Artikel aktualisiert am 22.08.2022
von Lore W. Enders | ca: 5 Min. zu lesen

Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz aus dem Osterpaket – was bedeutet das EEG 2023 für meine Solaranlage?

Ziel des neugefassten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien: zu Wasser, zu Land und auf dem Dach.

Mit dem Osterpaket und EEG 2023 soll der Ausbau der Solarenergie beschleunigt werden.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das in seiner ursprünglichen Fassung bereits seit 2000 besteht, wurde 2022 grundlegend verändert. So wurden unter anderem die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaikanlagen verbessert, indem dafür erhebliche finanzielle Anreize gegeben werden. Ziel des neuen Gesetzes ist es, bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen und dabei gleichzeitig die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern. Das neue Gesetz mit dem sperrigen Namen ‚Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weitere Maßnahmen im Stromsektor‘ soll die nötigen Weichen dafür stellen.

Was umfasst das Osterpaket?

Mit dem Osterpaket 2022 hat Minister Robert Habeck die größte energiepolitische Gesetzesinitiative seit Jahrzehnten auf den Weg gebracht. Bis 2035 soll fast die gesamte Stromversorgung Deutschlands durch erneuerbare Energien sichergestellt werden – trotz stetig steigendem Energiebedarf. Zum Vergleich: im Jahr 2021 lag der Anteil von Solarenergie am Bruttostromverbrauch bei gut 40 Prozent.

„Wir verdreifachen die Geschwindigkeit beim Erneuerbaren-Ausbau –
zu Wasser, zu Land und auf dem Dach.“
Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz


Das Osterpaket umfasst folgende Einzelgesetze:

  • das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),
  • das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG),
  • das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
  • weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht.

Bundestag und Bundesrat haben die Gesetzesentwürfe am 7. und 8. Juli 2022 gebilligt und wurde am 22. Juli 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Einige Passagen sind danach direkt in Kraft getreten, andere treten erst in einigen Wochen und Monaten in Kraft. Das Gesetz im Übrigen am 1. Januar 2023.

Die Degression der Einspeievergütung soll ausgesetzt werden.

Was ist die
Degression der Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung bezeichnet die Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom (oder anderen durch erneuerbare Energien erzeugten Strom) in das Stromnetz. Ein wesentliches Merkmal der Vergütung ist, dass die Vergütungssätze für Neuanlagen degressiv gestaltet sind, also um ein bis zwei Prozent pro Jahr sinken. Damit soll eine doppelte Förderung vermieden werden. Diese Degression wird nun zeitweise ausgesetzt.

  • Die Degression der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütungssätze wird bis 31.01.2024 ausgesetzt.
  • Die Einspeisevergütungssätze bleiben also erst einmal auf ihrem gegenwärtigen Niveau (siehe Tabelle unten).
  • Für Anlagen, die danach in Betrieb genommen werden, wird dann auf eine langsame, halbjährliche Degression um 1 Prozentpunkt gegenüber dem in dem jeweils vorangegangenen Zeitraum geltenden anzulegenden Wert umgestellt.

Wie soll die Solarenergie durch das EEG 2023 gefördert werden?

  • Zukünftig wird zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung unterschieden. Solaranlagen, bei denen der produzierte Strom vollständig ins Netz gespeist wird, erhalten eine höhere Vergütung als Anlagen mit Eigenverbrauch (siehe unten).
  • Beitreiber von Anlagen bis 30 kWp sollen von der Einkommens- & Gewerbesteuer befreit werden.
  • Der Ausbau soll hälftig auf Dach- und Freiflächen verteilt werden.
  • Das Gesetz schreibt eine Steigerung der installierten Leistung von Solaranlagen auf 400 Gigawatt bis 2040 in Deutschland vor, sowie den anschließenden Erhalt der Leistung.

Änderungen in der Einspeisevergütung

Künftig wird es unterschiedliche Vergütungssätze für Volleinspeiser und und Überschusseinspeiser geben. Betreiber von Solaranlagen, bei denen der produzierte Strom vollständig eingespeist wird, werden höhere Vergütungssätze erhalten als diejenigen, die einen Teil des produzierten Stroms selbst nutzen. Dabei besteht die Möglichkeit, bei ausreichender Dachfläche zwei Solaranlagen zu installieren – eine für den Eigenverbrauch und eine, bei der der produzierte Strom ausschließlich eingespeist wird. Vorraussetzung dafür sind lediglich die Installation von zwei separaten Zählern.
Damit soll erreicht werden, dass die Leistungsfähigkeit großer Dachflächen in Zukunft maximal ausgenutzt wird und Solaranlagen nicht nur entsprechend der erforderlichen Leistung für den jeweiligen Haushalt geplant werden.

AnlagengrößeVergütungssatz (Voll- oder Teileinspeisung)Zuschlag bei Volleinspeisung
bis 10 kWp8,6 Cent4,8 Cent
bis 40 kWp7,5 Cent3,8 Cent
bis 100 kWp6,2 Cent5,1 Cent
bis 300 kWp6,2 Cent3,2 Cent
bis 750 kWp6,2 Cent0 Cent
Einspeisevergütung für Voll- und Teileinspeiser von Solarstrom laut EEG-Novelle vom 22. Juli 2022

Finanzielle Erleichterung für Stromkunden durch Wegfall der EEG-Umlage

Das EEG 2023 schafft die EEG-Umlage endgültig ab, nachdem sie zum 01. Juli 2022 bereits auf Null abgesenkt wurde. Mit der EEG-Umlage wurde bisher der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland finanziert.

  • Für Privathaushalte entfallen 3,72 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde ab dem 01. Juli 2022.

Der Finanzierungsbedarf für die erneuerbaren Energien wird dazu künftig aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ ausgeglichen.

Werden Solarstromspeicher durch das Osterpaket gefördert?

Ja, auch die lokale, wasserstoffbasierte Stromspeicherung soll gefördert werden. Davon könnten dann auch Privathaushalte profitieren, die über die Installation einer eigenen Solaranlage nachdenken. Solarstromspeicher speichern Strom für eine spätere Verwendung, wenn er zum Zeitpunkt der Erzeugung nicht benötigt wird.

Überragendes öffentliches Interesse

Das Gesetz stellt klar, dass alle erneuerbaren Energien – auch die Solarenergie – im überragenden öffentlichen Interesse stehen. Dies soll zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsabwägungen beitragen.

Die Gesetzesentwürfe des Osterpakets befinden sich im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess.

Wann tritt das neugefasste EEG in Kraft?

Die Gesetzesentwürfe befinden sich zur Zeit im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess. Sie wurden am 7. und 8. Juli 2022 durch Bundestag und Bundesrat gebilligt und wurden am 22. Juli 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Das Inkrafttreten der Gesetze ist jedoch gesplittet. Einige Teile, wie die mit den neuen Vergütungssätzen, sind am Tag unmittelbar nach Veröffentlichung in Kraft getreten. Andere Teile erst Wochen und Monate danach. Spätestens am 01. Januar 2023 werden dann alle Teile rechtswirksam sein.

Fazit

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Programm zur Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland auf den Weg gebracht. Steuerliche Erleichterungen, die Aussetzung der Degression der Einspeisevergütung sowie erhöhte Einspeisevergütungssätze weisen den richtigen Weg. Inwieweit die unterscheidliche Vergütung von Voll- und Teileinspeisung dazu beitragen wird, dass alle verfügbaren Dachflächen für die Produktion von Solarstrom ausgenutzt werden, wird sich zeigen.

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