Artikel aktualisiert am 16.03.2026
von Ines Rutschmann | ca: 8 Min. zu lesen

Geplante Gesetzesänderungen 2026: PV-Anlagen zügig bauen, Heizungstausch vorbereiten

Wichtige Gesetzesnovellen stehen 2026 bevor: des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und zum Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die bisher geplanten Änderungen am EEG dürften für den Betrieb neuer PV-Anlagen auf Wohnhäusern einschneidend sein. Wer ohnehin installieren will, sollte dies noch 2026 tun. Das GEG soll einen neuen Namen bekommen und alle Regelungen für den Einbau neuer Heizanlagen fallen. Die Förderung von Wärmepumpen und energetischer Sanierung hat die Bundesregierung bis 2029 zugesichert.

Hausbesitzer stehen vor der Wahl: PV-Anlagen besser schnell installieren
Hausbesitzer stehen vor der Wahl: PV-Anlagen besser schnell installieren (Bildquelle: hkama – stock.adobe.com)

Einen „Reformherbst“ hatte Bundeskanzler Friedrich Merz nach der Sommerpause angekündigt. Nun wird es wohl ein Reformfrühling, zumindest was die Regelungen im Energiebereich anbelangt. Vorbereitet werden Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG), am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Ministerin will fixe Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen streichen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie arbeitet an einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Es besteht Handlungsdruck, da die beihilferechtliche Genehmigung des EEG durch die Europäische Kommission bis Ende 2026 befristet ist. Zugleich hat die EU vorgeschrieben, dass sogenannte zweiseitige Differenzverträge einzuführen sind. Das bedeutet, dass die Gewinne aus dem Verkauf von Ökostrom aus geförderten Anlagen am Markt begrenzt und alle über den Grenzwert hinausgehenden Erlöse an den Staat abgeführt werden. Hierbei geht es um große Anlagen, deren Strom direkt vermarktet wird. Wer dazu bisher die Marktprämie nutzt, ist vor niedrigen Börsenpreisen geschützt, kann aber hohe Erlöse komplett einstreichen.

Eine Veränderung des EEG-Fördermodells, fordert die EU dagegen nicht. Dennoch sieht ein im Februar durchgestochener Entwurf für ein neues EEG vor, die feste Einspeisevergütung abzuschaffen. Eingespeiste Strommengen sollen direkt vermarktet werden – auch aus kleinen Dachanlagen. Die Kosten für die Direktvermarktung lassen sich nur bei größeren Stromhandelsmengen und vorhandenen Speicherkapazitäten wieder einfahren. Für kleinere PV-Anlagen zur Eigenversorgung lohnt sich das Geschäftsmodell eher nicht. Gleichwohl können kleine PV-Anlagen freiwillig direkt vermarktet werden. Bestehende Anlagen sollen von den angekündigten Änderungen nicht betroffen sein.

Die Solarbranche läuft gegen die Pläne Sturm. Der Aufbau von PV-Anlagen komme zum Erliegen und die Zukunft von Handwerk und Industrie sei bedroht, sollten die Pläne umgesetzt werden.

Änderungen bei Netzanschluss und Einspeisevorrang geplant

Neben dem EEG will das Wirtschaftsministerium bis zum Sommer auch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ändern, um die Kosten des Redispatches zu senken – also das Bezahlen von Wind- und Sonnenstrom, der nicht ins Netz gespeist werden konnte, weil dieses überlastet war. Dazu sollen Netzbetreiber mehr Befugnisse bekommen zu entscheiden, wann und zu welchem Preis Photovoltaikanlagen und andere Erneuerbare-Energien-Anlagen ans Stromnetz geschlossen werden.

Im Februar 2026 wurde ein Gesetzentwurf bekannt, nach dem in sogenannten Kapazitätsengpassgebieten – also mit stark ausgelasteten Stromnetzen – die Netzbetreiber neue EE-Anlagen nicht mehr unverzüglich anschließen müssen, sondern sich zehn Jahre Zeit lassen können. Das betrifft nach der Definition im Gesetzentwurf fast ganz Deutschland. Wann er welche Anlage ans Netz nimmt, soll ein Netzbetreiber selbst priorisieren und für den Anschluss Baukostenzuschüsse erheben dürfen – auch bei kleinen PV-Anlagen. Schließlich soll der Netzbetreiber auch entscheiden dürfen, welche Stromerzeugungsanlagen er bei zu hoher Einspeisung herunterfährt. Bislang müssen zuerst Kohle- und Gaskraftwerke heruntergeregelt werden, wenn sie nicht systemrelevant sind, denn Erneuerbare Energien haben Einspeisevorrang. Kritiker halten die geplanten Regelungen für teilweise nicht umsetzungsfähig und europarechtswidrig.

Was bedeutet das alles für angehende PV-Anlagenbetreiber: Sie sollten 2026 installieren, ehe etwaige Neuregelungen greifen. In Kraft treten soll das novellierte EEG dem Vernehmen nach Neujahr 2027. Eine zügige Installation bewahrt möglicherweise auch vor möglichen Änderungen beim Netzanschluss und einer anderen Neuerung, die sich mittelfristig anbahnt: Stromerzeuger sollen nach Vorschlägen der Bundesnetzagentur Netzentgelte zahlen, wenn sie Strom ins öffentliche Netz speisen. Dazu wird die Stromnetzentgeltverordnung novelliert werden, die in aktueller Form noch bis Ende 2028 gültig ist.

Fördermittel für Heizungen und Dämmmaßnahmen bis 2029 zugesichert

Pünktlich hat der Bundestag den Haushalt für 2026 beschlossen. Eingeplant sind rund zwölf Milliarden Euro für die Förderung von Heizungstausch und energetischer Sanierung nach der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG).

Die Förderrichtlinie BEG soll über 2026 fortgeführt werden. „Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt“, hat die Regierungskoalition aus Union und SPD Ende Februar 2026 in ihrem Eckpunktepapier zum künftigen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) formuliert. Ob die Fördersätze nach der Gesetzesnovelle verändert werden, ist offen.

Hinweise auf mögliche Änderungen gibt der Entwurf zum Klimaschutzprogramm aus dem Bundesumweltministerium. Deutschland erreicht bislang nicht die Klimaschutzziele im Gebäudesektor und droht sie, auch 2030 zu verfehlen. Gegenüber der Europäischen Union hat sich Deutschland zu einer verbindlichen Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 verpflichtet. Um mehr Investitionen im Gebäudebereich anzukurbeln, schlägt das Umweltministerium vor, die BEG-Förderung stärker am Einkommen der Gebäudeeigentümer auszurichten. Bei der Heizungsförderung gibt es bereits einen Einkommensbonus. Dieser könnte auf Dämmmaßnahmen übertragen werden und bei der Heizungsförderung eine zusätzliche Stufe eingezogen und der maximale Fördersatz auf 80 Prozent angehoben werden.

Keine Regelungen beim Heizungseinbau im Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)

Die Koalition von Union und SPD ist dabei, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu überarbeiten. Im Eckpunktepapier festgehalten wurde, das Gesetz in Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) umzubenennen und die Regelungen zum Einbau neuer Heizanlagen zu streichen. Bis Ostern will die Bundesregierung den Referentenentwurf vorlegen, der dann dem Bundestag vorgelegt wird.

Bisher schreibt das GEG vor:

  • ineffiziente Standardheizkessel für Öl und Gas sind nach 30 Jahren Betriebsdauer durch andere Heizanlagen zu ersetzen. Ausnahmen bestehen in Ein- und Zweifamilienhäusern, in denen ein Eigentümer am 1. Februar 2002 selbst wohnte.
  • in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern spätestens ab Juli 2026 keine ausschließlich fossilen Heizanlagen mehr zu installieren, sondern nur im Verbund mit einer Wärmepumpe oder einem Biomasseheizkessel. Bedingung ist, dass die Wärme zu mindestens 65 Prozent von der klimafreundlichen Anlage bereitet wird.
  • in Städten und Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern noch längstens bis 30. Juni 2028 Heizanlagen zu installieren, die rein mit fossilen Brennstoffen arbeiten.
  • bestehende Gas- und Ölheizungen bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen zu betrieben.

Diese Regelungen sollen noch vor Juli 2026 aufgehoben werden, also ehe die 65-Prozent-Regel für bestehende Gebäude in Großstädten greift. Eigentümer sollen jede am Markt verfügbare Heizanlage einbauen dürfen. Wer sich noch einmal für eine Gas- oder Ölheizung entscheidet, soll ab 2029 zu mindestens 10 Prozent mit klimafreundlichem Brennstoff heizen, also Biogas, Wasserstoff, Bioethanol oder synthetischen Brennstoffen. Der Prozentsatz soll bis 2040 in drei Schritten steigen – wie genau, ist noch nicht bekannt. Am Ziel, dass Deutschland ab 2045 klimaneutral heizt, hält die Bundesregierung fest. „Sollte sich in einer Evaluierung im Jahr 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor sein Ziel verfehlt, wird nachgesteuert“, heißt es im Eckpunktepapier von Union und SPD.

Um die Emissionen genügend zu mindern, will der Staat zudem die Energielieferanten verpflichten, den gelieferten Brennstoffen an alle Haushalte sukzessive klimafreundliche Anteile beizumischen. 2028 soll es maximal ein Prozent sein. Wie die Quote steigen soll, will das Bundeswirtschaftsministerium in einem weiteren Eckpunktepapier noch darlegen. Biogene und synthetische Brennstoffe sind teurer als fossiles Gas und Heizöl. Die Pflicht zur Beimischung wird die Preise vermutlich erhöhen. Unklar ist, in welcher Menge Produzenten klimafreundliche Brennstoffe bereitstellen können.

Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie: Sanierungspflichten in die Zukunft geschoben

Neben den Vorgaben zu Heizungsanlagen werden auch Vorschriften zur Energieeffizienz von Gebäuden im neuen Gesetz angepasst. Bis Ende Mai 2026 muss Deutschland die Gebäuderichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen. Deutschland wolle dabei alle Spielräume ausschöpfen und keine gebäudeindividuellen Sanierungsanforderungen auslösen“, heißt es im Eckpunktepapier. In Brüssel wolle sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die Gebäuderichtlinie zu verschlanken und Umsetzungsfristen zu verlängern.

Die Richtlinie schreibt unter anderem vor, dass

  • ab 2030 alle Neubauten als Nullemissionsgebäude zu errichten sind
  • eine Solardachpflicht bundesweit für Neubauten, bestehende öffentliche Gebäude und größere Gewerbegebäude eingeführt wird
  • bestehende Wohn- und Gewerbehäuser schrittweise energetisch saniert werden, wobei die am wenigsten energieeffizienten Gebäude zuerst modernisiert werden sollen
  • Renovierungspässe zur energetischen Sanierung eingeführt werden, die vermutlich den individuellen Sanierungsfahrplan ablösen werden

Die Effizienzklassen für Gebäude will die Bundesregierung bis Ende 2029 an die europäischen Vorgaben anpassen. Das ist die einzige Aussage im Eckpunktepapier zur Umsetzung der Inhalte der EU-Richtlinie. Es bleibt damit weiter offen, wie etwa die weniger energieeffizienten Wohngebäuden in Deutschland zu Nullemissionsgebäuden saniert werden sollen. Zu diesen gehören rund neun Millionen mit Effizienzklasse F, G und H. Ihr Primärenergieverbrauch soll bis 2040 um mindestens 55 Prozent sinken.

Änderungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stehen offenbar bevor: Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche will die fixe Einspeisevergütung für PV-Anlagen abschaffen und die Pflicht zur Direktvermarktung auf alle EE-Anlagen ausweiten. Wer eine PV-Anlage installieren will, sollte dies tun, ehe das Gesetz zu seinem Nachteil geändert ist. Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Mit diesem soll der Einbau jedweder Heizanlage wieder möglich sein. Fördermittel für Heizungstausch und Sanierung sind bis 2029 zugesichert.

 

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