Artikel aktualisiert am 17.02.2024
von Ines Rutschmann | ca: 5 Min. zu lesen

Solarstrom für Elektroautos: Antragsstopp nach einem Tag, aber Photovoltaik lohnt sich auch ohne Zuschuss 

Über das KfW-Programm 442 „Solarstrom für Elektroautos“ bezuschusst der Staat den Kauf von PV-Anlage, Batteriespeicher und Ladestation, damit Familien ihr E-Auto mit eigenem Strom laden können. Für 2023 sind die Mittel ausgeschöpft. Weitere Gelder sollen für 2024 bereitgestellt werden. Dabei lohnt es sich allemal, auch ohne Förderung in Photovoltaik zu investieren – gerade im Herbst 2023.

Förderung von Elektromobilität in Deutschland (Bildquelle: hkama - stock.adobe.com)
Förderung von Elektromobilität in Deutschland (Bildquelle: hkama – stock.adobe.com)

Am 26. September öffnete die staatliche KfW-Bank das Antragsportal für das neue Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos„. Der Ansturm von Interessenten war so groß, dass die Internetseite nach wenigen Stunden zusammenbrach. Einen Tag später stoppte die KfW-Bank die weitere Annahme von Anträgen: Die Fördermittel seien ausgeschöpft, erklärte die Bank. Rund 33.000 Anträge seien bewilligt worden – im Umfang von rund 300 Millionen Euro. Diese Summe hatte das federführend Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für das Jahr 2023 bereitgestellt. 

Interessieren Sie sich auch für die Förderung, sind aber nicht zum Zuge gekommen, heißt es erst einmal abzuwarten. Das BMDV hat Fördermittel von bis zu 500 Millionen Euro versprochen. Wenn neue Mittel für 2024 verfügbar sind, können vermutlich neue Anträge gestellt werden. Da die Modulpreise im Herbst 2023 auf Rekordtief sind, kann es aber sinnvoller sein, jetzt zu investieren. 

Förderung eines Gesamtsystems aus PV-Anlage, Ladestation und Batteriespeicher

Aufgelegt hat das BMDV das Förderprogramm, damit noch mehr E-Autos mit Solarstrom vom eigenen Dach tanken. Dazu wird der Kauf einer PV-Anlage, einer Ladestation und eines Batteriespeichers bezuschusst. Lädt das Auto mit dem erzeugten Solarstrom, schiebt sich der Ladevorgang in andere Tageszeiten, als wenn Strom über das öffentliche Netz bezogen wird. Das hat die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur in einer Befragung festgestellt. Diese Verschiebung entlastet das Stromnetz. Zudem kostet der eigene Solarstrom deutlich weniger als Netzstrom – eine Win-Win-Situation für den einzelnen Verbraucher und die ganze Gesellschaft, die auf ein stabiles und effizientes Stromnetz angewiesen ist. 

Wollen Sie die Förderung beanspruchen, gelten diese Bedingungen:

  1. Sie kaufen ein neues „Gesamtsystem“. Dazu gehören eine PV-Anlage mit mindestens 5 kW Leistung, einen Batteriespeicher mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität und eine stationäre Ladestation mit mindestens 11 kW Leistung.  
  2. Die einzelnen Komponenten dürfen Sie bei Antragstellung noch nicht bestellt haben. Mit bereits installierter Technik erfüllen Sie die Förderbedingungen nicht. 
  3. Die Solarmodule sind auf, an oder im Wohngebäude zu installieren und mit dem Speicher und der Ladestation zu verbinden. Mit dem erzeugten Strom soll vorrangig das Elektrofahrzeug geladen werden.  
  4. Sie sind Eigentümer des Wohnhauses, wohnen spätestens ab Installation des Gesamtsystems im Haus und sind dort mit Erst-, Haupt oder alleinigem Wohnsitz gemeldet. Wohnungseigentümer sind nicht förderberechtigt. 
  5. Bei Antragstellung muss ein rein batteriebetriebenes Fahrzeug der Klassen M1 (= Pkw) oder N1 (= Transporter bis 3,5 Tonnen Gewicht) im Haushalt vorhanden oder bestellt sein, das privat genutzt wird. Sie müssen nicht selbst der Halter des Wagens sein, aber eine im Haushalt lebende Person. Bei geleasten Fahrzeugen muss der Vertrag über mindestens zwölf Monate laufen. 
  6. Sie betanken das Fahrzeug ausschließlich mit Ökostrom. Sollte die PV-Anlage den Bedarf nicht ganzjährig decken, ist ein Liefervertrag für Ökostrom zu schließen. 
  7. Sie müssen das Gesamtsystem mindestens sechs Jahre lang betreiben. Andernfalls kann die KfW-Bank Geld zurückfordern. Das Elektrofahrzeug ist noch mindestens drei Jahre ab Inbetriebnahme des Gesamtsystems zu nutzen.

Nach Zusage Installationsfirma beauftragen und ab März 2024 Nachweise erbringen

Hat die Bank den Zuschuss zugesagt, können Sie die Systemkompontenen kaufen und montieren lassen. Dazu haben Sie insgesamt zwei Jahre Zeit. Diese Zuschüsse gelten:

  • Ladestation unidirektional: 600 Euro 
  • Ladestation bidirektional: 1.200 Euro 
  • Photovoltaikanlage: 600 Euro pro Kilowatt, maximal 6.000 Euro  
  • Batteriespeicher: 250 Euro pro Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität, maximal 3.000 Euro 

Die Zuschüsse betragen damit mindestens 4.850 Euro, maximal 10.200 Euro. Im September 2023 lag ihre durchschnittliche Höhe bei rund 9.000 Euro. Werden noch 200 Millionen Euro zur weiteren Förderung bereitgestellt, können noch rund 22.000 Personen profitieren. Aber: Das erste Förderprogramm für Ladestationen an Wohngebäuden von 2020 bis 2021 endete, bevor die bereitgestellten 800 Millionen Euro ausgeschöpft waren: Knapp 700.000 private Ladepunkte wurden mit rund 620 Millionen Euro bezuschusst. Viele weitere Antragsteller gingen leer aus.

Welche Ladestationen dem aktuellen Förderprogramm 442 entsprechen, listet die KfW auf ihrer Internetseite auf – es sind Geräte von als 40 Herstellern. Für bidirektionale Ladestationen gibt es einen Innovationsbonus. Über eine solche kann das Auto auch wieder entladen werden. Erlaubt ist das bislang nur ins Hausnetz (genannt vehicle-to-home, kurz v2h), wenn auch das Auto eine entsprechende Funktion besitzt. Von den von der KfW aufgeführten förderfähigen Ladestationen ist eine bidirektional. Weitere Geräte sollen bis Jahresende auf den Markt kommen. 

Ausgezahlt werden die Zuschüsse frühestens im März 2024, wenn alle Nachweise über die eigene Identität, Kauf und Installation der einzelnen Anlagen und zum Elektroauto im Online-Portal hochgeladen wurden. Spätestens sechs Monate, nachdem die letzte Rechnung datiert wurde, haben Antragsteller Zeit, die Nachweise einzureichen. Zu den förderfähigen Kosten gehören neben Kauf und Installation der Komponenten auch Aufwendungen, um die Gebäudeelektrik oder Telekommunikationsanbindung zu modernisieren oder Systeme für Energie- und Lademanagement anzuschaffen.

Photovoltaik lohnt sich – auch ohne KfW-Förderung

Ist die Haustechnik auf einem modernen Stand, ist die Förderung im Programm 442 üppig. Sollten dabei die Gesamtkosten für das System kleiner als der mögliche Zuschuss sein, besteht kein Förderanspruch. Die Solarbranche kritisiert, dass alle geförderten Technologien ausgereift seien. Das Förderprogramm habe zu einer Verschiebung von Investitionen vom Sommer in den Herbst 2023 geführt.  

Aufgrund der niedrigen Modulpreise kann es günstiger sein, jetzt und ohne KfW-Zuschuss zu investieren, als auf die nächste Förderrunde zu warten. Der Vorteil: Sie brauchen die zahlreichen Förderbedingungen nicht erfüllen und müssen etwa keine Batterie für mehrere Tausend Euro kaufen. Das verringert die Investitionskosten. Haben Sie ein E-Auto oder wollen eines kaufen, können Sie dieses als Stromspeicher nutzen.

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