Solarförderung: Aktuelle Förderprogramme für Photovoltaik

Bundesweit und auf regionaler Ebene gibt es verschiedene Förderprogramme für Solaranlagen und ihre Komponenten. Ihre PV-Anlage wird durch diese Zuschussanträgen subventioniert und so können Sie Kosten sparen.

Mit der Energiekrise und den stark gestiegenen Energiepreisen ist das Interesse an Photovoltaikanlagen deutlich gewachsen. Viele Menschen planen die Anschaffung einer Photovoltaikanlage für ihr Eigenheim. Sie wollen unabhängiger vom Energieversorger sein und einen Beitrag zur Senkung der CO₂-Emissionen leisten.

Doch der Kauf einer Solaranlage ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Eine passende Förderung hilft Eigenheimbesitzern, ihren Wunsch nach mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz leichter zu verwirklichen. 

In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Förderprogramme für Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern.

Verschiedene Ebenen der Solarförderung

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, in Deutschland bis 2030 mindestens 80 Prozent des Strombedarfs mit erneuerbaren Energien zu erzeugen. Der Ausbau der Solarenergie in Deutschland ist ein wichtiger Baustein für Klimaschutz und Energiewende. Er hilft, die Abhängigkeit von fossilen Energien zu verringern.

Förderung bleibt ein wichtiges Instrument, um den Zubau an Photovoltaikanlagen zu erhöhen. Die Förderlandschaft für Solarenergie ist in Deutschland sehr vielschichtig und auf viele Ebenen und Quellen verteilt.

Zentrale Punkte sind die bundesweite Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die KfW. Weitere Förderungen gibt es auf Landes- und kommunalen Ebenen, bis hin zu den lokalen Energieversorgern, die eigene Programme aufgelegt haben.

Abhängig von politischen Mehrheitsverhältnissen, finanziellen Budgets und dem Erreichen der Ausbauziele ist die Förderung der Photovoltaikanlagen in stetigem Wandel. Mit weiteren Änderungen sollte man immer rechnen und sich aktuell über den jeweiligen Stand informieren.

Die beste Art der Förderung stellen die gestiegenen Strom- und Gaspreise dar. Grund: Der auf dem eigenen Dach erzeugte und in großen Teilen im eigenen Haushalt verbrauchte Strom ist deutlich günstiger als der Strom, den Versorgungsunternehmen anbieten. Das wird auch so bleiben, denn mit einem Rückgang der Preise wird nicht gerechnet. Hinzu kommt, dass die eigene Solaranlage jeden Hausbesitzer unabhängiger von Markt- und Preisentwicklungen macht.

Zinsgünstiger Kredit der KfW und weiterer Banken

Für Ihre Investition in Ihre neue Photovoltaikanlage, inklusive eines Batteriespeichers, erhalten Sie bei der KfW im Programm 270 “Erneuerbare Energien – Standard” einen zinsgünstigen Kredit.

Mit diesem Kredit können Sie Ihre Investition vollständig finanzieren. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Finanzierungspartner, der den Kredit mit der KfW abwickelt. Zur Vorbereitung können Sie den Förderassistenten der KfW nutzen.

Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich. Auch die Einspeisevergütung, wie sie das EEG vorsieht, ist mit diesem Kredit kombinierbar.

Neben der KfW bieten eine Reihe anderer Banken und Kreditinstitute einen Solarkredit zur Finanzierung Ihrer Solaranlage. Dazu gehören insbesondere Finanzinstitute, die sich auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz fokussiert haben. Diese Kredite für Photovoltaikanlagen können eine attraktive Alternative zum KfW-Kredit sein. Ein Vergleich der Angebote kann sich lohnen.

Wichtig: Stellen Sie den Kreditantrag bei Ihrer Bank, bevor Sie den Kaufvertrag der PV-Anlage unterschreiben. Nach der Bewilligung durch die KfW können Sie den Kreditvertrag mit Ihrer Hausbank zu den Konditionen der KfW abschließen und mit dem Vorhaben beginnen.

Aktueller Stand des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2025

Als Betreiber einer PV-Anlage erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber für 20 Jahre eine feste Vergütung, wenn Sie den auf dem Dach erzeugten Strom ins Netz des lokalen Netzbetreibers einspeisen. Auch diese Vergütung ist eine Art der Förderung.

Bei Inbetriebnahme einer PV-Anlage mit Eigenverbrauch und Einspeisung des Überschusses bis 31.7.2025 erhalten Sie, vom Netzbetreiber eine Einspeisevergütung von:

  • 7,94 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kWp Leistung
  • 6,88 Cent pro kWh für Anlagen bis 40 kWp Leistung
  • 5,62 Cent pro kWh für Anlagen bis 100 kWp Leistung

Soll der erzeugte Strom komplett ins Netz eingespeist werden (Volleinspeisung), erhalten Sie vom Netzbetreiber eine Einspeisevergütung von:

  • 12,6 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kWp Leistung
  • 10,56 Cent pro kWh für Anlagen bis 100 kWp Leistung

Es ist auch möglich, zwei getrennte PV-Anlagen auf Ihrem Dach zu installieren und beim Netzbetreiber anzumelden. Eine Anlage versorgt Ihren Haushalt und speist lediglich den Überschuss ins Netz. Die zweite speist den gesamten erzeugten Strom ein.

Die oben genannten Werte für die Einspeisevergütung neuer PV-Anlagen reduzieren sich im halbjährlichen Rhythmus um jeweils 1 Prozent. Dadurch können Interessenten besser planen, sollten sich ihre Projekte verzögern. Jeweils aktuell gültige Werte werden von der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Seit dem 25.02.2025 gilt eine Neuerung: bei neu errichteten PV-Anlagen wird die Einspeisevergütung nicht gezahlt, wenn der Preis an der Strombörse negativ ist. Dies gilt ab dem Beginn des folgenden Kalenderjahres, nachdem ein zusätzlicher Smart-Meter verbaut wurde. Damit soll verhindert werden, dass zu viel Strom ins Netz eingespeist wird, wenn das Stromangebot ohnehin schon groß genug ist. Als Ausgleich verlängert sich der Vergütungszeitraum entsprechend der Zeit, für die keine Vergütung gezahlt wurde.

Alternativ zur festen Einspeisevergütung besteht die Möglichkeit für die Teilnahme an der Direktvermarktung. Dabei verkauft ein Dienstleister den Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage an der Strombörse. Dieser zahlt Ihnen die Erlöse, also den tatsächlichen Marktwert Ihres Stroms, abzüglich eines Preises für seine Leistungen. Zusätzlich erhalten Sie vom Netzbetreiber eine Marktprämie, die um 0,4 Cent pro kWh höher liegt als die feste Einspeisevergütung.

Wichtig: Bei diesem Modell müssen die Kosten für Smart-Meter und den Dienstleister berücksichtigt werden.

Steuererleichterungen für Investitionen in PV-Anlagen und Batteriespeicher

Eine weitere Form der Förderung des Bundes für die Anschaffung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern stellt der Wegfall der Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen, Komponenten und Batteriespeicher dar.

Dies gilt nur für PV-Anlagen, die auf oder in der Nähe von

  • Wohngebäuden,
  • öffentlichen Gebäuden oder
  • Gebäuden, die dem Gemeinwohl dienen,

installiert werden und deren im Marktstammdatenregister eingetragene und vor Ort installierte Leistung nicht mehr als 30 kWp beträgt.

Darüber hinaus werden Erträge aus der privaten PV-Anlage bis 30 kWp, die z. B. durch die Einspeisevergütung entstehen, nicht mehr bei der Einkommenssteuer berücksichtigt. Damit entfällt ein bürokratisches Hindernis für viele private Anlagenbetreiber, denn sie müssen die PV-Anlage nicht mehr in ihrer Steuererklärung angeben.

Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesregierung passt die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) kontinuierlich an. Photovoltaikanlagen werden seit 2023 nicht mehr direkt über das BEG gefördert, helfen aber weiterhin geforderte Standards zu erreichen.

In der Sanierung zum Effizienzhaus gibt es nach wie vor eine Förderung für die
Erneuerbare-Energien-Klasse (KfW Programm Wohngebäude 261). Hier muss mindestens ein Effizienzhaus 85 erreicht werden. Photovoltaikanlagen können dazu beitragen, diesen Standard zu erreichen, ihre Kosten sind über dieses Programm jedoch nicht förderfähig.

Bauherren und Ersterwerber erhalten zinsgünstige Kredite für den Bau oder den Erwerb eines klimafreundlichen Neubaus mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) (297, 298). Es soll die Treibhausgasemissionen im gesamten Lebenszyklus und den Primärenergiebedarf im Betrieb von Gebäuden reduzieren. Photovoltaikanlagen leisten einen Beitrag zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Förderung.

Als Voraussetzungen für die Gebäude gelten:

  • Einhaltung der Anforderungen des Effizienzhaus 40
  • Keine Verwendung von fossilen Energieträgern oder Biomasse für die Heizung
  • Lebenszyklusanalyse (LCA) mit Treibhausgaspotential GWP 100 von max. 24 kg CO2Äqu. pro Quadratmeter und Jahr

Eine Variante dieses Programms fördert den Bau oder Kauf eines klimafreundlichen Neubaus im Niedrigpreissegment mit einem günstigeren Zins. Der Antrag wird ebenfalls über die Bank bei der KfW gestellt. Neben etwas geringeren energetischen Anforderungen macht die KfW auch Vorgaben zur Flächeneffizienz.

Landesweite und regionale Förderung für Solarenergie

Einige Bundesländer haben eigene Förderprogramme aufgelegt oder bieten über ihre Landesbank günstige Kredite an, um den Ausbau der Solarenergie und Batteriespeicher zu beschleunigen. So kann es sich lohnen, sich zum Beispiel in Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen über den aktuellen Stand der Förderung zu informieren.

Zahlreiche deutsche Städte haben eigene Angebote zur Unterstützung des lokalen Ausbaus der Solarenergie. Informieren Sie sich auf den Webseiten Ihrer Stadt.

Indirekte Förderung durch Eigenverbrauch und hohe Energiepreise

Das beste Argument für die Förderung ist nicht mehr nur die Förderung, es sind auch die hohen Energiepreise. Denn mit dem Verbrauch des selbst erzeugten Stroms reduzieren Sie Ihre Energiekosten und sind unabhängiger von der Entwicklung auf dem Energiemarkt.

Solarstrom vom eigenen Dach ist deutlich günstiger als der Strombezug vom Energieversorger. Daher sinken Ihre Energiekosten, je mehr Solarstrom Sie für Haushaltsstrom, Warmwasser, Heizung und Mobilität verwenden. Künftige Verteuerungen des Stroms werden Sie nicht mehr aus der Ruhe bringen.

Fazit

Eine Solaranlage gehört immer häufiger zum Gebäude-Standard, egal ob im Neubau oder in der Sanierung. Sie ist aber immer noch nicht selbstverständlich. Daher sind die bestehenden Förderungen und die besseren Bedingungen bei EEG und Steuern wichtig. Sie unterstützen eine positive Entwicklung.

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