Artikel erstellt am 27.05.2025
von Ines Rutschmann | ca: 6 Min. zu lesen

Intelligente Stromzähler: Der Rollout hat in Deutschland an Fahrt gewonnen

Intelligente Stromzähler sind die Voraussetzung für viele Anwendungen. Einerseits schreibt der Gesetzgeber den Einbau in bestimmten Fällen vor, andererseits lassen sich dynamische Stromverträge und Geschäftsmodelle im Solarmarkt ohne die schlauen Geräte nicht umsetzen. Obwohl das so ist, sind bislang vergleichsweise wenige dieser Messgeräte installiert. Immerhin: Der Rollout hat an Geschwindigkeit zugelegt, besagen aktuelle Zahlen.

Moderner Smart Meter
Moderner Smart Meter (Bildquelle: kanin – stock.adobe.com)

Ein intelligentes Messsystem ist ein digitaler Zähler, der über eine Kommunikationseinheit aus der Ferne auslesbar ist. Das ist die Voraussetzung, wenn solarelektrische Energie an der Strombörse direkt vermarktet werden soll und wenn jemand einen dynamischen Stromtarif abschließen will. Denn an der Strombörse ändern sich die Preise in jeder Viertelstunde. Abrechnen lässt sich der Verkauf und der Bezug der Energie nur, wenn bekannt ist, in welcher Viertelstunde wie viel eingespeist oder bezogen wurde. Diese Messdaten stellt ein intelligente Messsystem bereit.

Einbau intelligenter Messsysteme für drei Gruppen vorgeschrieben

Notwendig ist der kommunikationsfähige Stromzähler auch, wenn Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 Kilowatt Leistung sowie Batteriespeicher, Wärmepumpen oder Ladestationen für Elektroautos mit mehr als 4,2 Kilowatt Leistung errichtet werden. Dann ist der Einbau eines intelligenten Messsystems gesetzlich vorgeschrieben.

Solche Batteriespeicher, Wärmepumpen und Ladestationen zählen zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Sie bekommen neben einem intelligenten Messsystem auch ein Steuerungsgerät, über das der Netzbetreiber ihre Leistung auf 4,2 Kilowatt verringern kann. Die Steuerbox nimmt die Befehle des Netzbetreibers über die Kommunikationseinheit – Smart Meter Gateway genannt – des intelligenten Messsystems entgegen. Im Gegenzug gewährt der Netzbetreiber reduzierte Netzentgelte, wenn Strom über das Netz bezogen wird. Da sich diese reduzierten Entgelte je nach Tageszeit unterscheiden können, ist es für eine korrekte Abrechnung unerlässlich, dass gemessen wird, wann die Geräte Strom aus dem Netz ziehen. Besteht zusätzlich ein dynamischer Tarif für Wärmepumpe oder Ladestation, werden auch die variablen Börsenstrompreise korrekt abgerechnet.

Neue PV-Anlagen brauchen einen Smart Meter, weil sie für eingespeiste Energie in Zeiten negativer Börsenstrompreise keine EEG-Vergütung erhalten. Dazu braucht es entsprechende Messdaten des eingespeisten Solarstroms. Zugleich sieht der Netzbetreiber, wie viel gerade eingespeist. Ist es so viel, dass das Stromnetz aus dem Gleichgewicht kommen könnte, dürfen Netzbetreiber ebenfalls über ein mit dem Smart Meter Gateway verbundenes Steuerungsgerät die Einspeiseleistung der PV-Anlage reduzierten.

Eine dritte Gruppe erhält verpflichtend ein intelligentes Messsystem, aber ohne Steuerbox. Das sind Haushalte und Unternehmen mit einem Strombezug von mehr als 6.000 Kilowattstunden im Jahr. Weil das Messgerät fernauslesbar ist, können Stromlieferanten monatlich abrechnen. Das soll den Stromkunden helfen, ihren Strombezug besser zu überwachen und Energie einzusparen.

Rollout läuft zwar schleppend, hat aber an Tempo zugelegt

So weit zu den Anwendungen und Installationspflichten. Sie sind bekannt und definiert. Auch wer für den Einbau von Messsystemen und Steuerboxen verantwortlich zeichnet, ist geregelt: die grundzuständigen Messstellenbetreiber. In der Regel sind das die Netzbetreiber und in der Regel betreibt der Grundzuständige bereits auch den bisher installierten Zähler. Die Platzhirsche vor Ort müssen die neuen Messgeräte aber nicht zwangsläufig setzen. Auch andere Unternehmen, die für kein festes Gebiet zuständig sind und ihre Kunden im Wettbewerb überzeugen müssen, können beauftragt werden. Aber in der gesetzlichen Verantwortung stehen die Grundzuständigen.

Die rund 900 grundzuständigen Unternehmen in Deutschland hängen beim Rollout seit Jahren hinterher. Nach Daten der Bundesnetzagentur sind mehr als sieben Millionen intelligente Messsysteme in Deutschland verpflichtend zu installieren. Bis Ende 2024 waren rund 640.000 ausgebracht. Weitere rund 500.000 Geräte ließen Kunden freiwillig installieren, beispielsweise damit sie einen dynamischen Tarif abschließen können.

 201920202021202220232024
installierte iMSys zum Jahresende96827.599133.460272.024568.2501.158.745
pro Jahr installierte iMSys96826.631105.861138.564296.226590.495

Quelle: Bundesnetzagentur (Stand: 2025); iMSys ist die Abkürzung für intelligente Messsysteme

Verfügbar sind intelligente Messsysteme seit 2019. Ein Jahr später startete der Pflichteinbau. Wie die Zahlen in der Tabelle zeigen, erhöhte sich die Zahl der ausgebrachten Geräte – ob freiwillig oder verpflichtend eingebaut – jedes Jahr ordentlich. Das ist auch notwendig: Der Rollout soll bis 2032 abgeschlossen sein. Dazu müssten nunmehr jedes Jahr etwa eine Million Messsysteme eingebaut werden, nur um die bisher installierten Pflichteinbaufälle zu erfüllen. Je mehr Wärmepumpen, Ladestationen, Batteriespeicher und Photovoltaikanlagen neu installiert werden und je mehr Verbraucher freiwillig ein schlaues Messsystem wollen, desto stärker müssen die Einbauzahlen noch steigen.

Wie die grundzuständigen Messstellenbetreiber bei den Pflichteinbaufällen vorankommen, überwacht die Bundesnetzagentur und erfragt alle drei Monate die aktuellen Installationszahlen. Bisher zeigt sich, dass die Unternehmen unterschiedlich vorankommen: Am höchsten ist die Einbauquote bei den größten Messstellenbetreibern, die auch die meisten Messsysteme zu installieren haben. Und am niedrigsten ist sie dort, wo die Netzgebiete und die Zahl der angeschlossenen Nutzer klein ist. Kommen grundzuständige Messstellenbetreiber ihren Einbaupflichten nicht nach, kann die Bundesnetzagentur die Erfüllung anordnen. Die verantwortlichen Unternehmen können sich ihrer Pflicht auch entledigen, indem sie ihre Grundständigkeit für ein Gebiet einem anderen Unternehmen übertragen.

Ablauf des Pflichteinbaus: Ankündigung und Möglichkeit zum Wechsel

Ehe ein intelligentes Messsystem verpflichtend eingebaut wird, muss ein grundzuständiger Messstellenbetreiber darüber informieren – mindestens drei Monate im voraus. Dieses Schreiben kommt üblicherweise per Brief ins Haus. In diesem muss das Unternehmen auch darauf hinzuweisen, dass der Kunde auch ein anderes Unternehmen beauftragen kann, also einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Wer das machen will, kündigt dem grundzuständigen Messstellenbetreiber den Vertrag und schließt einen neuen Messstellenbetrag mit einem anderen Unternehmen. Den Wechsel unterstützen wettbewerbliche Unternehmen häufig. Den Pflichteinbau vollzieht dann der neue Vertragspartner.

Unterscheiden können sich grundzuständige und wettbewerbliche Messstellenbetreiber vor allem in zwei Punkten: Wie schnell ein gewünschtes Messgerät eingebaut wird und was Einbau und laufender Betrieb kosten. Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber hat keine gesetzlichen Rolloutquoten zu erfüllen und kann die Termine zum Einbau freier und vielleicht auch kurzfristiger vereinbaren. Beim Grundzuständigen ist ein Anschlussnutzer in der Regel darauf angewiesen zu warten, bis er mit seiner Messstelle in den Rolloutplan passt – das können mehrere Monate, wenn nicht sogar ein Jahr sein. Dafür darf ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber höhere Entgelte verlangen als ein Grundzuständiger. Das Gesetz definiert Preisobergrenzen, die aber nur grundzuständige Messstellenbetreiber einhalten müssen.

Der Einbau moderner Messtechnik in Deutschlands Häuser zieht sich seit Jahren hin, hat aber inzwischen an Fahrt gewonnen. Bis 2032 sollen mehr als sieben Millionen intelligente Messsysteme installiert sein. Gebraucht werden sie, damit Speicher gesteuert, die Einspeisemengen von PV-Anlagen viertelstündlich bilanziert und dynamische Tarife abgeschlossen werden können. Verbraucher und Stromerzeuger können wählen, welches Unternehmen ihnen das Messsystem setzt.

Nach oben scrollen
Share via
Copy link