Artikel aktualisiert am 16.07.2025
von Inga Ervig | ca: 8 Min. zu lesen

Balkonkraftwerk anmelden: Alle Infos inkl. Schritt-für-Schritt-Anleitung (2025)

Sie überlegen, ein Balkonkraftwerk zu installieren – oder haben bereits eines in Betrieb? Dann fragen Sie sich vielleicht: ist die Anmeldung eines Balkonkraftwerks verpflichtend und wenn, ja: wo? Die Antwort: Ja. Jede fest installierte Mini-Solaranlage (auch Balkonkraftwerk, Balkonsolaranlage oder Stecker-PV genannt) muss offiziell registriert werden. Doch keine Sorge – seit 2024 ist die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks deutlich einfacher. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wo und wann Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden müssen, wie die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur abläuft und welche neuen Regeln (Stichwort 800 Watt Grenze, Schuko-Steckdose etc.) Sie beachten sollten.

Balkonkraftwerke auf Reihenhäusern
Balkonkraftwerke auf Reihenhäusern (Bildquelle: KB3 – stock.adobe.com)

Balkonkraftwerk anmelden – wo und wann ist es Pflicht?

In Deutschland gilt eine Meldepflicht für Balkonkraftwerke. Diese müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden, sobald sie an einem festen Ort ans Stromnetz angeschlossen sind. Diese Registrierung ist kostenlos und online möglich. Ihr Balkonkraftwerk zusätzlich beim Netzbetreiber anzumelden, ist seit 2024 nicht mehr nötig.Nur wenn Ihre Balkon-PV gar nicht ans öffentliche Netz geht – wie bei einer rein mobilen Solaranlage zu Campingzwecken oder einer Insel-System mit Batterie – entfällt die Anmeldepflicht. Für alle anderen Fälle lautet die Regel: Anmeldung innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme. Wussten Sie, dass bei versäumter Meldung sogar ein Bußgeld droht? Wer nicht rechtzeitig registriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß §95 EnWG – die Bundesnetzagentur könnte in solchen Fällen Bußgelder von bis zu 50.000 € verhängen.

Seit 2024 genügt die Anmeldung im Marktstammdatenregister

Wo müssen Sie das Balkonkraftwerk anmelden? Seit einer Gesetzesänderung (Solarpaket I, in Kraft seit April/Mai 2024) genügt eine einzige Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR). Eine separate Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich. Die Bundesnetzagentur informiert den Netzbetreiber automatisch über Ihr neues Balkonkraftwerk. Das bedeutet weniger Bürokratie – Sie sparen sich den Papierkram mit dem Stromnetzbetreiber. In der Praxis müssen Sie Ihren Netzbetreiber nur noch dann selbst kontaktieren, wenn es Probleme gibt (z.B. falls Ihr Zähler trotz Anmeldung nicht zeitnah getauscht wird, siehe weiter unten).

Welche Anlagen fallen unter den Begriff „Balkonkraftwerk“?

Die vereinfachten Regeln gelten nur, solange Ihre Mini-PV bestimmte Leistungsgrenzen einhält: Maximal 2.000 Watt Photovoltaik-Leistung (Modulgesamtleistung) und höchstens 800 Watt Wechselrichter-Leistung sind erlaubt. Diese 800 Watt beziehen sich auf die Einspeiseleistung ins Netz. Wenn Ihre Solarmodule zusammen z.B. 900 Wp liefern könnten, muss der Wechselrichter die Einspeisung auf 800 W deckeln. Überschreiten Sie die 800-Watt-Grenze, gilt die Anlage nicht mehr als Balkonkraftwerk, sondern als normale Photovoltaikanlage.

Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister anmelden – Schritt für Schritt

Die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (dem zentralen Online-Register für Stromerzeugungsanlagen) ist kostenlos, online und in wenigen Minuten erledigt. Sie können Ihr Balkonkraftwerk sogar zunächst anschließen und sofort in Betrieb nehmen und anschließend innerhalb der Monatsfrist registrieren – ohne auf eine Bestätigung zu warten. So gehen Sie vor, um Ihr Balkonkraftwerk anzumelden:

  1. Marktstammdatenregister aufrufen: Öffnen Sie die Website des MaStR (marktstammdatenregister.de) und klicken Sie dort auf „Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs“, dann auf „Registrierung einer Solaranlage“.
  2. Anlagentyp auswählen: Im nächsten Schritt wählen Sie die Option „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“ aus.
  3. Benutzerkonto erstellen: Wenn Sie noch kein MaStR-Benutzerkonto haben, werden Sie nun aufgefordert, sich zu registrieren (Name, E-Mail etc.). Legen Sie ein Konto an und loggen Sie sich ein. Anschließend führt Sie ein Online-Formular durch die Anmeldung.
  4. Anlagedaten eintragen: Geben Sie nun die verbleibenden Angaben zum Standort und zu den technischen Daten Ihrer Balkon-PV-Anlage ein. Dazu gehören insbesondere: das Inbetriebnahmedatum, die Anzahl und Gesamtleistung der Solarmodule (in Wp), die Nennleistung des Wechselrichters (in Watt) sowie die Nummer Ihres Stromzählers. Haben Sie alles überprüft, senden Sie die Anmeldung ab. Abschließend erhalten Sie eine Bestätigung über die Registrierung Ihres Balkonkraftwerks.

Tipp: Halten Sie alle nötigen Informationen bereit, bevor Sie mit der Online-Anmeldung starten. Je genauer die Daten, desto weniger Rückfragen treten auf. Folgende Daten werden für die Registrierung benötigt:

  • Standort der Anlage: Adresse, an der das Balkonkraftwerk betrieben wird.
  • Technische Daten: Gesamtleistung der PV-Module in Wattpeak (Wp) und Nennleistung des Wechselrichters (max. 800 W). Diese Angaben finden Sie in den Herstellerunterlagen der Module und des Wechselrichters.
  • Datum der Inbetriebnahme: Tag, an dem Sie das Balkonkraftwerk erstmals ans Netz angeschlossen haben.
  • Stromzähler-Nummer: Die Zählernummer Ihres Haushaltsstromzählers (steht auf dem Zählergehäuse und auf der Stromrechnung).

Wenn die Registrierung abgeschlossen ist, ist Ihr Balkonkraftwerk offiziell angemeldet. Die Daten liegen nun bei der Bundesnetzagentur vor, und der zuständige Netzbetreiber wird darüber informiert. Sie können den Status Ihrer Anlage jederzeit im MaStR-Portal einsehen. Änderungen sollten Sie dort auch pflegen – z.B. falls Sie Ihr Balkonkraftwerk später abbauen oder an einen neuen Standort mitnehmen, melden Sie dies im MaStR (Betreiberwechsel/Stilllegung).

Gut zu wissen bei der Anmeldung von Balkonkraftwerken

Die Anmeldung im MaStR ist Ihr wesentlicher Pflichtenpunkt, wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden. Eine explizite Genehmigung durch den Netzbetreiber, wie sie früher erforderlich war, ist nicht mehr nötig, was die Anmeldung von Balkonkraftwerken erheblich vereinfacht. Sobald Sie die Anlage registriert haben, dürfen Sie Strom einspeisen. Auch eine Baugenehmigung ist für übliche Balkon-Solaranlagen nicht erforderlich – es gibt keine Größenbegrenzung in Quadratmetern mehr, solange die Montage sicher ist. Befestigen Sie Ihre Module sturmsicher mit geeigneten Halterungen, dann brauchen Sie hierfür keine behördliche Genehmigung.

Wichtige Hinweise: Zähler, Anschluss und Sicherheit

Sie dürfen Ihr Balkonkraftwerk sofort anschließen, auch wenn noch ein alter analoger Ferraris-Zähler vorhanden ist. Früher war das Rückwärtslaufen alter Zähler ein Knackpunkt, aber die neuen Regeln erlauben den Betrieb vor Zählerwechsel ausdrücklich. Das bedeutet: Ihr analoger Zähler darf vorübergehend rückwärtslaufen, falls Ihre Einspeisung den momentanen Verbrauch übersteigt. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, den Zähler zeitnah auszutauschen – in der Praxis wird er innerhalb einiger Monate einen digitalen Zweirichtungszähler einbauen, ohne Kosten für Sie. Sie müssen dafür nichts weiter tun, außer bei der Registrierung die Zählernummer korrekt anzugeben. Unser Rat: Notieren Sie sich die Zählernummer und lesen Sie den Zählerstand am Tag der Installation ab. So behalten Sie den Überblick, bis der neue Zähler kommt.

Brauche ich einen Elektriker oder eine spezielle Steckdose für den Anschluss?

Nein – ein Balkonkraftwerk ist ausdrücklich für die selbstständige Installation durch Laien konzipiert. Die Geräte kommen steckerfertig; Sie können den Wechselrichter einfach mit einer normalen Schuko-Steckdose verbinden. Früher verlangten manche Netzbetreiber eine spezielle Einspeise-Steckdose (z.B. Wieland mit Installation durch einen Elektriker), doch das ist heute nicht mehr vorgeschrieben. Achten Sie jedoch auf Qualität und Sicherheit: Verwenden Sie am besten das mitgelieferte Anschlusskabel, vermeiden Sie Mehrfachsteckdosen und stellen Sie sicher, dass die Steckdose für längere Einspeisung ausgelegt ist (keine alten, ausgeleierten Dosen).

Muss ich meinen Vermieter oder Nachbarn informieren?

Die gute Nachricht für Mieter und Eigentümer in Wohnanlagen: Vermieter und Eigentümergemeinschaften dürfen Balkonkraftwerke seit 2024 nicht mehr ohne triftigen Grund verbieten. Durch Änderungen im Mietrecht und WEG-Recht gilt die Installation eines Steckersolargeräts als privilegierte Maßnahme – ähnlich wie eine E-Ladebox oder barrierefreie Umbauten. Es ist trotzdem empfehlenswert, den Vermieter bzw. die WEG kurz zu informieren, um den Hausfrieden zu wahren. Eine formlose Mitteilung genügt. Falls doch jemand Einwände erhebt, muss er sie sehr gut begründen. Bringen Sie die Module möglichst an Ihrem Balkon/Sondereigentum an, ohne Gemeinschaftseigentum zu beeinträchtigen – dann sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

Keine zusätzliche Vergütung – dafür maximale Ersparnis

Balkonkraftwerke sind darauf ausgelegt, den erzeugten Strom direkt selbst im Haushalt zu verbrauchen. Eine Einspeisevergütung für Überschüsse können Balkonkraftwerk-Betreiber zwar theoretisch erhalten, lohnt sich aber kaum. Denn dafür müsste man das vereinfachte Verfahren verlassen und die Anlage wie eine normale PV beim Netzbetreiber anmelden, mit Zweirichtungszähler und Meldungen der eingespeisten kWh. Der finanzielle Ertrag wäre gering und steht in keinem Verhältnis zum Mehraufwand. Unser Tipp: Melden Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht zur Einspeisevergütung an, sondern nutzen Sie so viel Solarstrom wie möglich selbst. So sparen Sie am meisten – je nach Anlagengröße und Sonnenertrag sind 60 bis 240 € Stromkostenersparnis pro Jahr realistisch. Damit amortisiert sich ein Balkonkraftwerk oft in wenigen Jahren. Falls Sie Ihren Eigenverbrauch weiter steigern möchten, können Batteriespeicher für Balkonkraftwerke sinnvoll sein – diese sind ebenfalls erlaubt und seit 2025 ohne weitere Auflagen nutzbar.

Fazit: Balkonkraftwerk anmelden und von der Energiewende profitieren

Die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks ist Pflicht, aber zum Glück weder kompliziert noch zeitaufwändig. Halten Sie sich an die oben erläuterten Schritte – so ist Ihr Balkonkraftwerk in kurzer Zeit rechtskonform bei der Bundesnetzagentur registriert. Neue gesetzliche Regeln haben vieles erleichtert: Nur noch eine Anmeldung, keine Genehmigung vom Netzbetreiber, höhere Leistungsgrenzen (800 W) und sogar der Schuko-Stecker ist zugelassen. Das bedeutet für Sie: minimaler Aufwand und maximale Wirkung. Nutzen Sie diese Chance, Ihren eigenen Solarstrom einfach und sicher zu erzeugen – das schont die Umwelt und Ihren Geldbeutel.

Sie haben noch kein Balkonkraftwerk? Jetzt ist ein idealer Zeitpunkt, um einzusteigen: Dank 0 % Mehrwertsteuer und lokalen Förderprogrammen wird die Anschaffung immer günstiger. Wussten Sie, dass manche Städte und Bundesländer Zuschüsse bis zu 500 € für Balkon-Solaranlagen bieten? Informieren Sie sich über Fördermöglichkeiten an Ihrem Wohnort – so sparen Sie doppelt.

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