladesäulen günstiger tanken. 

Für Betreiber kleinerer PV-Anlagen lohnt sich aufgrund der Kosten für die Verwaltung der Direktvermarktung des Solarstroms wohl eher die Strom-Cloud-Lösung. Alternativ ist mit einigen Umrüstungen aber auch der Eigenverbrauch möglich. Das ist aber bereits vor dem Ablauf des Einspeise-Zeitraums möglich und dank steigenden Energiekosten und sinkender Einspeisevergütung auch zunehmend lukrativer. 

Einspeisung vs. Eigenverbrauch von Solarstrom

Angesichts der in den letzten Jahren kontinuierlich gesunkenen Einspeisevergütung stellt sich für viele die Frage, ob diese noch ausreicht, um eine Photovoltaikanlage wirtschaftlich zu betreiben. Ursprünglich wurde die Höhe der Einspeisevergütung so gewählt, dass sie die Stromgestehungskosten deckt. Dies ist auch heute noch der Fall. Allerdings wird der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms immer attraktiver. Während bei der Einspeisung nur die Kosten gedeckt und eventuell ein kleiner Gewinn erzielt wird, spart man mit jeder selbst verbrauchten Kilowattstunde Solarstrom. Die hohen Haushaltsstrompreise von durchschnittlich 42 ct/kWh machen dies lohnend, während die Erzeugungskosten nur bei etwa 10 ct/kWh liegen. Die gesamte Differenz von über 30 ct/kWh kann also eingespart werden.

Dennoch ist es in der Regel nicht möglich, den gesamten erzeugten Strom selbst zu verbrauchen, selbst wenn ein Stromspeicher vorhanden ist. Eine 100%ige Eigenversorgung ist kaum zu erreichen. Daher bleibt die Einspeisung eine sinnvolle Option, um überschüssig erzeugten Strom nicht zu verschenken, sondern kostendeckend vergütet zu bekommen.

Die Entscheidung zwischen Einspeisung und Eigenverbrauch hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage ist für Privatpersonen in Deutschland immer attraktiver geworden, da die Stromgestehungskosten gesunken sind, während die Strompreise stetig steigen. Die aktuellen Stromgestehungskosten liegen bereits deutlich unter den Strompreisen und werden voraussichtlich weiter sinken. Die steuerliche Situation des Anlagenbetreibers hängt vom Anteil des Stromverkaufs und des Eigenverbrauchs ab, da für den selbst verbrauchten Strom Umsatzsteuer und Einkommensteuer anfallen.

Langfristig ist davon auszugehen, dass die Einspeisevergütung trotz des „Osterpakets“ weiter sinken wird. Wer sich heute über die Anschaffung einer Solaranlage informiert, kann diese erst in einigen Monaten installieren. Bis dahin werden die Vergütungen voraussichtlich weiter gesunken und die Energiepreise weiter gestiegen sein, was den Eigenverbrauch attraktiver macht. Eine frühzeitige Umrüstung auf Eigenverbrauch kann sich daher lohnen, insbesondere im Hinblick auf die sinkenden Kosten für Batteriespeicher.

Abschließend lassen sich die Vorteile der jeweiligen Betriebsart folgendermaßen zusammenfassen: 

Eigenverbrauch

  • Sinkende Einspeisevergütung
  • Steigende Strompreise
  • Keine Einkommenssteuer fällig
  • Sinkende Kosten für Stromspeicher

Einspeisung

  • Sinkende Stromgestehungskosten
  • Einfache Abwicklung
  • Keine teure Stromspeicher nötig

Immer noch nicht sicher, ob Sie in einen Solarspeicher oder einen Netzanschluss investieren sollten? Mit dem Solarrechner von Selfmade Energy können Sie leicht berechnen, welchen Effekt es hat, wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage mit einem Stromspeicher kombinieren.

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