Artikel aktualisiert am 25.07.2025
von Inga Ervig | ca: 9 Min. zu lesen

Balkonkraftwerk Förderung: Zuschüsse und Vorteile im Überblick

Balkonkraftwerke – auch Mini-Solaranlagen oder Plug-in PV-Geräte genannt – sind bei Mietern wie Hausbesitzern gleichermaßen beliebt. Sie kosten wenige Hundert Euro in der Anschaffung und ermöglichen es auch ohne eigenes Dach, Solarstrom zu erzeugen. Viele Gemeinden und Bundesländer unterstützen daher die Anschaffung durch attraktive Zuschüsse. Die Balkonkraftwerk-Förderung reduziert die Kosten und verkürzt die Amortisationszeit erheblich. Doch welche Fördermittel und Zuschüsse gibt es konkret, und wie beantragt man sie?

Symbolbild Energieberatung mit Bauplänen
Ein sog. „Balkonkraftwerk“ besteht meist aus ein bis zwei Solarmodulen am Balkon. Solche Solar-Balkonanlagen kosten zwischen 400 und 1.200 € und sparen langfristig Stromkosten ein. Viele Kommunen fördern die Anschaffung mit finanziellen Zuschüssen, wodurch sich die Photovoltaik-Balkon-Anlage noch schneller rechnet. (Bildquelle: USeePhoto – stock.adobe.com)

Balkonkraftwerk-Förderung für alle

Werden Balkonkraftwerke gefördert? Ja, aber anders als bei klassischen Auf-Dach-PV-Anlagen gibt es für Balkonkraftwerke keine Zuschüsse direkt vom Staat. Allerdings können Sie von regionalen Förderprogrammen einzelner Länder und Kommunen profitieren sowie von steuerlichen Vorteilen. Letztere gelten bundesweit: Seit 2023 entfällt die Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen – Balkon-PV-Anlagen inklusive. Zudem sind Einkünfte aus kleinen PV-Anlagen bis 30 kWp steuerfrei. Auch zinsgünstige Kredite (z. B. KfW-Förderung Programm 270) stehen für Photovoltaik zur Verfügung – allerdings lohnen diese sich vorwiegend für größere Solaranlagen, nicht für eine einzelne Balkon-PV-Anlage.

Welche regionalen Zuschüsse gibt es für Balkon-Solaranlagen?

Für Balkonkraftwerke gibt es kommunale und Landes-Förderprogramme mit teils erheblichen Zuschüssen. Allerdings gleicht die Förderlandschaft hierzulande eher einem „Förderdschungel“: Nicht alle Bundesländer und Gemeinden bieten Programme; und in vielen Städten fällt die Solarförderung für Balkonkraftwerke höchst unterschiedlich aus und ändern sich schnell wieder. Allgemein gilt: Die Fördermittel sind oft begrenzt und schnell ausgeschöpft – informieren Sie sich also frühzeitig.

Landesprogramme in Berlin, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern

Derzeit haben drei Bundesländer spezielle Förderprogramme für Photovoltaik-Balkonanlagen aufgelegt.

  • In Berlin können Mieter und Eigentümer (selbstnutzend) 250 € Zuschuss pro Balkonkraftwerk erhalten (Landesprogramm SolarPLUS).
  • Mecklenburg-Vorpommern zahlt sogar bis zu 500 € – allerdings aktuell nur für Mieter, da die Mittel für Eigentümer ausgeschöpft sind.
  • In Sachsen gibt es 300 € pro Balkonkraftwerk, sowohl für Mieter als auch Selbstnutzer im eigenen Heim; hier darf der Antrag aber erst nach Montage gestellt werden. Andere Bundesländer verweisen teilweise lediglich auf allgemeine PV-Kredite der KfW, haben aber keine eigene Zuschussförderung.

Kommunale Förderungen für Balkonkraftwerke

Auf städtischer und kommunaler Ebene ist die Solarförderung vielfältig. Zahlreiche Städte bezuschussen den Kauf einer Balkon-PV-Anlage pauschal, meist im Bereich 100 bis 300 € pro Anlage. Einige Beispiele:

StadtBalkonkraftwerk-Förderung
Stuttgart200 € pauschal
Münchenbis zu 32 € (0,40 € pro Watt, max. 50 % der Kosten)
Augsburg100 € pauschal ab 350 Watt
BonnEigentümer erhalten 300 € pro kWp (max. ~240 € bei 800 W), Mieter 600 € pro kWp (bis ~480 €) und einkommensschwache Haushalte 800 € pro kWp (bis ~640 € Zuschuss)
Braunschweig150 € Extra-Boni für Berechtigte mit Wohnberechtigungsschein oder Sozialpass

Die Staffelung nach Wohnstatus und Einkommen zeigt, dass Zuschüsse für Photovoltaik oft sozial gestaltet sind. Und die Förderhöhe variiert stark: Von kleinen Beiträgen (50 € in manchen Gemeinden) bis hin zu sehr großzügigen Summen, die bis zu 90 % der Kosten decken können. Haken Sie unbedingt bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach, ob dort ein Balkonkraftwerk-Zuschuss angeboten wird. Ein bundesweiter Fördermittel-Photovoltaik-Überblick findet sich z. B. auf der Förderdatenbank des Bundes oder über Ihren Energieversorger.

Wichtig zu wissen
Viele kommunale Förderprogramme Photovoltaik lassen sich nicht mit den Landeszuschüssen kombinieren. Wenn sowohl Land als auch Stadt eine Balkon-Solaranlage fördern, dürfen Sie oft nur eine Förderung wählen!

Steuerliche Vorteile für Balkon-PV-Anlagen

Seit 2023 gibt es neben direkten Zuschüssen erhebliche steuerliche Vergünstigungen für Solaranlagen. Für private Balkon-PV ist vor allem der Nullsteuersatz relevant: Beim Kauf Ihrer Solar-Balkonanlage fällt 0 % Mehrwertsteuer an. Das bedeutet einen Preisvorteil von knapp 19 % gegenüber früher! Ein Balkonkraftwerk, das 2022 noch 950 € (inkl. MwSt.) gekostet hätte, ist jetzt für etwa 800 € zu haben – Sie sparen rund 150 € allein durch die Steuerbefreiung. Dieser staatliche Fördervorteil gilt für Komplettsysteme bis 30 kW – inklusive Zubehör wie Wechselrichter, Kabel, Montagematerial etc.

Erleichterung bei der Steuererklärung: Nullsteuersatz und Kleinunternehmerregelung

Auch einkommensteuerlich hat der Fiskus Hürden abgebaut: Erträge aus kleinen Photovoltaikanlagen (bis 30 kWp auf Ein-/Zweifamilienhäusern oder bis 15 kWp je Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern) sind steuerfrei. Für Ihr Balkonkraftwerk heißt das: Falls Sie Strom ins Netz einspeisen und dafür eine geringe Einspeisevergütung erhalten, müssen Sie diese Einnahmen nicht versteuern. Zudem gilt man bei solchen Kleinanlagen in der Regel als Kleinunternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne – weitere steuerliche Formalitäten entfallen. Insgesamt hat der Staat durch diese Maßnahmen die Solarförderung vereinfacht und finanziell attraktiver gemacht.

Förderung für Balkonkraftwerke beantragen: So klappt’s Schritt-für-Schritt

Wie kommt man nun konkret an die Förderung für Photovoltaik-Balkonanlagen? Da die Förderprogramme sehr unterschiedlich sind, gilt es, die jeweilige Richtlinie genau zu beachten. Hier eine allgemeine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Programm recherchieren: Finden Sie heraus, ob es in Ihrem Bundesland, Landkreis oder Ihrer Stadt eine Förderung für Balkonkraftwerke gibt. Schauen Sie auf der Website der Stadt oder nutzen Sie Übersichtsseiten.
  2. Bedingungen prüfen: Lesen Sie die Förderkriterien – auch das Kleingedruckte – genau. Wichtig ist z. B., wer antragsberechtigt ist (Mieter, Eigentümer), wie hoch der Zuschuss ist, und wann der Antrag gestellt werden muss – vor dem Kauf (z. B. in Berlin) oder nach der Installation (z. B. in Sachsen). Achten Sie auch auf technische Vorgaben (oft werden nur VDE-konforme Geräte gefördert, manche verlangen einen Wieland-Stecker für den Netzanschluss).
  3. Antrag stellen: Bereiten Sie die nötigen Unterlagen vor. Meist ist ein ausgefülltes Antragsformular, ein Kostenvoranschlag oder Angebot der Solaranlagen-Lieferanten und ggf. ein Nachweis über Ihren Wohnsitz erforderlich. Reichen Sie den Antrag fristgerecht beim zuständigen Amt oder der Förderbank ein (z. B. Investitionsbank Berlin für SolarPLUS).
  4. Freigabe abwarten: Warten Sie die Bewilligung ab, bevor Sie die Anlage kaufen, sofern vorherige Beantragung gefordert ist. Bei Programmen, die den Balkonkraftwerk-Zuschuss erst nach Kauf zahlen, behalten Sie die Rechnung gut auf und erfüllen Sie alle Auflagen (z. B. Inbetriebnahme bis zu einem bestimmten Datum).
  5. Auszahlung erhalten: Nach erfolgreicher Beantragung und Durchführung (Kauf und Installation der PV-Balkonanlage) wird Ihnen der Zuschuss überwiesen. Oft müssen Sie dazu einen Nachweis einreichen – etwa die Rechnung und eine Bestätigung, dass die Photovoltaik-Anlage ordnungsgemäß angemeldet ist.

Expertentipp:
„Nicht vergessen: Unabhängig von der Förderung müssen Sie Ihre Balkon-PV-Anlage ordnungsgemäß anmelden (beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister). Wie das genau funktioniert, erfahren Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung des Balkonkraftwerks.“

Balkonkraftwerke im Mietshaus: Was Vermieter wissen müssen

Die Montage einer Balkon-Solaranlage betrifft beim Mietverhältnis auch den Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft. Dürfen Mieter einfach ein Balkonkraftwerk installieren? Ja – mittlerweile haben Gesetzesänderungen die Rechte von Mietern gestärkt. Seit Ende 2024 gelten steckerfertige PV-Anlagen als privilegiert: Ein Vermieter oder die WEG darf die Installation nur noch aus triftigem Grund verweigern. Das heißt, solange keine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum erfolgt oder keine Gefahr davon ausgeht, muss die Erlaubnis in der Regel erteilt werden. Dennoch sollten Mieter vorab schriftlich die Zustimmung des Vermieters einholen (oft verlangen das auch Förderprogramme als Nachweis).

Hinweise für Vermieter
Wenn Sie Eigentümer eines Mehrfamilienhauses sind, können Sie Ihren Mietern die Installation von Balkonkraftwerken erleichtern. Zum Beispiel könnten Sie professionelle Halterungen anbringen lassen oder eine spezielle Einspeisesteckdose installieren, um die Sicherheit zu erhöhen. Die Kosten eines vom Vermieter unterstützten Einbaus könnten unter Umständen als Modernisierung gelten; jedoch darf die Umlage auf die Miete nicht die Stromkostenersparnis der Mieter übersteigen. Bedenken Sie auch, dass Balkonkraftwerke ein Plus für den Klimaschutz und die Zufriedenheit Ihrer Mieter sind. Die Geräte fallen optisch meist wenig auf und erzeugen Solarstrom für den Balkon, der den Mietern finanziell zugutekommt. Sollte eine PV-Anlage auf dem Dach für Sie (noch) nicht umsetzbar sein, sind Balkon-PV-Module eine niedrigschwellige Möglichkeit, im Haus für erneuerbare Energie zu sorgen.

Beispielrechnung: Lohnt sich die Balkonkraftwerk-Förderung wirklich?

Und wie wirken sich die verschiedenen Förderungen nun finanziell konkret aus? Nehmen wir an, Sie kaufen eine Plug-in-Solaranlage mit zwei Modulen (ca. 600 W Leistung) für 800 € (dieser Preis ist dank 0 % MwSt. bereits ~150 € günstiger als vor 2023). In Ihrer Stadt gibt es einen Zuschuss von 200 € für Balkon-PV.

Was kostet ein Balkonkraftwerk?
Kaufpreis der Balkon-PV-Anlage (600 W)800 €
Ersparnis durch 0 % MwSt.:~150 € (bereits im Kaufpreis enthalten)
Kommunaler Zuschuss–200 €
Eigenanteil600 €

Ihre Balkon-PV produziert im Jahr ungefähr 480 kWh Strom (bei guter Südausrichtung). Wenn Sie diese selbst verbrauchen, sparen Sie bei einem Strompreis von 0,40 €/kWh etwa 190 € Stromkosten im Jahr. Ohne Förderung würde die Anlage rund 4,2 Jahre brauchen, um sich zu amortisieren (800 €/190 €). Mit Förderung verkürzt sich die Amortisationszeit auf nur 3,1 Jahre. Da ein Balkonkraftwerk mindestens 20 Jahre Strom liefern kann, erwirtschaften Sie also viele Jahre deutliche Einsparungen nach der Refinanzierung. Je höher Ihr Strompreis, desto höher Ihr Profit!

Expertentipp:
„Diese Beispielrechnung zeigt: Die Kombination aus Nullsteuer und kommunalem Zuschuss macht die Investition in eine Balkon-Solaranlage äußerst attraktiv. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Kommune über Fördermöglichkeiten. Hier lohnt es sich, schnelle Entscheidungen zu treffen, denn: Die Fördertöpfe leeren sich erfahrungsgemäß rasch.“

Fazit zur Förderung von Balkonkraftwerken: Kein bundesweites Programm, dafür viele kleine Bausteine

Auch ohne bundesweites Programm gibt es viele Fördermöglichkeiten für Photovoltaik in kleinem Maßstab. Nutzen Sie sie, um Ihre persönliche Energiewende günstiger zu gestalten. Informieren Sie sich über lokale Förderprogramme für Photovoltaik und sichern Sie sich Zuschüsse, bevor die Fördermittel erschöpft sind. Ein Balkonkraftwerk senkt Ihre Stromkosten und steigert die Unabhängigkeit – heute einfacher denn je dank steuerlicher Vorteile und Zuschüssen.

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